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   BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01   

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https://dejure.org/2001,1395
BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01 (https://dejure.org/2001,1395)
BAG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 1 ABR 5/01 (https://dejure.org/2001,1395)
BAG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 (https://dejure.org/2001,1395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle - Befangenheit - Schiedsgerichtliches Verfahren

  • Judicialis

    BetrVG § 76 Abs. 2; ; BetrVG § 76 Abs. 3; ; BetrVG § 76 Abs. 4; ; ZPO § 43; ; ZPO § 1036 Abs. 2; ; ZPO § 1037 Abs. 2; ; ZPO § 1037 Abs. 3; ; ArbGG § 49; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 42
  • ZIP 2002, 541
  • MDR 2002, 343
  • NZA 2002, 572
  • BB 2002, 576
  • JR 2003, 131
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - BAGE 80, 104) kann der Vorsitzende einer Einigungsstelle zu jedem Zeitpunkt des Einigungsstellenverfahrens wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

    Aus diesem Grund hat der Senat in der Entscheidung vom 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - (aaO) eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des schiedsgerichtlichen Verfahrens für geboten gehalten.

    Die Rechtsprechung des Senats, die von einer entsprechenden Anwendung der Regelungen des schiedsgerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Entscheidungen über die Ablehnung von Einigungsstellenvorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit ausgeht, datiert bereits vom 9. Mai 1995 (- 1 ABR 56/94 - BAGE 80, 104).

  • LAG Köln, 23.01.1997 - 6 TaBV 48/96

    Einigungsstelle: Besorgnis der Befangenheit bezüglich des Vorsitzendem

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Mit rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen wäre es nicht vereinbar, die betroffenen Betriebsparteien zur Geltendmachung von Ablehnungsgründen ausnahmslos auf eine Anfechtung des Einigungsstellenspruchs zu verweisen, obwohl der Vorsitzende der Einigungsstelle während des Verfahrens Anlaß gegeben hat, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln (LAG Köln 23. Januar 1997 - 6 TaBV 48/96 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 6; DKK-Berg BetrVG 7. Aufl. § 76 Rn. 66; ErfK/Hanau/Kania 2. Aufl. § 76 BetrVG Rn. 16; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 76 Rn. 21; Kreutz GK-BetrVG 6. Aufl. § 76 Rn. 45; Hess in HSG BetrVG 5. Aufl. § 76 Rn. 19, 68 a; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 76 Rn. 52; MünchArbR/Joost § 320 Rn. 43; Schaub NZA 2000, 1087; Schwarze SAE 1997, 62; im Ergebnis zustimmend Bauer/Diller DB 1996, 137; aA Bertelsmann NZA 1996, 234).

    Verfahrensfehlerhaft hätte die Einigungsstelle nur gehandelt, wenn sie den Ablehnungsantrag übergangen und unmittelbar zur Sache abgestimmt hätte (vgl. LAG Köln 23. Januar 1997 - 6 TaBV 48/96 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 6).

  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 47/97

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmenseinheitlicher

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Dies hindert den Senat insoweit an einer abschließenden Entscheidung (vgl. BAG 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B III der Gründe).
  • BGH, 12.12.1963 - VII ZR 23/62

    Ablehnung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Für diesen Fall sind - soweit die Anrufung des staatlichen Gerichts innerhalb der von § 1037 Abs. 3 ZPO vorgesehenen Frist wegen Abschluß des Einigungsstellenverfahrens nicht möglich ist - die gegenüber der Einigungsstelle erklärten Ablehnungsgründe ausnahmsweise in einem nachfolgenden Anfechtungsverfahren zu prüfen (vgl. Zöller/Geimer aaO § 1037 Rn. 7; Musielak/Voit aaO § 1037 Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 1037 Rn. 5; zum vergleichbaren früheren Recht BGH 27. Februar 1957 - V ZR 134/55 - BGHZ 24, 1, 5 ff.; 12. Dezember 1963 - VII ZR 23/62 - BGHZ 40, 342, 343; 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.2000 - 13 TaBV 23/00

