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   BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16   

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https://dejure.org/2017,43897
BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16 (https://dejure.org/2017,43897)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2017 - 1 ABR 47/16 (https://dejure.org/2017,43897)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 (https://dejure.org/2017,43897)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Keine Mitbestimmung bei einem auf Freiwilligkeit beruhenden anonymen Standardfragebogen der Konzernleitung; Kein Anspruch des Betriebsrats gegen das konzernangehörige Unternehmen zu einer Anweisung gegenüber der Konzernobergesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei konzernweiten Mitarbeiterbefragungen

  • bag-urteil.com

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • rewis.io

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Konzernweite Mitarbeiterbefragung; Mitbestimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Keine Mitbestimmung bei einem auf Freiwilligkeit beruhenden anonymen Standardfragebogen der Konzernleitung

  • datenbank.nwb.de

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung unterliegt nicht der Mitbestimmung eines örtlichen Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter befragen - auch ohne den Betriebsrat?

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Mitarbeiterbefragung in Papierform - und digital?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung bei Mitarbeiterbefragung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zuständiger Betriebsrat bei Mitarbeiterbefragung

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitarbeiterbefragung und Mitbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 380
  • BB 2018, 563
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • ArbG Hamburg, 14.07.2015 - 9 BV 30/14

    Betriebliche Mitbestimmung: Gesundheitsschutz - Mitarbeiterbefragung

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
    und 3. beteiligten Arbeitgeberinnen gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juli 2015 - 9 BV 30/14 - zurückgewiesen worden sind.
  • LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16

    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung -

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der zu 2. und 3. beteiligten Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2016 - 2 TaBV 2/16 - insoweit aufgehoben, als die Beschwerden der zu 2.
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
    (a) Für eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG iVm. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG fehlt es am Vorliegen von Gefährdungen, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind (vgl. hierzu BAG 28. März 2017 - 1 ABR 25/15 -) .
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 137/14

    Anspruch des Patienten gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
    Dabei kann auf sich beruhen, ob das vom Beschwerdegericht herangezogene Zweckbindungsgebot von im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen erhobenen Daten (vgl. dazu zB BGH 20. Januar 2015 - VI ZR 137/14 - zu II 2 b bb der Gründe) eine Verpflichtung des Herzzentrums, gegenüber dem Universitätsklinikum anweisend tätig zu werden, überhaupt trägt.
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
    Das verkennt der Verweis des Landesarbeitsgerichts auf die von ihm zitierte Senatsrechtsprechung, wonach sich der Arbeitgeber in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Dritten gegenüber grundsätzlich nicht in einer Weise binden kann, die die Mitregelungsbefugnis des Betriebsrats faktisch ausschließen würde (vgl. dazu auch BAG 30. September 2014 - 1 ABR 106/12 - Rn. 15 f. mwN) .
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
    Dieses höchstpersönliche Recht vermittelt keinen Gremienanspruch (vgl. dazu auch BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 39) .
  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90

    Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
    Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 94 Abs. 1 BetrVG dient dem präventiven Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers, soweit dieses durch Fragen des Arbeitgebers nach persönlichen Verhältnissen, Eigenschaften und Fähigkeiten beeinträchtigt werden kann (vgl. BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 68, 127) .
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
    (1) Der Betriebsrat verweist zutreffend darauf, dass er dem Grunde nach ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG hat (ausf. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 111, 36) .
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit

    Im Hinblick darauf wäre - bei Vorliegen eines Mitbestimmungstatbestands - von der Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats nach § 58 Abs. 1 BetrVG auszugehen (vgl. dazu BAG 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 24) .

    Ebenso wenig handelt es sich um eine Maßnahme des Arbeitsschutzes iSd. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG (vgl. für konzernweite Mitarbeiterbefragungen ausf. BAG 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 26 bis 30) .

    Der Mitbestimmungstatbestand ist - hinsichtlich der befragten Arbeitnehmer - schon deshalb nicht gegeben, weil deren Teilnahme an der Mitarbeiterbefragung freiwillig ist (vgl. dazu BAG 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 31) .

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    a) Ein solches Mitbestimmungsrecht besteht schon deswegen nicht, weil es bei der Vergabe der Aktienoptionen durch die TFS an die Arbeitnehmer des Betriebs keine eigene Handlung der Arbeitgeberin gibt, an die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats anknüpfen könnte (vgl. BAG 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 24) .
  • BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Personalfragebogen, deren Nutzung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, in denen dieses ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, dem § 88 Abs. 1 Nr. 23 HmbPersVG nachgebildet ist, bei einer anonymen Mitarbeiterbefragung abgelehnt hat, weil die Teilnahme daran "strikt freiwillig" bzw. "freiwillig" ausgestaltet gewesen sei (BAG, Beschlüsse vom 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - PersV 2018, 219 Rn. 31 und vom 11. Dezember 2018 - 1 ABR 13/17 - NZA 2019, 1009 Rn. 36).
  • OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme; Komponente "Kandidatenprofil" des

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 21.11.2017, 1 ABR 47/16, NZA 2018, 380, juris Rn. 31) ist es allenfalls dann gerechtfertigt, den Inhalt von Personalfragebogen im Wege einer einschränkenden Auslegung des Mitbestimmungstatbestands von der Mitbestimmung auszunehmen, wenn die Befragung strikt freiwillig ausgestaltet ist.

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschl. v. 21.11.2017, 1 ABR 47/16, NZA 2018, 380, juris Rn. 31) zu § 94 Abs. 1 BetrVG hält es der Fachsenat aber allenfalls dann für gerechtfertigt, den Inhalt von Personalfragebogen im Wege einer einschränkenden Auslegung des Mitbestimmungstatbestands von der Mitbestimmung auszunehmen, wenn die Befragung "strikt freiwillig" ausgestaltet ist.

  • VG Berlin, 01.02.2019 - 62 K 9.18

    Mitbestimmungsfreiheit des Inhalts eines Fragebogens

    Der Inhalt eines Fragebogens, der wegen der Gewichtigkeit der personenbezogenen Fragen als Personalfragebogen im Sinne des § 85 Abs. 2 Nr. 5 PersVG zu werten ist, ist nicht deshalb mitbestimmungsfrei, weil die Teilnahme an der Befragung freiwillig ist (gegen Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 -).

    53 Beachtlich, aber letztlich nicht überzeugend beruft sich der Beteiligte auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 -.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19

    Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen -

    Es besteht hingegen nicht, wenn es an einer eigenen Handlung des Arbeitsgebers fehlt, an die das Mitbestimmungsrecht anknüpfen könnte (BAG, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz = NZA 2018, 380).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19

    Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und Gehaltslisten - Zuteilung

    Auch für die Beschwerdekammer war nicht ersichtlich, an welche eigene Handlung der Arbeitgeberin bei der Vergabe der beschränkten Aktienzuteilungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates anknüpfen könnte (vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 57/17 - Rn. 20, 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 24, jeweils zitiert nach juris).
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