Rechtsprechung
   BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • Alpmann Schmidt

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 23 Abs. 3

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglich gewährter Sondervergütung wegen besonderer Leistungen - Kollektiver Tatbestand auch bei nur vier Begünstigten

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mitbestimmung bei nachträglicher Sondervergütung

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei nachträglicher Sondervergütung

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei nachträglicher Sondervergütung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Mehreren Gutes tun nicht ohne den Segen des "Rates"

  • BetriebsratsZentrum (Leitsatz)

    § 87 BetrVG
    Zulagen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 2001, 657
  • BB 2000, 1894
  • BB 2000, 2045
  • BB 2001, 780
  • DB 2000, 2614
  • NZA 2000, 1066



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Wird zitiert von ... (68)  

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02  

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Sie hat die vom Betriebsrat für die Vergangenheit dargelegten Verstöße nicht konkret bestritten und hat auch nicht dargetan, dass die zwischenzeitliche tatsächliche Entwicklung weitere künftige Überschreitungen des täglichen Gleitzeitrahmens unwahrscheinlich mache (vgl. dazu BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 a der Gründe).

    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers liegt vor, wenn es sich um eine objektiv erhebliche und offensichtlich schwer wiegende Pflichtverletzung handelt, wobei es auf ein Verschulden nicht ankommt (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 b der Gründe).

    Der "grobe Verstoß" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Beurteilung durch das Beschwerdegericht in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur der eingeschränkten Kontrolle unterliegt (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - aaO, zu B II 2 b der Gründe).

    cc) Der Senat konnte dahin stehen lassen, ob im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG eine Wiederholungsgefahr erforderlich ist (offen gelassen auch in BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04  

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Gegenstand der Mitbestimmung ist die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der Leistung des Arbeitgebers, die dieser zur Abgeltung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmer oder sonst mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis erbringt, unbeschadet ihrer Benennung (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69; Richardi aaO § 87 Rn. 739 ff.; DKK-Klebe BetrVG 9. Aufl. § 87 Rn. 243).

    b) Dem Zweck des Mitbestimmungstatbestands entsprechend sind Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG sämtliche für die Arbeitnehmer vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt und ob diese freiwillig, nur einmalig oder nachträglich für Leistungen des Arbeitnehmers gewährt werden (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - aaO, zu B II 1 b bb, cc (1) der Gründe; 30. März 1982 - 1 ABR 55/80 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412).

    Lohncharakter haben aber nur vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe; Richardi BetrVG 9. Aufl. § 87 Rn. 739; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00  

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Mitbestimmungsrecht dazu, eine transparente Lohnordnung für den Betrieb zu schaffen und zur betrieblichen Lohngerechtigkeit beizutragen; die Arbeitnehmer sollen vor einer einseitigen, ausschließlich an den Interessen des Unternehmens ausgerichteten Lohnpolitik geschützt werden (Senat 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93, 75, zu B II 1 der Gründe; 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105= EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe).

    Im Rahmen dieser Vorgaben unterliegt die Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien die Berechnung der einzelnen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis zueinander bestimmt werden soll, der Mitbestimmung (st. Rspr., Senat 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, zu B II 1 der Gründe; 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - aaO, zu B II 1 b bb der Gründe).

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