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit wegen

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. November 2000 - 13 TaBV 23/00 - aufgehoben.
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Es kann nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 18. Dezember 1990 - 1 ABR 11/90 - BAGE 66, 338 mwN) ein zur Aufhebung des Spruchs führender Verfahrensmangel sein, wenn nach dem ersten Abstimmungsgang eine weitere Beratung trotz des Verlangens einer Seite unterbleibt.
  • BGH, 27.02.1957 - V ZR 134/55

    Ablehnung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Für diesen Fall sind - soweit die Anrufung des staatlichen Gerichts innerhalb der von § 1037 Abs. 3 ZPO vorgesehenen Frist wegen Abschluß des Einigungsstellenverfahrens nicht möglich ist - die gegenüber der Einigungsstelle erklärten Ablehnungsgründe ausnahmsweise in einem nachfolgenden Anfechtungsverfahren zu prüfen (vgl. Zöller/Geimer aaO § 1037 Rn. 7; Musielak/Voit aaO § 1037 Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 1037 Rn. 5; zum vergleichbaren früheren Recht BGH 27. Februar 1957 - V ZR 134/55 - BGHZ 24, 1, 5 ff.; 12. Dezember 1963 - VII ZR 23/62 - BGHZ 40, 342, 343; 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90).
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Für diesen Fall sind - soweit die Anrufung des staatlichen Gerichts innerhalb der von § 1037 Abs. 3 ZPO vorgesehenen Frist wegen Abschluß des Einigungsstellenverfahrens nicht möglich ist - die gegenüber der Einigungsstelle erklärten Ablehnungsgründe ausnahmsweise in einem nachfolgenden Anfechtungsverfahren zu prüfen (vgl. Zöller/Geimer aaO § 1037 Rn. 7; Musielak/Voit aaO § 1037 Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO § 1037 Rn. 5; zum vergleichbaren früheren Recht BGH 27. Februar 1957 - V ZR 134/55 - BGHZ 24, 1, 5 ff.; 12. Dezember 1963 - VII ZR 23/62 - BGHZ 40, 342, 343; 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 23/87

    Einigungsstellenbeschluß über Sozialplan

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Denn Zweck der Beratungspflicht nach § 76 Abs. 3 BetrVG ist es, den Beisitzern abschließend Gelegenheit zu geben, ihre Ansicht zur Regelung der umstrittenen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit vorzutragen und zu entgegenstehenden Äußerungen nochmals Stellung zu nehmen, um der aus ihrer Sicht als angemessen erscheinenden Lösung zur Mehrheit zu verhelfen (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 23/87 - BAGE 59, 359).
  • OLG Nürnberg, 06.12.1995 - 12 U 2197/95

    Rechtliches Interesse an Feststellungsklage nach Zustimmung der Hauptversammlung

    Auszug aus BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
    Mit rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen wäre es nicht vereinbar, die betroffenen Betriebsparteien zur Geltendmachung von Ablehnungsgründen ausnahmslos auf eine Anfechtung des Einigungsstellenspruchs zu verweisen, obwohl der Vorsitzende der Einigungsstelle während des Verfahrens Anlaß gegeben hat, an seiner Unparteilichkeit zu zweifeln (LAG Köln 23. Januar 1997 - 6 TaBV 48/96 - AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 6; DKK-Berg BetrVG 7. Aufl. § 76 Rn. 66; ErfK/Hanau/Kania 2. Aufl. § 76 BetrVG Rn. 16; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 76 Rn. 21; Kreutz GK-BetrVG 6. Aufl. § 76 Rn. 45; Hess in HSG BetrVG 5. Aufl. § 76 Rn. 19, 68 a; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 76 Rn. 52; MünchArbR/Joost § 320 Rn. 43; Schaub NZA 2000, 1087; Schwarze SAE 1997, 62; im Ergebnis zustimmend Bauer/Diller DB 1996, 137; aA Bertelsmann NZA 1996, 234).
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Diese Regeln gelten entsprechend für den Vorsitzenden einer Einigungsstelle (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 99, 42; vgl. auch BAG 17. November 2010 - 7 ABR 100/09 - Rn. 16 ff., BAGE 136, 207) .
  • BAG, 29.01.2002 - 1 ABR 18/01

    Einigungsstelle zu Entlohnungsgrundsätzen; Verfahrensfehler

    Zu diesen Grundsätzen gehört nach der Rechtsprechung des Senats die rechtzeitige und ordnungsgemäße Unterrichtung der Einigungsstellenmitglieder über Ort und Zeit der Sitzungen (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 3/95 - BAGE 80, 222), die Gewährung rechtlichen Gehörs (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 60), die Beschlußfassung auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 - aaO) und die Bescheidung eines gestellten Befangenheitsantrages (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - EzA BetrVG 1972 § 76 Nr. 68, zu B III 2 der Gründe).

