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   BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17   

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https://dejure.org/2019,4957
BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17 (https://dejure.org/2019,4957)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2019 - 1 ABR 42/17 (https://dejure.org/2019,4957)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 (https://dejure.org/2019,4957)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Unzulässige Rechtsausübung des Betriebsrats wegen Unterlassungsansprüchen

  • bag-urteil.com

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Verbots der unzulässigen Rechtsausübung im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; Nebeneinander von Antragsrecht auf gerichtli...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit - Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts

  • rewis.io

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit; Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts; Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit; unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de

    Geltung des Verbots der unzulässigen Rechtsausübung im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beauftragung eines einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - und die Vermeidung eines betriebsverfassungswidrigen Zustands

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsansprüche des Betriebsrats - und die unzulässige Rechtsausübung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübliche Arbeitszeit - und ihre vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsanspruch - zur Abwehr künftiger Beeinträchtigungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsansprüche des Betriebsrats und unzulässige Rechtsausübung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit - Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts - Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit - unzulässige Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung des Verbots der unzulässigen Rechtsausübung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Unterlassungsanspruch verlieren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Verlust des Mitbestimmungsrechts

  • esche.de (Kurzinformation)

    Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Blockade durch den Betriebsrat ist grob betriebsverfassungswidriges Verhalten

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nicht grenzenlos!

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Konzeptionelle Schwächen des Einigungsstellenverfahrens: Betriebsrat missbraucht Mitbestimmungsrechte

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsrat: Verschleppung der Mitbestimmung ist unzulässige Rechtsausübung

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Letzten sollen die Ersten sein: Zum betriebsverfassungswidrigen Verhalten eines Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 166, 79
  • ZIP 2020, 235
  • NZA 2019, 843
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt und begrenzt den Inhalt des Unterlassungsbegehrens (BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 24, BAGE 162, 98) .

    Nach seiner zum Antrag gegebenen Begründung sind dabei solche Situationen nicht vom Antrag zu 1. erfasst, in denen ein "Notfall" iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegeben ist und daher kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG besteht (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 29, BAGE 162, 98; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 122, 127) .

    Insoweit ist bei einem Unterlassungsbegehren, dem notwendig gewisse Generalisierungen innewohnen, anerkannt, dass die Verwendung allgemein gehaltener Formulierungen oder von rechtlichen Begriffen nach den Umständen des Einzelfalls den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen, wenn - wie hier - zum Verständnis der Begriffe auf die mit dem Antrag beanstandeten konkreten Verletzungshandlungen und die Antragsbegründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 27, BAGE 162, 98) .

    Anders als die Arbeitgeberin meint, führt auch die Herausnahme von "Notfällen" nicht zur Unbestimmtheit der Anträge, da damit ersichtlich Fälle höherer Gewalt gemeint sind (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 29, aaO).

  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    Der im Zivilrecht in § 242 BGB zum Ausdruck gekommene Einwand der unzulässigen Rechtsausübung beherrscht das gesamte Recht (vgl. BAG 14. Mai 1987 - 6 ABR 39/84 - zu II 3 der Gründe) .

    (2) Das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung gilt gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 24; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 25, BAGE 121, 139; 14. Mai 1987 - 6 ABR 39/84 - zu II 3 der Gründe mwN; 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - zu II 3 e der Gründe; 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - zu III 3 der Gründe, BAGE 25, 292) .

  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    Damit geht es letztlich um die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben auch im Rahmen der Betriebsverfassung (vgl. BAG 26. September 2018 - 7 ABR 18/16 - Rn. 56; 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 35, BAGE 148, 182) .

    Sie müssen dabei auch auf die Interessen der jeweils anderen Betriebspartei Rücksicht nehmen (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 7 ABR 36/12 - Rn. 35, BAGE 148, 182) .

