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   BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95   

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BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95 (https://dejure.org/1996,873)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1996 - 1 ABR 39/95 (https://dejure.org/1996,873)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1996 - 1 ABR 39/95 (https://dejure.org/1996,873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zur Versetzung als Mittel der Arbeitsplatzsicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versetzung von Arbeitnehmern auf einen niedriger einzustufenden Arbeitsplatz - Auswahlentscheidung des Arbeitgebers bei Betriebsänderung - Mitbestimmung des Betriebsrats - Verweigerung der Zustimmung wegen fehlerhafter Sozialauswahl - Zustimmungsverweigerungsrecht bei ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3, 4; KSchG § 1
    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4; KSchG § 1
    Versetzungen: Recht des Betriebsrats zur Verweigerung der Zustimmung bei nicht durchgeführter Sozialauswahl - Keine Herausnahme der Besetzung neu ausgestalteter Beförderungsstellen aus der Sozialauswahl bei im wesentlichen gleich bleibender Tätigkeit - Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 219
  • BB 1996, 2100
  • BB 1997, 97
  • DB 1997, 181
  • DB 1997, 81
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95
    Fallen mehrere vergleichbare Arbeitsplätze weg und stehen lediglich für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer andere gleichwertige Arbeitsplätze zur Verfügung, so kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen niedriger einzustufenden Arbeitsplatz gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG mit der Begründung verweigern, der Arbeitgeber habe soziale Auswahlkriterien nicht berücksichtigt (Anschluß an Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hat der Senat durch Beschluß vom 30. August 1995 (1 ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung) den Beschluß des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung zurückverwiesen.

    Wie der Senat schon in dem Streit der Beteiligten um die Besetzung der Schichtabteilungsleiterstellen entschieden hat (Beschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung), kann der Betriebsrat im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG seine Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers verweigern mit der Begründung, der Arbeitgeber habe soziale Auswahlkriterien nicht berücksichtigt.

    Liegt der Versetzung eine Änderungskündigung zugrunde, ist in Anlehnung an § 1 Abs. 3 KSchG auch die Sozialauswahl zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 -, aaO, zu II A 4 b der Gründe).

    Wie der Senat schon in seinem Beschluß vom 30. August 1995 (- 1 ABR 11/95 -, aaO) im Anschluß an die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts erkannt hat, bleiben auch Beförderungsstellen bei der Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten und bei der diesbezüglichen Sozialauswahl nicht uneingeschränkt außer Betracht.

    Deren Grundsätze wären dann in Anlehnung an § 1 Abs. 3 KSchG auch im Rahmen des § 9 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG zu berücksichtigen (vgl. im einzelnen Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 -, aaO).

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95
    a) § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dient allerdings allein der Wahrung der Interessen des betroffenen Arbeitnehmers (s. schon Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; Senatsbeschluß vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57, 67 = AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a cc der Gründe; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 128; Kraft in GK-BetrVG, 5. Aufl., § 99 Rz 143).

    Der Senat hat dementsprechend in seinem Beschluß vom 20. September 1990 (1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57 = AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972) angenommen, bei einer im Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers beabsichtigten Versetzung laufe der Schutzzweck des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG leer, weil der betroffene Arbeitnehmer "in der Tat nicht gegen seinen Willen geschützt" zu werden brauche.

    b) Eine derartige Übereinstimmung der Interessen ist allerdings nur dann zu bejahen, wenn der betroffene Arbeitnehmer die Versetzung selber angestrebt hat oder diese doch seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht (Senatsbeschluß vom 20. September 1990, BAGE 66, 57, 68, zu B II 3 a cc der Gründe).

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95
    Voraussetzung ist allerdings, daß diese für die neue Stelle persönlich und fachlich geeignet sind (BAG Urteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95
    a) § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dient allerdings allein der Wahrung der Interessen des betroffenen Arbeitnehmers (s. schon Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; Senatsbeschluß vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57, 67 = AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a cc der Gründe; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 128; Kraft in GK-BetrVG, 5. Aufl., § 99 Rz 143).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dient allein der Wahrung der Interessen des betroffenen Arbeitnehmers (Senat 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 1, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Eine Benachteiligung iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG kann sich auch aus tatsächlichen Nachteilen von nicht unerheblichem Gewicht ergeben, wie sie etwa bei ungünstigen Auswirkungen auf die Umstände der Arbeit durch erheblich längere Wege (vgl. ErfK/Kania 21. Aufl. BetrVG § 99 Rn. 32; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 99 Rn. 258) anzunehmen sind (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - zu B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Es reicht jedoch nicht aus, dass der Arbeitnehmer sie nur hinnimmt (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - zu B I 2 der Gründe) .
  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Dazu zählen vorhersehbare tatsächliche Erschwerungen der Arbeit von nicht unerheblichem Gewicht, die von der Belegschaft abgewendet werden sollen (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1993 - BVerwG 6 P 33.91 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 3 S. 15 f. und vom 21. März 2007 a.a.O. Rn. 32; BAG, Beschluss vom 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung Bl. 1842).
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Das Bedürfnis nach kollektivem Schutz durch die betriebliche Interessenvertretung wird demnach nicht dadurch berührt, dass der Beamte seine Beurlaubung in Kenntnis eines damit verbundenen Risikos angetreten hat (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschlüsse vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57 und vom 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung Bl. 1841 R f.).
  • LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07

