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   BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 4/72   

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https://dejure.org/1972,895
BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 (https://dejure.org/1972,895)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 (https://dejure.org/1972,895)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 4/72 (https://dejure.org/1972,895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Begründung der Beschwerde - Beschwerdeschrift - Einwendungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 870 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LAG Hessen, 06.09.2005 - 4 TaBV 107/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Beschwerde - Mobbing

    Eine Beschwerdebegründung muss sich mit dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses sachlich auseinandersetzen und klarstellen, was gegen dessen Begründung einzuwenden ist (BAG 31. Oktober 1972 - 1 ABR 4/72 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; 27. Oktober 1987 - 1 ABR 9/86 - BAGE 56/270, zu B I).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    Eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen genügt nicht (BAG, Beschluss vom 31.10.1972 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 89 Rdz. 30).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08

    Zur Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision -

    Die Beschwerdebegründung muss deutlich sagen, was sie gegen den angefochtenen Beschluss einzuwenden hat, und zwar so, dass sich schon aus dem angefochtenen Beschluss und der Beschwerdebegründung allein ergibt, welche Einwendungen gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts geltend gemacht werden (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

    Die Beschwerdeschrift hat deutlich zu sagen, was sie gegen den angefochtenen Beschluss einzuwenden hat, und zwar so, dass das Durchlesen des Beschlusses und der Beschwerdeschrift genügt, um dem Gericht und dem Beschwerdegegner die Einwendungen gegen den angefochtenen Beschluss klarzumachen (vgl. BAG vom 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 in AP Nr. 7 zu § 89 ArbGG 1953; BAG vom 30.10.2012 a.a.O.).
  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

    Die Beschwerdeschrift hat deutlich zu sagen, was sie gegen den angefochtenen Beschluss einzuwenden hat, und zwar so, dass das Durchlesen des Beschlusses und der Beschwerdeschrift genügt, um dem Gericht und dem Beschwerdegegner die Einwendungen gegen den angefochtenen Beschluss klarzumachen (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72, AP Nr. 7 zu § 89 ArbGG 1953; BAG 30.10.2012 a.a.O.).
  • LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat

    Dies gilt auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; zuletzt: BAG 08.10.2008 - 5 AZR 526/07 - AP ZPO § 520 Nr. 1; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 7. Aufl., § 89 Rn. 29).
  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

    Dies gilt auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 31.10.1972 - 1 ABR 4/72 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; zuletzt: BAG 08.10.2008 - 5 AZR 52707 - AP ZPO § 520 Nr. 1; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2; vgl. auch BAG 10.11.2009 - 1 ABR 64/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 43; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, aaO., § 89 Rn. 29).
  • LAG Hamm, 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung und Eingruppierung, Einleitung des

    Eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen genügt nicht (BAG, Beschluss vom 31.10.1972 - AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 7; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 89 Rz. 30).
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII P 12.74

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Zusammenstellung der Tagesordnung als

    Zwar muß das Durchlesen der Beschwerdeschrift und des angefochtenen Beschlusses ergeben, welche Einwendungen der Beschwerdeführer gegen den Beschluß geltend macht; die Bezugnahme auf ein früheres Vorbringen kann deshalb nicht als ausreichende Beschwerdebegründung angesehen werden (BAG, Beschluß vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 4/72 - AP Nr. 7 zu § 89 ArbGG).
  • LAG Hessen, 23.02.1988 - 5 TaBV 18/87

    Zulässigkeit der Beschwerde; Erfordernisse einer ordnungsgemäßen

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  • BAG, 06.01.1975 - 2 ABR 134/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Verlängerung der Begründungsfrist zur

  • LAG Hamburg, 26.11.2010 - 3 TaBV 5/10

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

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