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   BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68   

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BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68 (https://dejure.org/1968,689)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1968 - 1 ABR 4/68 (https://dejure.org/1968,689)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 (https://dejure.org/1968,689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wann ist ein Betriebsteil vom Hauptbetrieb »räumlich weit entfernt«?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1968, 1761
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 501/55

    Selbständiger Nebenbetrieb - Arbeitseinheit - Selbständige Betriebsorganisation -

    Auszug aus BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68
    Dem Landesarbeitsgericht ist darin beizutreten, daß Nebenbetriebe im Sinne des § 3 nur solche Betriebe sind, die als organisatorisch selbständige Betriebseinheiten unter eigener Leitung einen eigenen Betriebszweck verfolgen, jedoch in ihrer Aufgabenstellung auf eine Hilfeleistung für einen Hauptbetrieb ausgerichtet sind (BAG 6, 140 [142]).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2016 - 14 Sa 82/16

    Privathaushalt als Betrieb im Sinne des KSchG

    Ausgangspunkt ist daher der in der Rechtsprechung und in der Rechtslehre entwickelte Betriebsbegriff, wonach unter einem Betrieb die organisatorische Einheit zu verstehen ist, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschöpfen (BAG, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 902/06 -, BAGE 125, 274 - 284, Rn. 15; BAG, Urteil vom 15.03.2001 - 2 AZR 151/00 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 02.04.1992 - 2 AZR 574/91 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 14.03.1985 - 2 AZR 115/84 -, Rn. 18, juris; BAG, Urteil vom 09.09.1982 - 2 AZR 253/80 -, BAGE 40, 145-156, Rn. 31; BAG, Beschluss vom 17.02.1981 - 1 ABR 101/78 -, Rn. 11, juris; BAG, Urteil vom 26.08.1971 - 2 AZR 233/70 -, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 24.09.1968 - 1 ABR 4/68 -, Rn. 19, juris; APS/Moll KSchG § 23 Rn. 7; Fitting § 1 BetrVG Rn. 65; KR/Griebeling/Rachor § 1 KSchG Rn. 138; HWK/Quecke vor § 1 KSchG Rn. 35; KR/Bader § 23 KSchG Rn. 37 mwN; Löwisch/Spinner KSchG, § 23 Rn. 9; Thüsing/Laux/Lembke KSchG, § 23 Rn. 3).

    Allerdings galt zu diesem Zeitpunkt der Begriff des Betriebes sowohl im Kündigungsschutzrecht als auch im Betriebsverfassungsrecht in Rechtsprechung und Schrifttum einheitlich als dahingehend festgelegt, dass ein Betrieb nur diejenige organisatorische Einheit ist, deren Zweck sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschöpft (BAG, Beschluss vom 24.09.1968 - 1 ABR 4/68 -, Rn. 19, juris; BAG, Beschluss vom 03.12.1954 - 1 ABR 7/54 -, BAGE 1, 175, Rn. 6; Fitting-Kraegeloh-Auffarth, BetrVG, 7. Aufl., § 3 Anm. 2 mwN).

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Eine unternehmensübergreifende Regelung war nach dieser Bestimmung daher grundsätzlich nicht zulässig (Richardi BetrVG 7. Aufl. § 3 Rn. 32; vgl. auch BAG 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP BetrVG § 3 Nr. 9 = EzA BetrVG § 1 Nr. 1, zu 3 der Gründe zur inhaltsgleichen Regelung in § 20 Abs. 3 BetrVG 1952; aA DKK/Trümner BetrVG 7. Aufl. § 3 Rn. 31; unklar Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 3 Rn. 28 und Rn. 34).
  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Kennzeichnend für den Betriebsteil ist, daß mit ihm ein Zweck verfolgt wird, der dem Zweck des Betriebs ein- oder untergeordnet ist und innerhalb des Betriebes verfolgt wird (Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 11; BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - aaO; Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und das Schrifttum gehen davon auch aus (BAGE 14, 82 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62]; BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63]; BAG Beschlüsse vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - und vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 5, 6, 7 und 9 zu § 3 BetrVG; BAGE 30, 12, 18 = AP, aaO, zu II 1 c der Gründe; BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972; BAGE 40, 163 und 41, 403 = AP Nr. 3 und 4 zu § 4 BetrVG 1972; Dietz/Richardi, aaO, § 18 Rz 19; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 1 Rz 26 a; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 18 Rz 17).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der weit überwiegenden Auffassung im Schrifttum wird der Betrieb definiert als die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAGE 1, 175, 178 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG; BAGE 2, 91, 93 = AP Nr. 1 zu § 81 BetrVG; BAG Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; BAGE 40, 163, 165 = AP Nr. 6 zu § 4 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 7. August 1986 - 6 ABR 57/85 -, DB 1987, 176 = BB 1987, 193 = ZIP 1987, 183; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 1 Rz 13; Dietz/Richardi, aaO, § 1 Rz 52; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 1 Rz 2; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 4).