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    Ergibt sich - wie im Streitfall - aus dem Vortrag der Beteiligten, dass die normative Wirkung einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG in Betracht kommt, muss das Gericht diese Normen nach § 293 ZPO von Amts wegen ermitteln (vgl. für den normativ geltenden Tarifvertrag BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 16 mwN; 25. Januar 2017 - 4 AZR 520/15 - Rn. 29 mwN) .

    § 293 ZPO gilt auch für das Revisionsgericht (BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 16 f. mwN) .

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17

    Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    (1) Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Ausübung einer formalen Rechtsstellung ist als Rechtsüberschreitung missbräuchlich und unzulässig (BGH 27. Februar 2018 - VI ZR 109/17 - Rn. 20) .

    (4) Eine gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßende und damit unzulässige Rechtsausübung kann ausnahmsweise vorliegen, wenn sich eine Betriebspartei auf eine formale Rechtsposition beruft, die sie durch ein in erheblichem Maße eigenes betriebsverfassungswidriges Verhalten erlangt hat (vgl. zu den Anforderungen an eine unzulässige Rechtsausübung im Rahmen von § 242 BGB BGH 27. Februar 2018 - VI ZR 109/17 - Rn. 20).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    a) Der Betriebsrat kann sein mit dem Antrag zu 1. verfolgtes Begehren weder mit Erfolg auf den allgemeinen Unterlassungsanspruch aus § 87 Abs. 1 BetrVG (vgl. im Einzelnen BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364) noch auf § 23 Abs. 3 BetrVG stützen.

    Dass der Gesetzgeber diese - auch nur zeitweise - dulden wollte, ist nicht ersichtlich (vgl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III 2 a der Gründe, BAGE 76, 364) .

  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    Das Mitbestimmungsrecht betrifft dementsprechend die Lage der Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 22 mwN) .

    Nur bei diesem Verständnis wird dem Schutzzweck der Mitbestimmung, die einseitige Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers durch die Mitwirkung des Betriebsrats zu begrenzen, ausreichend Rechnung getragen (vgl. BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 25) .

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    Als allgemeine Schranke der Rechtsausübung begrenzt er sowohl Rechtsinstitute und Rechtsnormen als auch subjektive Rechte (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - Rn. 56 mwN, BAGE 105, 19) .
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    Mit dieser Vorschrift soll der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten angehalten werden (BAG 20. August 1991 - 1 ABR 85/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 68, 200) .
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
    (2) Das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung gilt gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 24; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 25, BAGE 121, 139; 14. Mai 1987 - 6 ABR 39/84 - zu II 3 der Gründe mwN; 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - zu II 3 e der Gründe; 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - zu III 3 der Gründe, BAGE 25, 292) .
  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 37/12

    Mitbestimmung der Personalvertretung des fliegenden Personals bei der Anpassung

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 520/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 18/16

    Zustimmungsersetzungsverfahren - tarifliche Stellenbewertung

  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 11/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Doppelbegründung

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 82/13

    Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz daher nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. etwa BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 47 mwN) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19

    Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Die Arbeitgeberin verkennt, dass der - ohnehin nicht prozess-, sondern materiell-rechtliche - Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 2 Abs. 1 BetrVG den Unterlassungsansprüchen des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 und § 23 Abs. 3 BetrVG nur in besonders schwerwiegenden und eng begrenzten Ausnahmefällen entgegenstehen kann (BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - Rn. 41 ff., BAGE 166, 79) .
  • LAG München, 10.08.2023 - 8 TaBVGa 6/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Mitbestimmungspflichtige Regelung des "Wie"

    Vielmehr verletze er selbst mit seiner Verweigerungshaltung massiv den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1. i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG), wenn er jetzt auch noch im Rahmen einer einstweiligen Verfügung mit dem Argument, der Arbeitgeber habe "einseitig" und "willkürlich" Maßnahmen umgesetzt, obwohl der Betriebsrat nicht mit dem Arbeitgeber zusammenarbeitet habe, einen Rechtsstreit begründe (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17, Rn. 45; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. März 2012 - 11 TaBV 12/12, Rn. 46, juris).
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