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   BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74   

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https://dejure.org/1976,813
BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 (https://dejure.org/1976,813)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 (https://dejure.org/1976,813)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1976 - 1 ABR 43/74 (https://dejure.org/1976,813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung - Rechtsschutzbedürfnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 991 (Ls.)
  • BB 1976, 509
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74
    Der Senat hält diese, früher auch von ihm vertretene Begründung (Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - - AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972) nicht mehr für zutreffend.
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74
    Des Betriebsfriedens wegen und um die künftige Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht mit unbereinigten Streitigkeiten aus der Vergangenheit zu belasten, muß deshalb das Rechtsschutzbedürfnis als fortbestehend angenommen werden (Schlüter, SAE 1975, 159 in seiner Anm. zum Beschluß des Senats vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 -) Es kommt hier hinzu, daß der Antragsteller zum Rechtsschutzbedürfnis in der Rechtsbeschwerdeinstanz unwidersprochen vorgetragen hat, die Antragsgegnerin mache vom rechtskräftigen Ausgang dieses Verfahrens die Kostenübernahme - auch in anderen Fällen - abhängig.
  • BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 136/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Feststellung - Feistellungsanspruch -

    Auszug aus BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist jedoch aus folgender Erwägung als fortbestehend zu betrachten: Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren dient auch und vor allem dazu, zur Befriedung im Betrieb beizutragen (Beschluß des Senats vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 136/73 - = AP Nr. 15 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Dadurch unterscheidet sich diese Fallgestaltung von denjenigen, in denen das Bundesarbeitsgericht im Rahmen von Feststellungsanträgen über die Erforderlichkeit von in der Vergangenheit liegenden Schulungen entschieden hat (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 16, EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 11 in Abgrenzung zB von 16. März 1976 - 1 ABR 43/74  - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 46; 6. Mai 1975 -  1 ABR 135/73  - zu II 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 65 Nr. 5; 10. Juni 1974 -  1 ABR 136/73  - zu 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 15 = EzA ArbGG § 80 Nr. 3; 6. November 1973 -  1 ABR 15/73  - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 8 = EzA ArbGG § 89 Nr. 1) .
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Dadurch unterscheidet sich diese Fallgestaltung von denjenigen, in denen das Bundesarbeitsgericht im Rahmen von Feststellungsanträgen über die Erforderlichkeit von in der Vergangenheit liegenden Schulungen entschieden hat (vgl. zB BAG 16. März 1976 - 1 ABR 43/74 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 46; 6. Mai 1975 - 1 ABR 135/73 - zu II 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 65 Nr. 5; 10. Juni 1974 - 1 ABR 136/73 - zu 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 15 = EzA ArbGG § 80 Nr. 3; 6. November 1973 - 1 ABR 15/73 - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 8 = EzA ArbGG § 89 Nr. 1) .
  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu

    Dieses Ziel ließe sich nicht erreichen, wenn zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat aufgetretene und fortbestehende Meinungsverschiedenheiten - auch anläßlich inzwischen abgeschlossener Vorgänge - nicht durch eine gerichtliche Entscheidung geklärt werden könnten (vgl. Beschluß des Senats vom 16. März 1976 - 1 ABR 43/74 - - [demnächst] AP Nr. 22 zu § 37 BetrVG 1972 [ zu II 1 der Gründe]).

    Wegen des Betriebsfriedens und um die künftige Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht mit unbereinigten Streitigkeiten aus der Vergangenheit zu belasten, muß deshalb das Rechtsschutzbedürfnis als fortbestehend angenommen werden (Beschluß des Senats vom 16. März 1976, aaO).

  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Die Entscheidung der Beschwerdekammer, das Feststellungsinteresse für die Kostenübernahmeverpflichtung der Arbeitgeberin für das Seminar vom 27.09.2010 bis zum 01.10.2010 zu verneinen, steht auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.1976 (- 1 ABR 43/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 22).
  • ArbG Paderborn, 26.01.2010 - 4 BV 2/10

    Erforderlichkeit der Teilnahme des Betriebsrats an einem Seminar zur aktuellen

    Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren im Sinne der §§ 80 ff. ArbGG dient nämlich vordringlich der Befriedung im Betrieb (vgl. BAG, Beschluss 16.03.1976, Az.: 1 ABR 43/74 mit weiteren Nachweisen).

