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   BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16   

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https://dejure.org/2017,40116
BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16 (https://dejure.org/2017,40116)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2017 - 1 ABR 45/16 (https://dejure.org/2017,40116)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 (https://dejure.org/2017,40116)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 18 Abs. 2 KHG, § 2 Abs. 1 Psych-PV, § 11 Abs. 4 BPflV, § 6 Psych-PV, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 308 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach dem vom Rechtsmittelführer verfolgten Rechtsmittelziel

  • bag-urteil.com

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • Betriebs-Berater

    Beseitigung der Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwerde

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Beseitigung einer Beschwer

  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach dem vom Rechtsmittelführer verfolgten Rechtsmittelziel

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neue prozessuale Ansprüche - und die Zulässigkeit der Beschwerde

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beseitigung der Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 386
  • NZA 2018, 119
  • BB 2018, 51
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 26/14

    Beschwerdeentscheidung im Beschlussverfahren ohne Antrag

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
    Aufgrund der Unzulässigkeit der Beschwerde kann dahinstehen, ob das Landesarbeitsgericht dem Betriebsrat unter Verletzung des Antragsgrundsatzes nach § 308 Abs. 1 ZPO etwas Anderes als das Beantragte zugesprochen hat (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 8) .
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
    Es würde nicht weniger, sondern etwas anderes als beantragt zugesprochen (vgl. für die einschränkende Stattgabe von Unterlassungsanträgen BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu C 1 der Gründe, BAGE 76, 364; BGH 29. Juni 2006 - I ZR 235/03 - zu II 1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
    Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12 mwN; 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
    Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12 mwN; 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 b der Gründe mwN) .
  • BGH, 30.11.2005 - XII ZR 112/03

    Zulässigkeit der Berufung bei ausschließlicher Verfolgung einer Klageerweiterung

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
    Deren Zulässigkeit beurteilt sich auch nach dem Rechtsmittelziel, also die Beseitigung der erstinstanzlichen Beschwer bei Schluss der mündlichen Verhandlung (BGH 30. November 2005 - XII ZR 112/03 - Rn. 19) .
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
    Es würde nicht weniger, sondern etwas anderes als beantragt zugesprochen (vgl. für die einschränkende Stattgabe von Unterlassungsanträgen BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu C 1 der Gründe, BAGE 76, 364; BGH 29. Juni 2006 - I ZR 235/03 - zu II 1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
    Der in Anspruch genommene darf nicht zu etwas anderem verurteilt werden, als zu dem, worauf er sich für seinen Sachvortrag einrichten musste (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - zu II 2 a der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 01.06.2016 - 13 TaBV 13/15

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats zur Personalplanung der Arbeitgeberin;

    Auszug aus BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 1. Juni 2016 - 13 TaBV 13/15 - insoweit aufhoben, als das Landesarbeitsgericht dem Antrag zu 1.
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Das Rechtsmittel der Berufung setzt voraus, dass der Berufungskläger die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwer erstrebt (vgl. hierzu BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; vgl. auch BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7) .
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    1.Das Rechtsmittel der Beschwerde nach § 87 Abs. 1 ArbGG setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer die Beseitigung einer in der angefochtenen Entscheidung liegenden Beschwer erstrebt (BAG 24.10.2017 - 1 ABR 45/16, juris Rn. 9).
  • BAG, 23.11.2022 - 7 AZR 122/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel der Berufung sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 12; 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386) .
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    Der in Anspruch genommene Beklagte darf nicht zu etwas Anderem verurteilt werden, als zu dem, worauf er sich für seinen Sachvortrag einrichten musste (vgl. BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 11, BAGE 160, 386; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 435/00 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

    Ein lediglich im Wege der Antragsänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; 23. Februar 2016 - 1 ABR 5/14 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der

    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; vgl. auch BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7) .

    Deren Zulässigkeit ist eine von der Frage der Zulässigkeit der Berufung und der nach Antragsänderung verbleibenden Beschwer zu trennende Frage (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 15, BAGE 160, 386) .

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

    Die Änderung der Klageanträge hat auch nicht dazu geführt, dass die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung der erstinstanzlichen Anträge mangels Beschwer unzulässig geworden wäre (vgl. zu einer solchen Konstellation BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9 ff., BAGE 160, 386) .
  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17

    Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung

    Zwar ist eine Beschwerde unzulässig, wenn mit ihr aufgrund einer Antragsänderung ausschließlich neue prozessuale Ansprüche geltend gemacht werden und die Beseitigung der erstinstanzlichen Beschwer nicht weiterverfolgt wird (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386) .
  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der

    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; vgl. auch BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7) .

    Deren Zulässigkeit ist eine von der Frage der Zulässigkeit der Berufung und der nach Antragsänderung verbleibenden Beschwer zu trennende Frage (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 15, BAGE 160, 386) .

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    Es kommt für die Zulässigkeit der Berufung stets auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht an (vgl. BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 15, Juris; BGH 30. November 2005 - XII ZR 112/03 - Rn. 19, NJW-RR 2006, 442) .
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • LAG Hessen, 19.01.2018 - 10 Sa 340/17

    Werden in einem Betrieb Fliesen verkauft, gelagert, transportiert und beim Kunden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18

    Budgetabschluss; Vorlage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2018 - 5 TaBV 34/17

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung - Anspruch auf Freistellung von

  • LAG Köln, 05.01.2018 - 5 Sa 150/16

    Wird der schwer bei Einlegung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 316/17

    Das SokaSiG ist wirksam und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Beruft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2021 - 6 Sa 175/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Immunität - internationales

  • ArbG Brandenburg, 14.12.2017 - 4 BV 14/17
  • LAG Hessen, 24.07.2020 - 3 Sa 114/18

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess Bestimmtheit des

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2020 - 12 LB 1/19

    Rechtsschutzbedürfnis für ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.01.2023 - 23 Ca 3644/22
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