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   BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08   

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https://dejure.org/2009,2247
BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 (https://dejure.org/2009,2247)
BAG, Entscheidung vom 18.08.2009 - 1 ABR 43/08 (https://dejure.org/2009,2247)
BAG, Entscheidung vom 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 (https://dejure.org/2009,2247)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen des Gesundheitsschutzes; Aufgabenübertragung auf Dritte nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Judicialis

    ArbSchG § 13 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs 2 ArbSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbSchG § 13 Abs. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Fragen des Gesundheitsschutzes; Aufgabenübertragung auf Dritte nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG (für Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen) ? Personelle Einzelmaßnahmen vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst ? Aufgabenübertragung typischerweise ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung im Arbeitsschutz und externe Gefährdungsbeurteilung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über den Gesundheitsschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 351
  • NZA 2009, 1434
  • DB 2009, 2552
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36).

    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36).

    Der Begriff des Gesundheitsschutzes in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG stimmt mit demjenigen des Arbeitsschutzgesetzes überein (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 36).

    Dies ist der Fall, wenn sie Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes verlangen, die zu treffenden Maßnahmen aber nicht selbst detailliert beschreiben, sondern dem Arbeitgeber ein zu erreichendes Schutzziel vorgeben (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b aa der Gründe, BAGE 111, 36).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Geht es um den Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, so ist aufgrund der besonderen Struktur dieses Mitbestimmungsrechts in der Regel ein konkretes Regelungsverlangen des Betriebsrats erforderlich (15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 100, 173).

    Die von diesem gestellten Feststellungsanträge müssen erkennen lassen, welche Regelungen zur betrieblichen Umsetzung einer sich aus Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergebenden konkreten Handlungspflicht des Arbeitgebers aus der Sicht des Betriebsrats in Betracht kommen, an deren Ausgestaltung er mitzuwirken beabsichtigt (15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 c der Gründe, aaO.).

    Ebenso wenig gestattet der Antrag eine Beurteilung, ob ein etwaiges Mitbestimmungsrecht bei der Aufgabenübertragung dem antragstellenden Betriebsrat oder bei einer betriebsübergreifenden Aufgabe dem Gesamtbetriebsrat zustünde (vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 c der Gründe mwN, BAGE 100, 173).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    § 13 Abs. 2 ArbSchG räumt dem Betriebsrat ein Beteiligungsrecht insoweit gerade nicht ein (BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 b aa (4) der Gründe, BAGE 111, 48).

    bb) Hiernach hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG auf externe Dritte überträgt (offengelassen in BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - zu B III 4 b aa (4) der Gründe, BAGE 111, 48; ebenso im Ergebnis Wiese GK-BetrVG § 87 Rn. 587; Richardi § 87 Rn. 569; aA wohl Fitting § 87 Rn. 300; Pieper ArbSchR Arbeitsschutzrecht 4. Aufl. § 13 Rn. 15).

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Voraussetzung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist ferner, dass die Anwendung der Rahmenvorschrift eine betriebliche Regelung notwendig macht, in der Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam festlegen, in welcher Weise das vorgegebene Schutzziel erreicht werden soll (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 2 b bb (4) der Gründe, BAGE 82, 349).
  • LAG Niedersachsen, 29.04.2008 - 16 TaBV 110/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Regelungen nach § 13 Abs. 2 ArbSchG;

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. April 2008 - 16 TaBV 110/07 - aufgehoben.
  • BAG, 10.04.1979 - 1 ABR 34/77

    Mitbestimmungsrecht über Möglichkeiten zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 ASiG

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08
    Personelle Einzelmaßnahmen werden daher vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst (vgl. BAG 10. April 1979 - 1 ABR 34/77 - zu II 3 der Gründe, BAGE 31, 357; BVerwG 25. Januar 1995 - 6 P 19.33 - zu 3 der Gründe, AP ASiG § 9 Nr. 2; DKK/Klebe 11. Aufl. § 87 Rn. 185; Fitting § 87 Rn. 286; Richardi BetrVG 11. Aufl. § 87 Rn. 559; Wiese GK-BetrVG 8. Aufl. § 87 Rn. 607; Wlotzke in FS Wißmann S. 426, 433).
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 73/12

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat im Beschluss vom 18. August 2009 (- 1 ABR 43/08 - Rn. 10, BAGE 131, 351) angenommen hat, ein Antrag sei nicht hinreichend bestimmt, wenn er auf die Feststellung eines Mitbestimmungsrechts in all den Fällen gerichtet sei, in denen der Arbeitgeber gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG Aufgaben auf externe Personen übertrage.

    Diese werden vom Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht erfasst (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 17 und Rn. 19, BAGE 131, 351) .

    a) Erschöpft sich die Maßnahme des Arbeitgebers in der Übertragung einzelner Aufgaben auf Dritte nach § 13 Abs. 2 ArbSchG liegt typischerweise eine Einzelmaßnahme vor, die nicht der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterliegt (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 - Rn. 23, BAGE 131, 351; Steffek in Kollmer/Klindt ArbSchG 2. Aufl. § 13 Rn. 62) .

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    cc) Nichts Anderes folgt aus der Entscheidung des Senats vom 18. August 2009 (- 1 ABR 43/08 - BAGE 131, 351) .

    Der Senat hat darin erkannt, dass der Betriebsrat bei der Übertragung der Durchführung von Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisungen auf externe Dritte nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat, weil es sich dabei typischerweise um nicht mitbestimmungspflichtige Einzelmaßnahmen handelt (BAG - 1 ABR 43/08 - Rn. 23, aaO).

    Der Senat hat aber auch ausgeführt, dass dadurch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen nicht verkürzt werden (BAG - 1 ABR 43/08 - Rn. 24, aaO) .

  • LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16

    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung -

    Soweit anerkannt ist, dass die Auswahl einer zuverlässigen und fachkundigen Person zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz nach § 13 Abs. 2 ArbSchG als Einzelmaßnahme nicht der Mitbestimmung unterliegt (BAG, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 ABR 43/08 -, Rn. 19, juris), gilt dies jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber weitere Regelungen zur Ausfüllung seiner Verpflichtung nach § 3 Abs. 1 ArbSchG trifft (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -, Rn. 24, juris, zu Regelungen der Organisation des Arbeitsschutzes).
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