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der weit überwiegenden Auffassung im Schrifttum wird der Betrieb definiert als die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (BAG 1, 175, 178 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG; 2, 91, 93 = AP Nr. 1 zu § 81 BetrVG; Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; 40, 163, 165 = AP Nr. 6 zu § 4 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 1 Rz 13; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 52; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 1 Rz 2; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 4).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

    Denn der Zweck der Regelung in § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des (Haupt-)Betriebes von dem Betriebsteil die persönliche Kontaktnahme zwischen Betriebsrat und den Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, daß der Betriebsrat die Interessen dieser Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG) oder Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können (vgl. Trümner, a.a.O., § 4 Rz 34; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O., § 4 Rz 12; Kraft, a.a.O., § 4 Rz 53).
  • LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03

    Begriff des eigenständigen Betriebsteils i.S. von § 4 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

    Es kommt daher entscheidend auf die Verkehrsmöglichkeiten an, die es dem Betriebsrat ermöglichen müssen, kurzfristig zusammenzutreten (BAG Beschlüsse vom 23.9.1960 Az.: 1 ABR 9/59 und vom 24.09.1968 Az.: 1 ABR 4/68 = AP Nr. 4 und 9 zu § 3 BetrVG 1952).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83

    Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen

    Birgt aber die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem Betrieb schwierige Tat- und Rechtsfragen in sich und hat der Gesetzgeber deshalb dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Wahlvorstand und den in den Betrieben vertretenen Gewerkschaften nach § 18 Abs. 2 BetrVG einen besonderen Weg zur gerichtlichen Klärung von derartigen Zweifelsfragen eröffnet, der ihnen jederzeit, also auch außerhalb des Wahlanfechtungsverfahrens, offensteht (BAG 14, 82, 86 und Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 -, AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG), so kann nicht von der Nichtigkeit der Betriebsratswahl allein wegen Verkennung des Betriebsbegriffs nach §§ 1, 4 BetrVG ausgegangen werden.
  • LAG Köln, 04.05.2000 - 10 TaBV 56/99

    Betriebsrat: Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - räumliche Entfernung vom

    In seinem Beschluss vom 24.09.1968 (1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG 1952 ) hat das Bundesarbeitsgericht eine Entfernung von ca. 70 Kilometern (Köln-Essen) als nicht räumlich weit entfernt akzeptiert, weil die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Betreuung der Arbeitnehmer im Betriebsteil bestand.
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

    Denn der Zweck der Regelung in § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des (Haupt-)Betriebes von dem Betriebsteil die persönliche Kontaktnahme zwischen Betriebsrat und den Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, daß der Betriebsrat die Interessen dieser Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG) oder Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können (vgl. Trümner, a.a.O., § 4 Rz 34; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O., § 4 Rz 12; Kraft, a.a.O., § 4 Rz 53).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04

    Bestellung eines Wahlvorstandes für abgespaltenen Betriebsteil

  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 64/92

    Betriebsratswahl - Wachobjekte als Betriebsteil

  • ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13

    Selbständige Betriebsratsfähigkeit eines Produktionsstandorts; Betrieb als

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 24/86

    Führen eines Betriebes oder Verfolgen eines unternehmerischen Zwecks in

  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 45/83
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 7/86
  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 44/83
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