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   BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75   

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https://dejure.org/1976,1802
BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75 (https://dejure.org/1976,1802)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1976 - 1 ABR 44/75 (https://dejure.org/1976,1802)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1976 - 1 ABR 44/75 (https://dejure.org/1976,1802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag - Anregung des Gerichts - Anpassung an einen veränderten Sachverhalt - Schulung für Betriebsratsmitglieder - Erforderlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 727
  • DB 1976, 729
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75
    a) Die Anerkennung der streitigen Veranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG schließt allerdings nicht aus, daß sie für einzelne Betriebsratsmitglieder gleichwohl eine erforderliche Schulung im Sinne des Abs. 6 aaO sein kann (BAG AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Der Senat hat bereits im Beschluß AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 unter Ziff. III 6 der Gründe näher ausgeführt, daß eine Anwendung des § 37 Abs. 6 aaO auf Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses nur in ihrer jeweiligen Ursprungs eigenschaft als Betriebsratsmitglied in Betracht kommt und daß im Regelfall davon auszugehen ist, daß die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse besitzen.

    Trotz der Kritik von Kittner (Anm. zu AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, zustimmend dagegen Schlüter, SAE 1975» 155 [158]) ist an der bisherigen Auffassung des Senats festzuhalten.

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75
    Erfolgt auf Anregung des Gerichts in der Beschwerdeinstanz des Beschlußverfahrens nach Ablauf der Beschwerdefrist in Anpassung an einen veränderten Sachverha.lt der Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag, so muß diese Antragsänderung anerkannt werden (Modifikation der bisherigen Rechtsprechung zur Änderung des Antrags in der Beschwerdeinstanz; vgl. BAG 16, 8 [13] =AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG AP Nr. 8 zu § 89 ArbGG 1953).

    Hierin könnte eine nach der bisherigen Rechtsprechung in der Beschwerdeinstanz nach Ablauf der Beschwerdefrist unzulässige Antragsänderung gesehen werden (vgl. BAG 16, 8 [13] =AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG AP Nr. 8 zu § 89 ArbGG 1953), die mit der im Interesse der Beschleunigung erforderlichen Begrenzung des Streitgegenstandes begründet wurde.

  • BAG, 26.08.1975 - 1 ABR 12/74

    Betriebsrat: Darlegungsumfang bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

    Auszug aus BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75
    Allerdings verlangt der Senat in derartigen Fällen einen besonders sorgfältigen Tatsachenvortrag (vgl. Beschluß vom 26. August 1975 - 1 ABR 12/74 - »[demnächst!] AP Nr. 21 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vertretungsbefugnis eines Gewerkschaftsreferendars -

    Auszug aus BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75
    Ähnliche Gedankengänge hat der Senat hinsichtlich der Schulung von Gesamtjugendvertretern in seinem Beschluß vom Io. Juni 1975 ~ 1 ABR 14o/73 - ([demnächst] AP Nr. 1 zu § 73 BetrVG 1972) entwickelt, c) Es wäre demnach zunächst zu prüfen gewesen, was das Landesarbeitsgericht nachzuholen haben wird, ob nach der angeführten Rechtsprechung überhaupt eine Schulung der beteiligten Betriebsratsmitglieder im Hinblick auf die Situation in den beiden Betriebsräten erforderlich war.
  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 491/97

    Schulungsteilnahme eines Wirtschaftsausschußmitglieds

    Eine analoge Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG auf Mitglieder des Wirtschaftsausschusses wird vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung verneint (BAG Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 m. Anm. Kittner; BAG Beschluß vom 20. Januar 1976 - 1 ABR 44/75 - AP Nr. 10 zu § 89 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 6 AZR 39/86 - NZA 1989, 221).
  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats wäre ganz allgemein selbst dann eine Antragsänderung anzuerkennen, wenn auf Anregung des Gerichts in der Beschwerdeinstanz des Beschlußverfahrens nach Ablauf der Beschwerdefrist in Anpassung an einen veränderten Sachverhalt der Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag erfolgte (Beschluß vom 2o. Januar 1976 - 1 ABR 44/75 - = [demnächst] AP Nr. Io zu § 89 ArbGG 1955)« Das Landesarbeitsgericht hat nach Befragung der Antragstellerin den in der Beschwerdeinstanz neuformulierten Antrag in dem Sinne ausgelegt, es solle festgestellt werden, daß die Beauftragung des Regierungspräsidenten B durch den Antragsgegner mit der Erstattung eines Referats zur betrieblichen Altersversorgung auf der zunächst für den Io. April 1975 vorgesehenen Betriebsversammlung sowie allen weiteren Betriebsversammlungen im Betrieb der Antragstellerin während der Zeit des nordrhein-westfälischen Wahlkampfes unzulässig war ( S. 12 des Beschlusses).
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86

    Anspruch eines Mitglieds des Wirtschaftsausschusses auf Lohnzahlung für die Zeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 20. Januar 1976 - 1 ABR 44/75 - AP Nr. 10 zu § 89 ArbGG 1953) haben seine Mitglieder, die nicht zugleich Mitglieder des Betriebsrats sind, keinen Anspruch auf Lohn in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972.
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2020 - 25 BV 446/20
    Die in § 107 Abs. 1 Satz 3 BetrVG postulierte "fachliche Eignung" bedeutet nicht nur Tauglichkeit, "Disposition", sondern auch ein entsprechendes Wissen, zumindest ein Grundlagenwissen (BAG - 1 ABR 44/75 - zu 112 b der Gründe mwN).
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