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   BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89   

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BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89 (https://dejure.org/1990,1666)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 1 ABR 45/89 (https://dejure.org/1990,1666)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 (https://dejure.org/1990,1666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 76 Abs. 2, 5, 6; ArbGG § 4
    Einigungsstellenverfahren über Rechtsfragen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 6, Abs. 2 und Abs. 5; ArbGG § 4
    Freiwillige Vereinbarung einer Vorweg-Entscheidung der Einigungsstelle über eine Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 243
  • NZA 1991, 473
  • BB 1991, 769
  • DB 1991, 1025
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89
    Durch die Neuwahl eines - auch größeren - Betriebsrats wird dessen Stellung als Antragsteller eines anhängigen Verfahrens nicht berührt (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89
    Selbst wenn man den Standortbetriebsrat und den Betriebsrat Hamburg der J... AG nicht als unmittelbaren Funktionsnachfolger des bisherigen Betriebsrats ansehen wollte, wäre doch dieser für die Wahrnehmung der im vorliegenden Verfahren umstrittenen Rechte aus der Betriebsvereinbarung Nr. 614 zuständig geworden und damit unmittelbar Antragsteller des vorliegenden Verfahrens (BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988, BAGE 60, 48 = AP Nr. 10 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89
    Als neuer Betriebsinhaber wird sie anstelle des bisherigen Inhabers Beteiligte des anhängigen Verfahrens (Beschluß des Senats vom 28. September 1988, BAGE 59, 371 = AP Nr. 55 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89
    Der Senat hat in seiner früheren Rechtsprechung Anträge, die die Zuständigkeit der Einigungsstelle betrafen, regelmäßig für zulässig gehalten und später dargelegt, daß ein Antrag auf Feststellung der Zuständigkeit oder Unzuständigkeit einer Einigungsstelle ein Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Mitbestimmungsrechts und damit eines Rechtsverhältnisses sei (Beschluß vom 24. November 1981, BAGE 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens -

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89
    Durch die Neuwahl eines - auch größeren - Betriebsrats wird dessen Stellung als Antragsteller eines anhängigen Verfahrens nicht berührt (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • ArbG Hamburg, 13.08.1982 - 18 GaBV 1/82
    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89
    Im Jahre 1982 machte der Betriebsrat der J... Maschinenfabrik KG, Hamburg, vor dem Arbeitsgericht Hamburg ein Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung anhängig (18 GaBV 1/82), in dem es u.a. um Unterlassungsansprüche des Betriebsrats ging.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89
    Durch die Neuwahl eines - auch größeren - Betriebsrats wird dessen Stellung als Antragsteller eines anhängigen Verfahrens nicht berührt (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • LAG Hamburg, 23.12.1988 - 6 TaBV 10/88

    Betriebsrat; Betriebsvereinbarung; Auslegung; Einigungsstelle; Datenverarbeitung;

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Dezember 1988 - 6 TaBV 10/88 - aufgehoben.
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Ein solches Vorverfahren ist keine nach § 4 ArbGG unzulässige Schiedsvereinbarung, sondern eine den Betriebsparteien durch § 76 Abs. 6 BetrVG eröffnete Möglichkeit, eine innerbetriebliche Streitigkeit ohne Anrufung der Arbeitsgerichte beizulegen (BAG 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 66, 243) .
  • LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21

    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der

    Im Übrigen können Rechtsfragen nur Regelungsgegenstand eines freiwilligen Einigungsstellenverfahrens nach § 76 Abs. 6 BetrVG sein, wobei eine Einigung zwischen den Betriebspartnern zu ihrer Wirksamkeit stets voraussetzt, dass die Betriebspartner hinsichtlich des umstrittenen Rechts verfügungsbefugt sind (BAG, Beschluss vom 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 -, BAGE 66, 243-257, Rn. 54), was bei dem Betriebsrat in der individualrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Frau B und der Arbeitgeberin auf Seiten des Betriebsrats nicht der Fall ist.
  • BAG, 11.02.2014 - 1 ABR 76/12

    Beschlussverfahren - Einigungsstelle - obligatorisches innerbetriebliches

    Ein Antrag auf Feststellung des Inhalts einer betrieblichen Norm ist unzulässig, solange das vereinbarte Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt worden ist (vgl. BAG 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 66, 243) .
  • BAG, 08.09.2010 - 7 ABR 73/09

