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   BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11   

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BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11 (https://dejure.org/2012,25852)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2012 - 1 ABR 5/11 (https://dejure.org/2012,25852)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 (https://dejure.org/2012,25852)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DHV - Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 110
  • MDR 2012, 1298
  • NZA 2012, 1104
  • BB 2012, 2432
  • DB 2012, 2230
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Dies folgt aus § 97 Abs. 2 ArbGG, wonach ua. § 83 Abs. 3 ArbGG entsprechend anzuwenden ist (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 18, BAGE 129, 322) .

    aa) In zeitlicher Hinsicht erfasst der auf die Feststellung der fehlenden Tarifzuständigkeit gerichtete Antrag die Entscheidung über die Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung von seiner Rechtshängigkeit bis zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) .

    Zulässig ist es auch, die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen zu beanspruchen (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 26 f., BAGE 129, 322) .

    Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 38, BAGE 129, 322) .

    Das gebietet die Rechtssicherheit (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, 38, BAGE 129, 322) .

    Der DHV bleibe es jedoch unbenommen, ihre Zuständigkeit durch eine Satzungsänderung unter Benennung des erfassten Personenkreises zu erstrecken (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 36, 39, BAGE 129, 322) .

    Der Organisationsbereich einer Gewerkschaft muss sich nach objektiven Kriterien aus der Satzung ergeben und darf sich nicht abhängig vom Betätigungswillen der handelnden Organe oder der Arbeitgeberseite bestimmen (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 39, BAGE 129, 322) .

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Hingegen ist in den darauf hin eingeleiteten Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG nicht zu prüfen, ob die Vorfrage, wegen derer das Verfahren ausgesetzt wurde, tatsächlich vorgreiflich ist (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 18, BAGE 119, 103) .

    Im Zweifelsfall gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 103) .

    Eine solche Satzungsbestimmung ist mit den Erfordernissen eines funktionierenden Tarifvertragssystems und der darauf bezogenen Ausgestaltung der Tarifautonomie unvereinbar (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 45, BAGE 119, 103) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Entsprechend diesem Ordnungszweck soll eine nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsbefugte Vereinigung oder Stelle klären können, ob die Vereinigung, deren Tariffähigkeit oder -zuständigkeit im Arbeitsleben in Zweifel gezogen wird, die Eigenschaft besitzt, für ihre Mitglieder eine normative Regelung von Arbeitsbedingungen herbeiführen zu können (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 48, AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 6 = EzA TVG § 2 Nr. 31) .

    Dies kann anders zu beurteilen sein, wenn die antragstellende Vereinigung ihren Antragswortlaut entsprechend formuliert oder aus ihrem zu seiner Begründung gegebenen Vorbringen deutlich wird, dass sie ihr Begehren in zeitlicher Hinsicht beschränken will (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 33, aaO) .

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Deren Spitzenverbände sind daher von den Vorinstanzen zu Unrecht angehört worden (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 12, BAGE 121, 362) .

    Ein Betriebsrat ist in seiner Rechtsstellung nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht von der Tarifzuständigkeit einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft betroffen (BAG 13. März 2007 - 1 ABR 24/06 - Rn. 14, BAGE 121, 362) .

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Ebenso wie eine räumlich und sachlich zuständige Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern durch einen entsprechenden Antrag ein Verfahren nach § 97 Abs. 1 ArbGG anhängig machen kann, kann sie sich dadurch, dass sie einen eigenen auf die Tarifzuständigkeit der umstrittenen Vereinigung bezogenen Antrag stellt, an einem schon anhängigen Verfahren beteiligen (vgl. BAG 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 53, 347) .
  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89

    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Durch ein bloßes Tätigwerden außerhalb des satzungsgemäßen Organisationsbereichs kann dieser nicht erweitert und eine nach der Satzung fehlende Tarifzuständigkeit nicht begründet werden (BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - zu B II 2 d der Gründe, AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 2) .
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Selbst wenn die DHV nicht über die von ihr in Anspruch genommene Tarifzuständigkeit verfügt, wird hierdurch eine durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Rechtsposition nicht beeinträchtigt, denn kein tariffähiger Verband oder Arbeitgeber hat Anspruch darauf, dass ihm bei künftigen Tarifverhandlungen ein bestimmter Tarifpartner zur Verfügung steht (BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 93, 83) .
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Unerheblich sind auch der tatsächliche Abschluss von Tarifverträgen oder die Praxis der Aufnahme von Mitgliedern als solche (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 111, 164) .
  • ArbG Hamburg, 15.12.2009 - 20 BV 17/08
    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin und der DHV sowie unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerden wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Dezember 2009 - 20 BV 17/08 - teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
    Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist (BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 17, BAGE 125, 100) .
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

  • LAG Hamburg, 23.12.2010 - 2 TaBV 3/10
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Fehlen der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 37 ff.; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30, BAGE 141, 110) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Fehlen der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (vgl. zu § 97 ArbGG: BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 37 ff.; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30, BAGE 141, 110) .
  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer am 28./29. Oktober 2006 beschlossenen, ihrer vom 12. Juni 2009 bis zum 22. Februar 2011 sowie insoweit wortgleich ab dem 23. Februar 2011 geltenden Satzungen und ihrer Satzung vom 16./17. November 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110 und 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .

