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   BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03   

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https://dejure.org/2004,1338
BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03 (https://dejure.org/2004,1338)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2004 - 1 ABR 5/03 (https://dejure.org/2004,1338)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 (https://dejure.org/2004,1338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines Feststellungsantrags hinsichtlich des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in einer bestimmten Angelegenheit ; Überprüfbarkeit der Rechtswirksamkeit von ungekündigten oder nachwirkenden Betriebsvereinbarungen; Überprüfung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256
    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren; Feiertagsarbeit an Wertpapierbörsen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Recht der Betriebsrats zur Klärung der Rechtswirksamkeit von ungekündigten und nachwirkenden Betriebsvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Feiertagsarbeit an Wertpapierbörsen - keine Entscheidung über Verfassungsverstoß

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feiertagsarbeit an Wertpapierbörsen - keine Entscheidung über Verfassungsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 227
  • MDR 2004, 1122
  • NZA 2004, 941
  • BB 2004, 2136
  • DB 2004, 1568
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann allerdings ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber auf Grund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277, 282 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70 = EzA ZPO § 256 Nr. 66, zu B III 1 der Gründe mwN; 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 19, zu B I der Gründe mwN).
  • LAG Hessen, 07.11.2002 - 5 TaBV 53/02

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. November 2002 - 5 TaBV 53/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03
    Sowohl im eigenen als auch im Interesse der Normunterworfenen muss der Betriebsrat deshalb die Möglichkeit haben, ihre Wirksamkeit zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 208 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 79 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass seine Rechtsauffassung zutrifft, oder eine allgemein interessierende Frage gutachterlich zu klären (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232, 234 f. = AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 23, zu B I 2 a der Gründe mwN; GK-ArbGG/Dörner § 81 Rn. 129).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03
    Das rechtliche Interesse an alsbaldiger Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses als besondere Prozessvoraussetzung ist die spezielle Ausgestaltung des bei jeder Rechtsverfolgung erforderlichen Rechtsschutzinteresses (BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - BAGE 100, 281, 285 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa = EzA ZPO § 256 Nr. 65, zu B I 2 der Gründe; Reichold in Thomas/Putzo ZPO § 256 Rn. 13).
  • BAG, 17.08.1999 - 3 ABR 55/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03
    Sowohl im eigenen als auch im Interesse der Normunterworfenen muss der Betriebsrat deshalb die Möglichkeit haben, ihre Wirksamkeit zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 17. August 1999 - 3 ABR 55/98 - BAGE 92, 203, 208 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 79 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle -

    Auszug aus BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann allerdings ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber auf Grund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277, 282 = AP ZPO 1977 § 256 Nr. 70 = EzA ZPO § 256 Nr. 66, zu B III 1 der Gründe mwN; 16. April 2002 - 1 ABR 34/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Akkord Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 19, zu B I der Gründe mwN).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    Sowohl im eigenen als auch im Interesse der von ihrem Geltungsbereich erfassten Arbeitnehmer muss der Betriebsrat deshalb die Möglichkeit haben, die Wirksamkeit der BV Verg zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen (vgl. dazu BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - zu B II der Gründe, BAGE 109, 227) .
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Ist der Vorgang abgeschlossen und ergeben sich aus ihm keine Rechtswirkungen für die Zukunft mehr, kann das Anliegen einer Partei, bescheinigt zu bekommen, dass sie im Recht war, kein Feststellungsinteresse begründen (19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - aaO; 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - BAGE 109, 227, zu B III der Gründe mwN).

    Das Feststellungsinteresse fehlt ferner, wenn dem Antragsteller ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, um sein Ziel zu erreichen, oder wenn die begehrte Feststellung zu einer abschließenden Klarstellung des Streits nicht geeignet ist (vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - aaO).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Zwar ist nach ganz überwiegender Auffassung eine Betriebsvereinbarung ein privatrechtlicher kollektiver Normenvertrag (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 -BAGE 105, 19, zu B II der Gründe; 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - BAGE 109, 227, zu B II der Gründe; Fitting § 77 Rn. 13 mwN; vgl. zu "Vertragstheorie" und "Vereinbarungstheorie" Richardi/Richardi BetrVG § 77 Rn. 24).
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