    Vorgerichtlicher Rechtsmittelverzicht im Beschlussverfahren

    Nach § 4 ArbGG kann daher der Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit für die in § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG geregelten Fälle der "Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz" nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden (BAG 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 - zu B II 2 f der Gründe, BAGE 66, 243) .
  • BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94

    Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in

    Der Senat hat daher die in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Verpflichtung zu einem solchen "außergerichtlichen Vorverfahren" für zulässig gehalten (BAGE 66, 243, 257 [BAG 20.11.1990 - 1 ABR 45/89] = AP Nr. 43 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 20.03.2003 - 4 TaBV 108/00

    Gerichtliche Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses einer Einigungsstelle; Umfang

    Später hat der Erste Senat dargelegt, dass ein Antrag auf Feststellung der Zuständigkeit oder Nichtzuständigkeit der Einigungsstelle ein Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Mitbestimmungsrechts und damit eines Rechtsverhältnisses sei (Beschl v. 20 11.1990 - 1 ABR 45/89 - AP Nr. 43 zu § 76 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07

    Rechtsmittelverzicht - Unterwerfungsvereinbarung - Beschlussverfahren -

    § 4 ArbGG lässt allerdings einen Ausschluss des Zugangs zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durch die Beschränkung auf die Anrufung einer verbindlich entscheidenden außergerichtlichen Einigungsstelle nicht zu (BAG 27. Oktober 1987 - 1 AZR 80/86 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 22, zu II 2; 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 - BAGE 66/243, zu B II 2 f).
  • LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 55/06

    Beschlussverfahren Rechtsschutzbedürfnis bei vorgeschaltetem Verfahren durch

    Daraus folgt, dass die Anträge des Betriebsrats, die auf eine gerichtliche Entscheidung des zwischen den Beteiligten bestehenden Auslegungsstreits abzielt, unzulässig sind, solange das Verfahren nach Ziffer 9. der Rahmenbetriebsvereinbarung vom 31.05.1996 nicht durchgeführt ist (BAG, Beschluss vom 20.11.1990 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 43; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 4 Rz. 2).
  • LAG Hamm, 14.07.2015 - 7 TaBV 25/15

    Begründetheit eines Antrags des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle

    Da allerdings das Einigungsstelleneinrichtungsverfahren des § 100 ArbGG auch in Fällen freiwilliger Mitbestimmung zur Verfügung stehen kann (vgl. ErfK 15.A./Koch, § 99 ArbGG Rdnr. 1), ist in entsprechender Anwendung von § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG der Antrag auf Bestellung eines Vorsitzenden etc. zurückzuweisen, wenn offensichtlich ist, dass die zu bildende Einigungsstelle nicht tätig werden kann, sei es, dass es am Einverständnis beider Betriebspartner mit ihrem Tätigwerden fehlt (§ 76 Abs. 6 BetrVG), sei es, dass es sich um einen Regelungsgegenstand handelt, der nicht der Einigungsstelle zugewiesen worden ist oder aus Rechtsgründen zugewiesen werden kann (vgl. Schwab/Weth, aaO. § 98 Rdnr. 42; Germelmann u.a., ArbGG, 8. Aufl./Schlewing, § 98 ArbGG Rdnr. 10 m.w.N.; BAG, Beschluss vom 20.11.1990 - 1 ABR 45/89 zu B.2.d) der Gründe).
  • LAG Hamm, 10.12.2012 - 10 TaBVGa 7/12

    Unzulässigkeit eines im Wege der einstweilien Verfügung geltend gemachten

    Ein solches Vorverfahren ist keine nach §§ 4, 101 ff ArbGG unzulässige Schiedsvereinbarung, sondern eine den Betriebsparteien durch § 76 Abs. 6 BetrVG eröffnete Möglichkeit, eine innerbetriebliche Streitigkeit ohne Anrufung der Arbeitsgerichte beizulegen (BAG, Beschluss vom 16.08.2011 - 1 ABR 22/10 - BAG, Beschluss vom 20.11.1990 - 1 ABR 45/89 -).
  • LAG Niedersachsen, 11.05.2012 - 6 TaBV 5/12

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung in der niedersächsischen holz- und

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