    Nach allgemeinen und ausgehend vom Normzweck des § 97 Abs. 1 ArbGG gebotenen Verständnis sind mit einem gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Antragsschrift bis zu dem der letzten Anhörung zur gerichtlichen Entscheidung gestellt (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 - Rn. 17, BAGE 145, 205; zur Tarifzuständigkeit 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 45, BAGE 141, 110) .

    Hierzu hat der Senat bereits ausgeführt, dass nach der bis zum Jahr 2006 geltenden Satzung der Organisationsbereich der DHV - nach ihrem historischen Selbstverständnis - auf die Arbeitnehmer in kaufmännischen und verwaltenden Berufen beschränkt war, während mit der Satzung 2006 und Satzungsänderungen in der Folgezeit modifizierte personelle und fachliche Zuständigkeiten begründet werden sollten (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 57, BAGE 141, 110) .

    Das betrifft die für Arbeitnehmer außerhalb der kaufmännischen und verwaltenden Berufe geschlossenen Tarifverträge während der Geltungsdauer der Satzung 2006 sowie der bis 9. Januar 2013 gültigen Satzungen (zu den entsprechend fehlenden Tarifzuständigkeiten vgl. ausf. BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110 und 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .

  • BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20

    Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer Satzungen 2006, 2009, 2011 und 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322; 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAGE 141, 110; 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 - BAGE 145, 211) .

    Ebenso wie ein bloßes Tätigwerden außerhalb des satzungsgemäßen Organisationsbereichs diesen nicht erweitern und eine nach der Satzung fehlende Tarifzuständigkeit nicht begründen kann (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 55 mwN, BAGE 141, 110) , vermögen dahinter zurückbleibende Aktivitäten diese nicht einzuschränken.

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    b) Fehlt einer Tarifvertragspartei die Tariffähigkeit, kann sie allenfalls eine Kollektivvereinbarung ohne normative Wirkung, aber keinen Tarifvertrag iSd. § 1 Abs. 1 TVG abschließen (zur fehlenden Tarifzuständigkeit: BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 69) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Fehlt die Rechtsbeschwerdebefugnis, ist sein Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 19, BAGE 141, 110) .

    Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 54, BAGE 141, 110; 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 27, 38, BAGE 129, 322) .

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

    Die Antragsbefugnis in einem Beschlussverfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG ergibt sich ausschließlich aus dem im Ausgangsrechtsstreit ergangenen Aussetzungsbeschluss (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13; BAG Beschluss vom 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 10).

    Es ist indessen nicht zu prüfen, ob die Vorfrage der Tarifzuständigkeit der Beteiligten zu 2) bis 8) für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tatsächlich vorgreiflich ist (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13; BAG Beschluss vom 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 10), es sei denn, das Fehlen der Entscheidungserheblichkeit ist offensichtlich.

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Satzung autonom festgelegten Organisationsbereich (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13; BAG Beschluss vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 27/08 - EzA § 3 BetrVG 2001 Nr. 3; BAG Beschluss vom 10. Febr. 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 12).

    Ebenso gut kann sie eine Kombination mehrerer Kriterien wählen (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13; BAG Beschluss vom 10. Febr. 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 12).

    Sie müssen zuverlässig zu ermitteln sein (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13; BAG Beschluss vom 10. Febr. 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 12).

    Der Organisationsbereich einer Tarifvertragspartei ist nach deren Satzung zu bestimmen, die ggf. auszulegen ist (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13; BAG Beschluss vom 10. Febr. 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 12).

    Danach sind maßgeblich zunächst der Wortlaut und der durch ihn vermittelte Wortsinn, ferner der Gesamtzusammenhang, der Sinn und Zweck und die Entstehungsgeschichte der Satzung (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13; BAG Beschluss vom 10. Febr. 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 12).

    Im Zweifelsfall gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem gesetzeskonformen und praktikablen Satzungsverständnis führt (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13).

    Die Beurteilung der Tarifzuständigkeit hängt von der Entscheidung ihrer zuständigen Organe ab (BAG Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 13).

    Mit dieser Satzungsänderung hat die DHV den Senatsentscheidungen vom 10. Februar 2009 (- 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) und vom 17. April 2012 (- 1 ABR 5/11 -) Rechnung getragen und ihren Organisationsbereich unabhängig von einem vorherigen Tätigwerden und einem Vertretensein in der Belegschaft festgelegt.".

