Rechtsprechung
   BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2975
BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93 (https://dejure.org/1994,2975)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 1 ABR 49/93 (https://dejure.org/1994,2975)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 1 ABR 49/93 (https://dejure.org/1994,2975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erzieherinnen in heilpädagogischen Gruppen - Bewertung der Tätigkeit in heilpädagogischen Gruppen - Beteiligungsrechte des Betriebsrats in karitativen Unternehmen - Begriff des Arbeitsvorgangs - Berufsbild eines Erziehers - Tarifliche Bewertung der Tätigkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Sozialarbeiter/Sozialpädagoge und Erzieher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
    Diese Übereinstimmungen führen aber nicht dazu, daß zwischen den Tätigkeiten eines Erziehers und eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen keine für die Eingruppierung maßgeblichen Unterschiede mehr festgestellt werden könnten (BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 - ZTR 1991, 296 f.).

    Aus der teilweisen Übereinstimmung der Berufsbilder kann aber eine solche Folgerung nicht gezogen werden (BAG Urteil vom 20. Februar 1991, aaO).

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
    Das von den hier einzugruppierenden Angestellten für den Zuschnitt der Arbeitsvorgänge maßgebliche Arbeitsergebnis liegt nicht in einzelnen Aufgabenbereichen wie der Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, bei der Haushaltsführung oder bei Freizeitaktivitäten, sondern in der Anleitung und Hilfestellung bei der Bewältigung des Lebensalltags insgesamt (vgl. BAG Urteil vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 639/85

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
    Das von den hier einzugruppierenden Angestellten für den Zuschnitt der Arbeitsvorgänge maßgebliche Arbeitsergebnis liegt nicht in einzelnen Aufgabenbereichen wie der Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme, bei der Haushaltsführung oder bei Freizeitaktivitäten, sondern in der Anleitung und Hilfestellung bei der Bewältigung des Lebensalltags insgesamt (vgl. BAG Urteil vom 5. November 1986 - 4 AZR 639/85 - AP Nr. 127 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 811/87 - AP Nr. 144 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
    Hat die Eingruppierung aber nichts mit der Entscheidung des Unternehmers über die Verwirklichung der Unternehmenstendenz zu tun, dann muß er auch eine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung hinnehmen (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe).
  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
    (BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils zu 1 der Gründe).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
    (BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils zu 1 der Gründe).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 515/92

    Schloß führer als Arbeiter oder Angestellter

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
    Obwohl es sich bei dem Begriff des Arbeitsvorgangs um einen Rechtsbegriff handelt, dessen Vorliegen das Gericht selbst beurteilen muß, kann es doch insoweit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angesichts der übereinstimmenden rechtlichen Beurteilung durch die Verfahrensbeteiligten bei einer pauschalen Prüfung bewenden (vgl. BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 515/92 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.04.1994 - 1 ABR 49/93
    (BAGE 51, 59, 65; 51, 282, 287; 51, 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils zu 1 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 38/94

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Vorliegen einer schwierigen Tätigkeit -

    Dieser Zusammenhang rechtfertigt die einheitliche Bewertung der Betreuungstätigkeit (zur Bewertung von Betreuungstätigkeiten als einheitlicher Arbeitsvorgang vgl. auch Senatsbeschluß vom 20. April 1994 - 1 ABR 49/93 - n.v.; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, beide m.w.N.).

    Hierfür enthält die Neufassung aber keine Anhaltspunkte (vgl. Senatsbeschluß vom 20. April 1994 - 1 ABR 49/93 -, zu B III 1 der Gründe).

    Die Tätigkeiten von Erziehern und Sozialpädagogen überschneiden sich zwar, sind aber nicht gleichzusetzen (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 20. April 1994 - 1 ABR 49/93 -, zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 373/95

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen "in der Tätigkeit

    Der Erste Senat hat im Beschluß vom 20. April 1994 (- 1 ABR 49/93 - ZTR 1995, 364) die Abgrenzung der Tätigkeit eines Erziehers/einer Erzieherin von der von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen wie folgt vorgenommen: Die Tätigkeit eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen hat ihren Schwerpunkt in der Bekämpfung von Fehlentwicklungen durch Veränderung der Menschen, ihrer Lebenslagen und Lebensqualität sowie der sie bedingenden gesellschaftlichen Strukturen und ist somit stärker konzeptionell geprägt.