    Beschäftigungsanspruch; Betriebsrat; Mitbestimmung; Versetzung

    Das ist nur dann der Fall, wenn der betroffene Arbeitnehmer die Versetzung selber angestrebt hat oder diese zumindest seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht (vgl. BAG, 2. April 1996, 1 ABR 39/95, NZA 1997, S. 219 ; 20. September 1990, 1 ABR 37/90, NZA 1991, S. 195 ).

    Solange ein neuer Tätigkeitsbereich nicht zugewiesen werden kann, bleibt es bei dem zuletzt erteilten Arbeitsauftrag, wobei dies auch dann gilt, wenn die Zuweisung des neuen Tätigkeitsbereiches daran scheitert, dass der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG hierzu nicht eingeholt hat, d.h. die Zuweisung betriebsverfassungswidrig ist (vgl. BAG, 2. April 1996, a.a.O., S. 114).

    Dagegen spricht nicht, dass der Einsatz des Arbeitnehmers mit einem solchen, konkreten Beschäftigungstitel nicht festgeschrieben ist und der Arbeitgeber nicht gehindert wird, sein Direktionsrecht erneut auszuüben, und zwar diesmal rechtmäßig (vgl. BAG, 2. April 1996, a.a.O., S. 114).

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 47/01

    Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung bei einer durch Änderungskündigung

    Abgesehen davon, daß die Kollektivrechte einer Betriebsvertretung nicht davon abhängig sind, ob ein Arbeitnehmer individuelle Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpft und sich gegen eine ihn belastende Maßnahme des Arbeitgebers zur Wehr setzt (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 39/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 1), ist eine ohne personalvertretungsrechtliche Beteiligung durchgeführte Umsetzung unwirksam (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).
  • LAG Hamm, 18.01.2008 - 10 TaBV 95/07

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Versetzung eines Mitarbeiters;

    aa) Eine Benachteiligung im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG kann sich aus dem Verlust einer Rechtsposition, aber aus tatsächlichen Nachteilen von nicht unerheblichem Gewicht ergeben, wie sie etwa bei ungünstigen Auswirkungen auf die Umstände der Arbeit anzunehmen sind und solche Nachteile können sowohl bei einer Verschlechterung der äußeren Arbeitsbedingungen als auch der materiellen Arbeitsbedingungen gegeben sein (BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 9; LAG Berlin, Beschluss vom 31.01.1983 - AuR 1984, 545; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 198; DKK/Kittner, a.a.O., § 99 Rz. 195).
  • LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99

    Verhältnis von Änderungskündigung und Direktionsrecht

    In Betracht kommen Kriterien wie der Familienstand, das Vorhandensein und die Anzahl schulpflichtiger Kinder, die Berufstätigkeit des Partners, die Ortsbindung durch Immobiliareigentum, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und vieles mehr (vgl. dazu BAG vom 02.04.1996, NZA 1997, 219 f).
  • LAG Köln, 07.03.2012 - 3 TaBV 77/11

    Begriff der Versetzung eines Arbeitnehmers; Versagung der Zustimmung des

    Hier kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern, wenn der Arbeitgeber soziale Auswahlkriterien nicht berücksichtigt hat (BAG, Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 39/05, NZA 1997, 219; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rn. 51; Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 99 Rn. 243).
  • LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 61/10

    Mitbestimmung bei Versetzung; Zustimmungsersetzung bei fehlendem

  • LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 62/10

    Mitbestimmung bei Versetzung; Zustimmungsersetzung bei fehlendem

  • LAG Hessen, 16.10.2007 - 4 TaBV 136/07

    Zur Unterrichtung des Betriebsrats über die vorläufige Durchführung einer

  • LAG Hamm, 17.05.2013 - 10 Sa 13/13

    Änderungsvertrag durch Angebot und Annahme

  • LAG München, 06.12.2011 - 6 TaBV 67/11

    Zustimmungsersetzung, Versetzung, Nachteile, Gefährdungsbeurteilung

  • ArbG Frankfurt/Main, 05.10.2011 - 17 BV 164/11
  • LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 63/10

    Mitbestimmung bei Versetzung; Zustimmungsersetzung bei fehlendem

  • LAG Hamm, 20.11.2009 - 10 TaBV 45/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung von Pflegekräften im Nachtwachenbereich bei

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

  • LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 95/98

    Anforderungen an die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Versetzung; Abgrenzung

  • LAG Niedersachsen, 31.01.1997 - 16 TaBV 82/96

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Abordnungen; Zulässigkeit eines

  • LAG Köln, 02.06.1998 - 9 TaBV 4/98

    Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu Versetzungen von Arbeitnehmern;

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