  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21.

    Außerdem war die Tarifzuständigkeit der DHV auf der Grundlage ihrer am 28./29. Oktober 2006 beschlossenen, ihrer vom 12. Juni 2009 bis zum 22. Februar 2011 sowie insoweit wortgleich ab dem 23. Februar 2011 geltenden Satzungen und ihrer Satzung vom 16./17. November 2012 Gegenstand von Verfahren und Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - BAG, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - BAG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -).

    Denn nach allgemeinem und ausgehend vom Normzweck des § 97 Abs. 1 ArbGG gebotenen Verständnis sind mit einem gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag die in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Antragsschrift bis zu dem der letzten Anhörung zur gerichtlichen Entscheidung gestellt (BAG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 ABR 37/16 -, Rn. 16; vgl. auch BAG, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 -, Rn. 17; zur Tarifzuständigkeit: BAG, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 45; juris).

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Ebenso sind die Arbeitsbehörden des Bundes oder der Länder in einem Verfahren über die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nicht anzuhören, sofern sie nicht selbst als Antragsteller auftreten (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 20 mwN, BAGE 141, 110) .

    In einem solchen Verfahren kann nur über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit von Vereinigungen entschieden werden (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 42, BAGE 141, 110) .

    Die Parteien eines ausgesetzten Rechtsstreits sind nicht befugt, eine andere als die von dem aussetzenden Gericht für entscheidungserheblich erachtete Frage der Tariffähigkeit oder der Tarifzuständigkeit zum Gegenstand eines Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG zu erheben (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 141, 110) .

    Lässt sich diesem die für entscheidungserheblich erachtete Vorfrage nicht entnehmen, können die Parteien des Ausgangsverfahrens die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nicht in einem gesonderten Beschlussverfahren zur gerichtlichen Entscheidung stellen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 141, 110; 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 19, BAGE 119, 103) .

    Etwas anderes gilt, soweit das Fehlen der Entscheidungserheblichkeit offensichtlich ist (vgl. BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 30, BAGE 141, 110) .

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Entsprechend diesem Ordnungszweck soll eine nach § 97 Abs. 1 ArbGG antragsberechtigte Gewerkschaft oder Stelle klären können, ob die Vereinigung, deren Tarifzuständigkeit umstritten ist, in der Lage ist, für ihre Mitglieder eine normative Regelung von Arbeitsbedingungen herbeizuführen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 45) .

    Zulässig ist es auch, die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer von konkret bezeichneten Unternehmen zu beanspruchen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 53) .

    Diese müssen für die handelnden Organe der Vereinigung selbst, für den sozialen Gegenspieler und für Dritte zuverlässig zu ermitteln sein, weil sie die Grenze wirksamen Handelns der Vereinigung bilden (BAG 17.   April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 54) .

    Durch ein bloßes Tätigwerden außerhalb des satzungsgemäßen Organisationsbereichs kann dieser nicht erweitert und eine nach der Satzung fehlende Tarifzuständigkeit nicht begründet werden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 55) .

    Es bindet die Tarifzuständigkeit zudem nicht an eine eigene Festlegung der Gewerkschaft, sondern an das Handeln ihrer Mitglieder oder Dritter (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 59 - 64) .

    Die Tarifzuständigkeit der DHV kann daher nicht allein durch dessen namentliche Bezeichnung im Anhang zu § 2 DHV-Satzung 2009 begründet werden (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 65 - 69) .

    Mit dieser Satzungsänderung hat die DHV den Senatsentscheidungen vom 10. Februar 2009 (- 1 ABR 36/08 - BAGE 129, 322) und vom 17. April 2012 (- 1 ABR 5/11 -) Rechnung getragen und ihren Organisationsbereich unabhängig von einem vorherigen Tätigwerden und einem Vertretensein in der Belegschaft festgelegt.

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast

  • LAG Hessen, 14.01.2020 - 4 TaBV 5/19

    Eine die Dauer von einem Monat überschreitende Zuordnung eines in einem Home

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste

  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 17 TaBV 1299/17

    Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder - gegen den Betriebsrat

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

  • BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18

    Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

  • LAG Düsseldorf, 09.12.2015 - 4 BVL 1/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 TaBV 7/20

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - mitbestimmungspflichtiges Verhalten im

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • ArbG Berlin, 29.05.2013 - 21 BV 4390/13

    Anderweitige Rechtshängigkeit - Antragsbefugnis - Tarifgemeinschaft als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2021 - 7 SaGa 275/21

    Untersagung Streik im einstweiligen Verfügungsverfahren - Auslegung einer Satzung

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