    In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hat der Kläger erneut auf den Beschluß des Ersten Senats vom 20. April 1994 (- 1 ABR 49/93 - ZTR 1995, 364) verwiesen, und zwar auf B III 4 a der Gründe.

  • LAG Köln, 15.01.2021 - 9 TaBV 39/20

    Eingruppierung - Gruppenleiter - Erziehungsdienst - sozialpädagogische

    Insofern ist von einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen (vgl. BAG, Beschluss vom 20. April 1994 - 1 ABR 49/93 -, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom05. November 1986 - 4 AZR 639/85 -, Rn. 13, juris).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Von diesen Regel-/Ausnahmeverhältnis ist mangels anderer Kriterien auch bei der hier vorzunehmenden tariflichen Eingruppierung auszugehen (vgl. BAG Beschluß vom 20. April 1994 - 1 ABR 49/93 -, n.v.).
  • LAG Hamm, 16.02.2016 - 7 TaBV 77/15

    Eingruppierung; Gesundheits-/KrankenpflegerInnen; Behandlungsbereich Jugendliche

    Sodann hat es anhand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dem die Beschwerdekammer folgt, die gebotene Differenzierung zwischen dem Arbeitsergebnis von Krankenschwestern/Krankenpflegern (Urteil v. 06.02.1991, 4 AZR 371/90 juris Rdnr. 14 betr. Krankenpfleger mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung) und Sozialarbeitern (Urteil v. 13.11.2013, 4 AZR 53/12 juris Rdnr. 22 sowie Beschluss v. 20.04.1994, 1 ABR 49/93 juris Rdnr. 34) herausgearbeitet, weshalb die Beschwerdekammer zu den Grundlagen der Eingruppierung zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in der angegriffenen Entscheidung Bezug nimmt.
  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 3 Sa 34/02

    Familienhelferin - Eingruppierung

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Beschluss vom 20. April 1994 (1 ABR 49/93 - ZTR 1995, 364) die Abgrenzung der Tätigkeit eines Erziehers/einer Erzieherin von der von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen wie folgt vorgenommen: Die Tätigkeit eines Sozialarbeiters/Sozialpädagogen hat ihren Schwerpunkt in der Bekämpfung von Fehlentwicklungen durch Veränderung der Menschen, ihrer Lebenslagen und Lebensqualität sowie der sie bedingenden gesellschaftlichen Strukturen und ist somit stärker konzeptionell geprägt.
  • LAG Niedersachsen, 28.09.2006 - 4 Sa 2142/05

    Eingeschränkte Überprüfbarkeit der in Grunderlassen dokumentierten

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des 1. Senats, der in seinem Beschluss vom 20.04.1994 (1 ABR 49/93 - ZTR 1995, 364) angenommen hat, für die Eingruppierung müsse danach entschieden werden, worin sich die typischen Inhalte dieser Berufe unterscheiden.
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 291/94

    Eingruppierung: Gesellin des Damenschneiderhandwerks im Berufserziehungsdienst

    Von diesem Regel-/Ausnahmeverhältnis ist mangels anderer Kriterien auch bei der hier vorzunehmenden tariflichen Eingruppierung auszugehen (vgl. BAG Beschluß vom 20. April 1994 - 1 ABR 49/93 -, n.v.).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 292/94

    Eingruppierung: Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Von diesen Regel-/Ausnahmeverhältnis ist mangels anderer Kriterien auch bei der hier vorzunehmenden tariflichen Eingruppierung auszugehen (vgl. BAG Beschluß vom 20. April 1994 - 1 ABR 49/93 -, n.v.).
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 73/95

    Eingruppierung einer Vorklassenleiterin

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Ersten Senats, der in seinem Beschluß vom 20. April 1994 (- 1 ABR 49/93 - ZTR 1995, 364, 365) angenommen hat, für die Eingruppierung müsse danach entschieden werden, worin sich die typischen Inhalte dieser Berufe unterschieden.
  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 7 TaBV 41/14
  • LAG Berlin, 01.02.1995 - 8 Sa 100/94

    Eingruppierung: Vorklassenleiterin

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht