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   BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12   

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https://dejure.org/2013,25539
BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12 (https://dejure.org/2013,25539)
BAG, Entscheidung vom 14.05.2013 - 1 ABR 4/12 (https://dejure.org/2013,25539)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12 (https://dejure.org/2013,25539)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens - Quartalsbericht

  • openjur.de

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens - Quartalsbericht

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens - Quartalsbericht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 2 S 1 BetrVG, § 110 Abs 1 BetrVG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 94 Abs 2 S 2 ArbGG
    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens - Quartalsbericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Gesamtbetriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten

  • rewis.io

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens - Quartalsbericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat; Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens; Quartalsbericht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens ? Kein Recht des Betriebsrats zur Veröffentlichung eines eigenen Quartalsberichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterrichtungsrecht des Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrat - Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unter-nehmens - Quartalsbericht

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Gesamtbetriebsrat darf keinen eigenen Quartalsbericht veröffentlichen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf nicht selbst über wirtschaftliche Lage informieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1223
  • DB 2013, 2279
  • NZG 2013, 1350
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 18.07.2011 - 8 TaBV 10/09

    Rechte des Gesamtbetriebsrats im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juli 2011 - 8 TaBV 10/09 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des gegenüber dem Antrag zu 1.
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12
    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350) .
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 64/08

    Eingruppierung - Zustimmungsersuchen - Interessenkollision eines

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12
    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 64/08 - Rn. 12) .
  • BAG, 01.03.1966 - 1 ABR 14/65

    Betriebsrat - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 4/12
    Danach oblag die Berichtspflicht dem Unternehmer, die dieser gemeinsam mit den genannten Arbeitnehmervertretungen zu erfüllen hatte (vgl. BAG 1. März 1966 - 1 ABR 14/65 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 18, 182) .
  • LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16

    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der

    Dies ist bei der Auslegung des Antrags stets zu berücksichtigen (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12 -, Rn. 10, juris).

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12; 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350 ).

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 1/16

    Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen - Tarifvorbehalt

    Sie genügt entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin dem Begründungserfordernis des § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (zu den Anforderungen etwa BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12  - Rn. 30 ) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Sie genügt entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin dem Begründungserfordernis des § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (zu den Anforderungen etwa BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12 - Rn. 30) .
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 40/15

    Mitbestimmung bei Entgelterhöhung - unzulässige Feststellungsklage -

    Die Rechtsbeschwerdebegründungsschrift genügt entgegen der Ansicht der Arbeitgeberin dem Erfordernis des § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG (zu den Anforderungen etwa BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12  - Rn. 30 ) .
  • LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16

    Beschäftigung Behinderter - Beschäftigtenquote - Überwachung - Betriebsrat oder

    Im Beschluss des BAG vom 14.05.2013 (1 ABR 4/12, zitiert nach juris), der auf die vom Landesarbeitsgericht zitierte Entscheidung des LAG Hamburg vom 18.07.2011 (8 TaBV 10/09) hin ergangen ist, hat das Bundesarbeitsgericht gerade nicht auf die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG abgestellt und das Begehren des Gesamtbetriebsrats, soweit es auf die Beschäftigtenquote behinderter Menschen und die Ausgleichsabgabe bezogen war, aus anderen Gründen abgelehnt.
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 37/12

    Mitbestimmung der Personalvertretung des fliegenden Personals bei der Anpassung

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12 - Rn. 30) .
  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 11/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Doppelbegründung

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 4/12 - Rn. 30) .
  • LAG Hamburg, 03.12.2015 - 7 TaBV 6/15

    Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Vorlage anonymisierter Zielvereinbarungen im

    Aus diesem Grunde folgt eine zweistufige Prüfung dahin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrates gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG, 14.05.2013, 1 ABR 4/12; BAG, 07.02.2012, 1 ABR 46/10; BAG, 30.09.2008, 1 ABR 54/07; BAG, 21.10.2003, 1 ABR 39/02, zit. nach iuris).
  • LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 38/13

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 09.07.2013 - 1 ABR 17/12; 14.05.2013 - 1 ABR 4/12 - DB 13, 2279; 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 179) muss ein Antrag so bestimmt sein, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann.
  • ArbG Hamburg, 16.04.2015 - 7 BV 25/14

    Mitbestimmung - Verpflichtung zur Vorlage von Zielvereinbarungen

    Aus diesem Grunde folgt eine zweistufige Prüfung dahin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrates gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG v. 14.05.2013 - 1 ABR 4/12, Rn. 16; BAG v. 07.02.2012 -1 ABR 46/10, Rn. 7; BAG v. 30.09.2008 -1 ABR 54/07, Rn. 28; BAG v. 21.10.2003 - 1 ABR 39/02, Rn. 57).
  • ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2015 - 8 BV 674/14

    Auskunftsanspruch Betriebsrat zur Durchführung einer Betriebsvereinbarung

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