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   BAG, 28.05.1976 - 1 ABR 44/74   

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BAG, 28.05.1976 - 1 ABR 44/74 (https://dejure.org/1976,611)
BAG, Entscheidung vom 28.05.1976 - 1 ABR 44/74 (https://dejure.org/1976,611)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 (https://dejure.org/1976,611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulungsveranstaltung - Erstattung von Vorhaltekosten - Honoraraufwendungen - Kostenerstattungsanspruch der Verbände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 2 Abs. 1 § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1
    Betriebsrat: Erstattung von Schulungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 126
  • BB 1976, 1027
  • DB 1976, 1161
  • DB 1976, 1628
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus BAG, 28.05.1976 - 1 ABR 44/74
    Dies hat zur Folge, daß cfer Arbeitgeber die den einzelnen Teilnehmern entstandenen Auslagen grundsätzlich als Kosten der Betriebsratstätigkeit i. S. des § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat (vgl. den Beschluß vom 31 Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - BAG 24, 459 = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972; seither ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
    Auszug aus BAG, 28.05.1976 - 1 ABR 44/74
    der Senat - wenn auch, dort nicht tragend geworden - bereits im (allerdings nicht veröffentlichten) Beschluß vom 5. Februar 1974- - 1 ABR 46/73 - hingewiesen (noch offengelassen im vorzitierten Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1972? a. A. Däubler, Schulung und Fortbildung von Betriebsratsmitgliedem und Jugendvertretera nach § 37 BetrVG, 2, Aufl./Seite 111, 112).
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 41/73

    Tätigkeit - Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus BAG, 28.05.1976 - 1 ABR 44/74
    Gerade wegen dieser Hilfsfunktion sind die Verbände trotz ihrer sonst koalitionsrechtlichen Gegnerschaft andererseits zur Durchführung der Schulungen im Rahmen des § 37 Abs. 6 BetrVG auf Kosten des Arbeitgebers berechtigt (vgl. Beschluß des Senats vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 41/73 - « AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972 und zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Schließlich steht im Gegensatz zur Auffassung der Antragsgegnerin die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Generalunkosten bei Schulungs- und Bildungsveranstaltungen einer Verpflichtung der Antragsgegnerin nach § 40 Abs. 2 BetrVG nicht entgegen (vgl. BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluß des erkennenden Senats vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon ausgegangen, daß dem Arbeitgeber keine Vorhaltekosten (Generalunkosten) gewerkschaftseigener Schulungseinrichtungen auferlegt wer den können, weil es hierdurch zu einer Finanzierung des sozialen Gegenspielers kommen könne (Beschlüsse vom 16. März 1976 - 1 ABR 46/73 -,n.v.; 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe; 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; in der Literatur Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 40 Rz 33; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 31; Galperin/ Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 34; Wiese, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 40 Rz 77; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 57; a.A. Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/ Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 62).

    Andererseits wurden alle übrigen aus Anlaß der Schulung entstandenen personellen und sachlichen Kosten für erstattungsfähig gehalten, soweit sie gegenüber den Vorhaltekosten abgrenzbar waren (BAG Beschluß vom 28. Mai 1976, aaO.).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Die Gewerkschaften können, nicht zuletzt aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Unterstützungsfunktion, wie sie u. a. in § 2 Abs. 1 BetrVG angesprochen ist, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG durchführen, ohne die Kosten dieser Schulung selbst tragen zu müssen (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Beschluß vom 31. Oktober 1972, BAGE 24, 459, 464 ff. [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 3 der Gründe; vgl. u. a. BAGE 25, 482, 488 ff. = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe; Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe).

    Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob an der Auffassung festzuhalten ist, daß dem Arbeitgeber über § 40 Abs. 1 BetrVG keine Vorhaltekosten (Generalunkosten) gewerkschaftlicher Schulungseinrichtungen auferlegt werden dürfen (so die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Beschluß vom 5. Februar 1974 - 1 ABR 46/73 - n.v., zu III 4 a der Gründe; Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 40 Rz 33; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 31; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 34; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 52; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 Rz 44).

    Für die Höhe der Kosten gibt es keine Erfahrungswerte, die eine Pauschalierung zulassen (vgl. BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe zur Höhe der Vorhaltekosten/Generalunkosten).

  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87

    Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben

    Aus diesem Grunde können - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - auch nicht die vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 28. Mai 1976 (- 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972) aufgestellten Grundsätze auf Fallkonstellationen der vorliegenden Art angewandt werden.

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Beschluß vom 28. Mai 1976 (aaO) die Durchführung der betreffenden Schulungsveranstaltung als Aufgabe angesehen, die von den Verbänden als Hilfsfunktion innerhalb der Betriebsverfassung unentgeltlich wahrzunehmen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 280/07
    vgl. BAG, Beschluss vom 5. Februar 1974 - 1 ABR 46/73 -, n.v., Leitsatz 4 und III 4a der Gründe;Beschluss vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 -,BAGE 28, 126 = AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2a der Gründe; Beschluss vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 -, AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2b der Gründe.

    BAG, Beschluss vom 28. Mai 1976, a.a.O..

  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 253/96

    Wann sind von Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen

    Zwar kann aus koalitionsrechtlichen Gründen kein Arbeitgeber zur Finanzierung seines sozialen Gegenspielers verpflichtet werden (vgl. BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - und Beschluß vom 28. Juni 1995 - 7 ABR 47/94 - AP Nr. 11 und 47 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76

    Gewerkschaft - Veranstalter einer Schulung - Schulungskosten - Anteilige Umlegung

    Damit zählen zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten aber auch Teilnehmergebühren, jedenfalls soweit es sich um klar abgrenzbare Kosten handelt, die dem Träger der Veranstaltung durch die konkrete Schulung zusätzlich entstanden sind und von ihm auf die Teilnehmer anteilig umgelegt werden, und soweit es sich nicht um sog. Generalunkosten handelt (BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74- - = AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG).

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 28. Mai 1976 (aaO) dargelegt und begründet, daß Kosten, die einer Gewerkschaft als Veranstalter einer Schulung i.S. von § 37 Abs. 6 BetrVG unabhängig von der konkreten Schulung entstehen, nicht über die Bestimmung des § 4o Abs. 1 BetrVG dem Arbeitgeber auferlegt werden können, weil hierdurch die Unabhängigkeit vom sozialen Gegenspieler beeinträchtigt würde.

  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 54/87
    Aus diesem Grunde können - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - auch nicht die vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluß vom 28. Mai 1976 (- 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972) aufgestellten Grundsätze auf Fallkonstellationen der vorliegenden Art angewandt werden.

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Beschluß vom 28. Mai 1976 (aaO) die Durchführung der betreffenden Schulungsveranstaltung als Aufgabe angesehen, die von den Verbänden als - 23.

  • BVerfG, 14.02.1978 - 1 BvR 466/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers

    Nach dem Beschluß vom 28. Mai 1976 (AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972) sei im übrigen die Erstattung sogenannter Generalunkosten ausgeschlossen.
  • VGH Bayern, 03.05.2000 - 17 P 99.3640

    Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel bei der Auswahl von

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  • LAG Hamm, 23.06.1988 - 4 Sa 1837/87

    Freistellung eines Arbeitnehmers zum Zwecke der beruflichen und politischen

  • VGH Bayern, 25.11.1992 - 17 P 92.2751

    Tragung von entstandenen Kosten eines Personalrats durch die zuständige

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