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   BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01   

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BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 (https://dejure.org/2002,855)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 (https://dejure.org/2002,855)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 (https://dejure.org/2002,855)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen - Zustimmung des Betriebsrats - Betriebsvereinbarung - Zulässigkeit des Antrags - Kollektivarbeitsrecht - Mitbestimmungsrecht - Jahresschichtplan

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG 1972 § 77 Abs. 2; ; BetrVG 1972 § 80 Abs. 1; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozeßrecht - Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 77 Abs. 2, § 80 Abs. 1
    Mitbestimmung bei Wochenschichtplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1352
  • BB 2002, 2508
  • DB 2002, 2385
  • JR 2003, 308
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hamm, 30.05.2000 - 13 TaBV 151/99

    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Einrichtung von Schichten mit

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    Der Antrag des Betriebsrats, der Arbeitgeberin zu untersagen, die Abteilung Rotation an den Wochentagen Montag bis Freitag in der Früh- und Mittagsschicht mit weniger als vier Druckern zu besetzen, wurde durch Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Mai 2000 (- 13 TaBV 151/99 -) rechtskräftig abgewiesen.

    Den Unterlassungsanträgen steht nicht die Rechtskraft des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Mai 2000 (- 13 TaBV 151/99 -) entgegen.

    b) Der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nicht mit demjenigen des Verfahrens identisch, in dem die rechtskräftige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Mai 2000 (- 13 TaBV 151/99 -) ergangen ist.

    Das steht auf Grund des rechtskräftigen Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Mai 2000 (- 13 TaBV 151/99 -) für die Betriebsparteien verbindlich fest.

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 - BAGE 62, 202, 208; 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305, 315).

    a) Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat auch darüber mitzubestimmen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise von bereits aufgestellten Schichtplänen abgewichen werden kann (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 - BAGE 62, 202, 208; 8. August 1989 - 1 ABR 59/88 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 2 a, 3 a der Gründe).

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    Hinweise des Senats: Anschluß an: BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55.

    Dieses Mitbestimmungsrecht dient nicht wie das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG dem Schutz der Arbeitnehmer vor Überforderung, sondern soll deren Interessen an einer sinnvollen Arbeitszeit- und Freizeiteinteilung und -gestaltung schützen (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 55, zu B II 2 b bb der Gründe mwN).

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    a) Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren sind der formellen und materiellen Rechtskraft fähig (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - BAGE 95, 47, 52; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 294; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 84 Rn. 20).

    Bei abweisenden Entscheidungen ist der Streitgegenstand unter Heranziehung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe nebst den Anträgen zu ermitteln (BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 524/88 - BAGE 65, 194, 196; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 295).

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    a) Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren sind der formellen und materiellen Rechtskraft fähig (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - BAGE 95, 47, 52; 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - BAGE 82, 291, 294; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 84 Rn. 20).

    Ein Antrag, der die gleiche Streitfrage erneut zur Entscheidung stellt, ist unzulässig (BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - BAGE 95, 47, 53 mwN).

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 59/88

    Betriebsrat: grober Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    a) Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat auch darüber mitzubestimmen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise von bereits aufgestellten Schichtplänen abgewichen werden kann (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 - BAGE 62, 202, 208; 8. August 1989 - 1 ABR 59/88 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 27, zu B 2 a, 3 a der Gründe).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 33/88 - BAGE 62, 202, 208; 18. April 1989 - 1 ABR 2/88 - BAGE 61, 305, 315).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen (BAG st. Rspr. 21. Dezember 1982 - 1 ABR 14/81 - BAGE 41, 200, 208 f.).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    Dem steht nicht entgegen, daß in der Rahmenvereinbarung nicht alle im Interesse der Arbeitnehmer liegenden Fragen abschließend geregelt worden sind (BAG st. Rspr. 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20 mit Anm. Rath-Glawatz = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20).
  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

    Auszug aus BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
    Es ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung des Tarifvertrags beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 und 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 28).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • LAG Hamm, 08.05.2001 - 13 TaBV 75/00

    Anspruch des Betriebsrates gegen Arbeitgeber auf Unterlasssung der einseitigen

  • BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 524/88

    Umfang der Rechtskraft - Versorgung im Konzern

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    Aufschlussreich erscheint ferner, dass die Gerichte für Arbeitssachen die Änderung erstellter Dienstpläne ganz allgemein genau wegen der gerade erwähnten "Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens" 65 So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".

    So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".

    65) So BAG 29.9.2004 - 5 AZR 559/03 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 111 = EzA § 87 BetrVG 2001 Arbeitszeit Nr. 5 [II.1 a. - Rn. 23]: "Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen"; ebenso bereits BAG 28.5.2002 - 1 ABR 40/01 - AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 65 = NZA 2003, 1352 [Leitsatz]: "Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Erstellung von Schichtplänen schützt das Interesse der Arbeitnehmer an einer sinnvollen Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und der für die Gestaltung des Privatlebens verfügbaren Zeit".

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Der Zweck des Mitbestimmungsrechts, die Interessen des Arbeitnehmers an einer sinnvollen Arbeits- und Freizeitgestaltung zu schützen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65, zu B II 1 a, 2 b der Gründe mwN), wird auch auf diese Weise gewahrt.
  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 17/15

    Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung

    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung von Rechtsvorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 1 ABR 19/07 - Rn. 15; 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - zu B III der Gründe) .
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