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   BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77   

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BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77 (https://dejure.org/1979,1091)
BAG, Entscheidung vom 15.10.1979 - 1 ABR 49/77 (https://dejure.org/1979,1091)
BAG, Entscheidung vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 (https://dejure.org/1979,1091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines Interessenausgleichs - Aufstellung eines Sozialplans - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Spruch der Einigungsstelle - Personalreduzierung - Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 524
  • DB 1980, 549
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.03.1975 - 1 ABR 102/73

    Beschlußverfahren: Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77
    Für ihre gegenteilige Ansicht kann sich die Rechtsbeschwerde nicht auf den Beschluß des Senats vom 18. März 1975 - 1 ABR 102/75 - (AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972) berufen.

    Zwar kann die Einigungsstelle auch die Vorfrage, ob eine ihre Zuständigkeit begründende Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG vorliegt, mitentscheiden (BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 [zu II 2 a der Gründe]).

  • BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76

    Betriebsänderung - Betriebseinschränkung - Verringerung der sächlichen

    Auszug aus BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77
    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - ([demnächst] AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und - 1 AZR 848/76 - ([demnächst] AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) im einzelnen dargelegt hat, setzt eine Betriebsänderung in der Form der Betriebseinschränkung nach § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG nicht notwendig eine Verringerung der sächlichen Betriebsmittel voraus; vielmehr kann auch ein bloßer Personalabbau unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebseinschränkung sein, wenn es sich dabei um eine außergewöhnliche, vom regelmäßigen Erscheinungsbild des Betriebes abweichende Maßnahme handelt.
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77
    Davon ist auch der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - ausgegangen, wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß bei nachträglicher Aufstellung eines Sozialplans, der die Zahlung von Abfindungen an Arbeitnehmer für den Verlust ihres Arbeitsplatzes vorsieht, die nach § 113 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 BetrVG zuerkannten Abfindungen anzurechnen sind (AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972 [Teil IV A 3 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77
    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - ([demnächst] AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und - 1 AZR 848/76 - ([demnächst] AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) im einzelnen dargelegt hat, setzt eine Betriebsänderung in der Form der Betriebseinschränkung nach § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG nicht notwendig eine Verringerung der sächlichen Betriebsmittel voraus; vielmehr kann auch ein bloßer Personalabbau unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebseinschränkung sein, wenn es sich dabei um eine außergewöhnliche, vom regelmäßigen Erscheinungsbild des Betriebes abweichende Maßnahme handelt.
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Der Abschluss eines Sozialplans ist auch noch nach der Durchführung der Betriebsänderung möglich (BAG 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 6, zu B II 3 der Gründe; 27. Juni 1989 - 1 ABR 24/88 -, zu B I 2 der Gründe; Oetker GK-BetrVG §§ 112, 112a Rn. 106 mwN).

    Hierunter ist eine Herabsetzung der Leistungsfähigkeit des gesamten Betriebs zu verstehen, die sowohl durch eine Verringerung der sächlichen Betriebsmittel als auch durch Einschränkung der Zahl der Arbeitnehmer bedingt sein kann (BAG 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 6, zu B II 2 der Gründe; 28. April 1993 - 10 AZR 38/92 -AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 28, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 65/79

    Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause - Lärmpause - Arbeitssicherheit -

    Das hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - ([demnächst] AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 [zu B II der Gründe]) und in dem nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss vom 9. Dezember 1980 - 1 ABR 102/78 - entschieden.
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 (zu II 2 a der Gründe); Beschlüsse vom 3. April 1979 -- 6 ABR 29/77 --, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 (zu II 4 a der Gründe) und vom 15. Oktober 1979 -- 1 ABR 49/77 -- (demnächst) AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 (zu B I der Gründe)).
  • BAG, 08.02.2022 - 1 ABR 2/21

    Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans

    Ein Interessenausgleich kann nur vor der Durchführung der Betriebsänderung verhandelt werden, wohingegen der Sozialplan auch noch nach ihrer Umsetzung geschlossen werden kann (grundlegend schon BAG 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - zu B II 3 der Gründe) .
  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 18/05

    Sozialplanpflicht bei Neugründungen

    Ein Sozialplan kann auch nach Betriebsstilllegung noch verlangt werden (BAG 27. Juni 1989 - 1 ABR 24/88 - nv., zu B I 2 der Gründe; 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 5, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Der Unternehmer kann sich seinen Verpflichtungen nach § 112 Abs. 1 und 4 BetrVG nicht entziehen (vgl. BAG Beschluß vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzugehen keine Veranlassung besteht (vgl BAG AP Nr. 1 zu § 111 BetrVG 1972 [zu II 2 a der Gründe]; Beschlüsse vom 3 April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 [zu II 4 a der Gründe]) und vom 15 Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - ([demnächst] AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 [zu B I der Gründe]).

    Der Senat hat bereits in dem zitierten Beschluß vom 15 Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - die Frage aufgeworfen, ob die Mindestzahl von 50 entlassenen Arbeitnehmern auch für Großbetriebe mit einigen tausend Mitarbeitern maßgebend sein kann.

  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

    Als Richtschnur dafür, wann erhebliche Teile der Belegschaft von der Maßnahme betroffen sind, hat der Senat die Zahlen- und Prozentangaben in § 17 Abs. 1 KSchG über die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, jedoch ohne den dort festgelegten Zeitraum, herangezogen (BAG 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972; Senatsentscheidungen vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - und vom 4. Dezember 1979 - 1 AZR 843/76 -, AP Nr. 5 und 6 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 766/97

    Nachteilsausgleich bei Stillegung eines Tendenzbetriebs?

    Das trifft zwar zu (Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 - AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

    Der Rechtsbeschwerde ist zuzugeben, daß auch noch während oder nach der Durchführung einer Betriebsänderung ein Sozialplan notfalls durch Spruch der Einigungs stelle aufgestellt werden kann, wenn der Unternehmer die Betriebsänderung vorgenommen hat, bevor er mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan einig geworden ist oder die Einigungsstelle durch ihren Spruch nach § 112 Abs. 4 BetrVG die Einigung ersetzt hat (Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1979 - 1 ABR 49/77 -, AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABR 101/78

    Betriebsaufspaltung - Betriebsänderung

  • LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Berechnungsdurchgriff -

  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 38/92

    Betriebsänderung bei Änderung des Betriebszweckes - Änderung des Betriebszwecks

  • BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79

    Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2014 - 4 TaBV 27/13

    Wirksamkeit einer durch Einigungsstellenspruch zustande gekommenen

  • BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung -

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

  • ArbG Köln, 29.05.2020 - 8 BV 74/20
  • LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08

    Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen;

  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 102/78
  • SG München, 28.09.2021 - S 57 AL 326/20

    Transferkurzarbeitergeld und Betriebsänderung

  • ArbG Erfurt, 24.11.2021 - 5 Ca 935/21

    Nachteilsausgleich - regelmäßig geleistete Arbeitszeit - Mehrarbeit - Reduzierung

  • ArbG Gießen, 23.11.2011 - 6 BV 6/11

    Betriebsänderung bei Austausch der Rotationsmaschinen in einem Druck- und

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