    Eine rechtskräftige Entscheidung im Beschlussverfahren über das Recht zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen könnte faktisch kaum herbeigeführt werden (Vgl. BAG, Beschluss, vom 16.03.1976, Az.: 1 ABR 43/74).

  • LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsräte mit dem Thema

    Insofern kann die zwischen den Beteiligten streitige Rechtsfrage auch für die Zukunft geklärt werden (vgl. hierzu BAG vom 10.06.1974 - 1 ABR 136/73 - AP Nr. 15 zu § 37 BetrVG 1972; BAG vom 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 - AP Nr. 22 zu § 37 BetrVG 1972; LAG Frankfurt vom 30.01.1979 - 4/5 TaBV 20/78 - zitiert nach JURIS; Fitting u. a., BetrVG, 21. Auflage 2002, Rdnr. 259 zu § 37).
  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 144/08

    Schulung; Betriebsratsvorsitzender; Rhetorik; Erforderlichkeit

    Wie gerade auch der konkrete Fall zeigt, wo ein erster Beschluss des Betriebsrats bereits am 12.11.2007 gefasst wurde, ist es kaum möglich, vor Beginn einer Schulungsveranstaltung eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Freistellung von den zur Diskussion stehenden Kosten zu erlangen (vgl. BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 22).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Dadurch unterscheidet sich diese Fallgestaltung von denjenigen, in denen das Bundesarbeitsgericht im Rahmen von Feststellungsanträgen über die Erforderlichkeit von in der Vergangenheit liegenden Schulungen entschieden hat (vgl. zB BAG 16. März 1976 - 1 ABR 43/74 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 46; 6. Mai 1975 - 1 ABR 135/73 - zu II 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 65 Nr. 5; 10. Juni 1974 - 1 ABR 136/73 - zu 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 15 = EzA ArbGG § 80 Nr. 3; 6. November 1973 - 1 ABR 15/73 - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1953 § 89 Nr. 8 = EzA ArbGG § 89 Nr. 1) .
  • LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 TaBV 181/08

    Schulung; stellvertretender Betriebsratsvorsitzender; Rhetorik; Erforderlichkeit

    Wie gerade auch der konkrete Fall zeigt, wo ein erster Beschluss des Betriebsrats bereits am 06.02.2008 gefasst wurde, ist es kaum möglich, vor Beginn einer Schulungsveranstaltung eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Freistellung von den zur Diskussion stehenden Kosten zu erlangen (vgl. BAG, 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 22).
  • LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01

    Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung

    So wie der Betriebsrat allein wegen der zwischenzeitlichen Durchführung der in Streit stehenden Schulungsveranstaltung unter Teilnahme des Betriebsratsmitgliedes das berechtigte Interesse an der Feststellung, dass der Arbeitgeber zur Freistellung verpflichtet gewesen ist, nicht verliert (BAG vom 16.03.1976 - 1 ABR 43/74 - AP Nr. 22 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 884; BAG vom 06.11.1973 - 1 ABR 8/73, II. 3. der Gründe, AP Nr. 22 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 174; BAG vom 09.10.1973 - 1 ABR 6/73, II. 1. der Gründe, AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 170; GK-Wiese, 6. Auflage, § 37 BetrVG 1972, Rz. 265 m. w. N.), bleibt auch ein entsprechender Feststellungsantrag der Schwerbehindertenvertretung zulässig, wenn die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten zwischenzeitlich an dem in Rede stehenden Seminar teilgenommen hat.
  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75

    Betriebsversammlung - Teilnahme des Arbeitgebers - Leiter der Betriebsversammlung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2005 - 4 TaBV 14/05

    Schulungskosten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 5 TaBV 2001/03

    Schulungen des Betriebsrats müssen erforderlich sein, um die

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.01.1977 - P L 20/76

    Vergütung von Referendaren für die Erteilung von selbständigem Unterricht ;

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 16.12.2013 - KGH.EKD II-0124/V20
  • LAG Hessen, 30.01.1979 - 5 TaBV 20/78
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