    Im Zusammenhang mit der Ablehnung des Einigungsstellenvorsitzenden finden die Vorschriften über die Ablehnung eines Schiedsrichters nach §§ 1036 ff. ZPO entsprechende Anwendung, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - aaO, zu B I 3 der Gründe).

    Der das Einigungsstellenverfahren prägende Beschleunigungsgrundsatz steht dem nicht entgegen (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - aaO, zu B I 1 der Gründe).

    Diese gebotene Distanz läßt es zwar zu, daß sie ein schriftliches Befangenheitsgesuch einer Betriebspartei als Bote überbringen (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - aaO).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09

    Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit -

    Findet der Ablehnungsantrag unter den Beisitzern der Einigungsstelle keine Mehrheit, entscheidet die Einigungsstelle unter Beteiligung des für befangen gehaltenen Vorsitzenden darüber, ob sie das Verfahren fortsetzt oder es ggf. bis zur gerichtlichen Entscheidung über die geltend gemachten Ablehnungsgründe aussetzt, § 1037 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO (vgl. zur Prüfung von Ablehnungsgründen im Anfechtungsverfahren BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - zu B I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 239; ausführlich 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I bis III der Gründe, BAGE 99, 42; zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3224] 9. Mai 1995 - 1 ABR 56/94 - zu B II der Gründe, BAGE 80, 104) .

    Sie sind auf das Einigungsstellenverfahren nicht übertragbar (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 99, 42) .

  • OLG München, 06.02.2006 - 34 SchH 10/05

    Entscheidung über Ablehnung eines Schiedsrichters unter Mitwirkung des

    Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich, dass der abgelehnte Schiedsrichter an der Entscheidung mitwirkt (Mankowski SchiedsVZ 2004, 304/305; so auch Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 4; Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1037 Rn. 2; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 14 Rn. 22; vgl. BAG MDR 2002, 343).
  • LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 44/08

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des

    Diese Vorschrift ist zumindest ihrem Rechtsgedanken nach auch auf den Spruch einer Einigungsstelle anzuwenden (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - AP § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle Nr. 19; 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - AP § 76 BetrVG Einigungsstelle Nr. 15).
  • LAG Hamburg, 01.04.2008 - 1 TaBVHa 1/08
    Zwar sollen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Ablehnung eines Einigungsstellenvorsitzenden die Vorschriften der §§ 1036 ff ZPO entsprechend gelten, soweit dem nicht zwingende Grundsätze des Einigungsstellenverfahrens nach § 76 BetrVG entgegenstehen ( BAG, Beschluss vom 29. Januar 2002, 1 ABR 18/01 , AP Nr. 19 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG Nr. 70, BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01 , AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68).

    Da die Position des Einigungsstellenvorsitzenden der des Schiedsrichters im schiedsgerichtlichen Verfahren vergleichbar ist, soll eine entsprechende Geltung der die Ablehnung eines Schiedsrichters regelnden Vorschriften geboten sein ( BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01 , AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68).

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 45/08

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des

    Diese Vorschrift ist zumindest ihrem Rechtsgedanken nach auch auf den Spruch einer Einigungsstelle anzuwenden (BAG 29. Januar 2002 - 1 ABR 18/01 - AP § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle Nr. 19; 11. September 2001 - 1 ABR 5/01 - AP § 76 BetrVG Einigungsstelle Nr. 15).
  • LAG Hamburg, 16.04.2009 - 1 TaBV 1/09
    In diesem Fall könnte die Befangenheit des Einigungsstellenvorsitzenden nämlich im normalen Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle entschieden werden (BAG, Beschluss vom 11. September 2001, 1 ABR 5/01, AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 68), also vor vollständig besetzten Kammern des Arbeits- und Landesarbeitsgerichts, mit der regelmäßigen Frist zur Beschwerde und Beschwerdebegründung und mit der Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht.
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