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   BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13   

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https://dejure.org/2014,47374
BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13 (https://dejure.org/2014,47374)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 1 ABR 5/13 (https://dejure.org/2014,47374)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 1 ABR 5/13 (https://dejure.org/2014,47374)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 99 Abs. 4 BetrVG, § ... 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 6 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 33 BetrVG, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 83 Abs. 1 ArbGG, § 292 ZPO, § 34 BetrVG, § 416 ZPO, §§ 417, 418 ZPO, § 34 Abs. 1 BetrVG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 27 Abs. 2 Satz 3, §§ 36, 50 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 34 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 34 Abs. 3 BetrVG, § 34 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 420 ZPO, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Parallelverfahren zu BAG; 1 ABR 32/13; v. 30.09.2014; Pflicht eines Arbeitgebers zur Einleitung von Zustimmungsersetzungsverfahren zu Umgruppierungen von Arbeitnehmern

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsverweigerung; Beweiswert einer Sitzungsniederschrift

  • rechtsportal.de

    Parallelverfahren zu BAG - 1 ABR 32/13 - v. 30.09.2014

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 56/11

    Umgruppierung - Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    Nach § 101 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne seine Zustimmung durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben (BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - Rn. 17) .

    Dessen Zustimmungsverweigerung muss seinerseits frist- und formgerecht erklärt worden sein, da die Zustimmung andernfalls nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (BAG 14. August 2013 - 7 ABR 56/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 33) .

    Der Inhalt der Rechtsvorschriften, gegen die der Arbeitgeber nach Ansicht des Betriebsrats bei der personellen Einzelmaßnahme verstoßen soll, muss zumindest angedeutet werden (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 37) .

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    Der Betriebsrat ist an die von seinem Vorsitzenden übermittelten Zustimmungsverweigerungsgründe gebunden; allein durch diese wird das gerichtliche Prüfprogramm bestimmt (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - Rn. 34) .
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74

    Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung -

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    Zwar hängt deren Wirksamkeit regelmäßig nicht von der Aufnahme des Betriebsratsbeschlusses in das Sitzungsprotokoll ab, da die Niederschrift nicht Teil der Beschlussfassung selbst ist (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - zu III 1 der Gründe) .
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    Erst einem solchen Vortrag muss das Arbeitsgericht nachgehen (BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - zu B III 6 der Gründe, BAGE 70, 85) .
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    Die Übermittlung des gefassten Beschlusses und die Mitteilung der Zustimmungsverweigerungsgründe obliegen dann dem Vorsitzenden, der diese auf der Grundlage der vorangegangenen Willensbildung des Betriebsrats eigenständig formuliert (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 110, 252; 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 105, 311; Linsenmaier Festschrift Wissmann S. 378, 382 f.) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    Die Übermittlung des gefassten Beschlusses und die Mitteilung der Zustimmungsverweigerungsgründe obliegen dann dem Vorsitzenden, der diese auf der Grundlage der vorangegangenen Willensbildung des Betriebsrats eigenständig formuliert (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 110, 252; 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 105, 311; Linsenmaier Festschrift Wissmann S. 378, 382 f.) .
  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    dd) Ein danach zulässiges Bestreiten des Arbeitgebers führt nach § 83 Abs. 1 ArbGG zur Verpflichtung des Arbeitsgerichts, die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats aufzuklären (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 11, BAGE 128, 92; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    Der Vorsitzende handelt bei den für den Betriebsrat abzugebenden Erklärungen als dessen gesetzlicher Vertreter (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 16, BAGE 124, 188) .
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13
    dd) Ein danach zulässiges Bestreiten des Arbeitgebers führt nach § 83 Abs. 1 ArbGG zur Verpflichtung des Arbeitsgerichts, die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats aufzuklären (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 11, BAGE 128, 92; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe) .
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 145/05

    Begebung einer schriftlichen Willenserklärung; Führung des Gegenbeweises

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 39/11

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12

    Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens; Beschlussfassung des

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15

    Anrechnung von voraussetzungslos zweimal jährlich gezahlten Sonderzahlungen

    Es muss dann konkret angegeben werden, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen bestritten werden soll (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 5/13 - Rn. 32, zit. nach juris).
  • LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20

    Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf Zugangszeiten zum

    Die Beweisbedürftigkeit der zwischen den Betriebsparteien umstrittenen Beschlussfassung entfällt nicht bereits, wenn der Betriebsrat eine Sitzungsniederschrift über die Betriebsratssitzung vorlegt, aus der die Beschlussfassung ersichtlich ist (Bundesarbeitsgericht 30. September 2014 -1 ABR 5/13- Rn. 31-33).

    Auch auf der Grundlage des gehaltenen Tatsachenvortrags ist der Arbeitgeber in der Lage konkret anzugeben, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen er bestreiten will (Bundesarbeitsgericht 30. September 2014 -1 ABR 5/13- Rn. 32).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17

    Konzernbetriebsrat - konstituierender Beschluss - Gemeinschaftsunternehmen -

    Zu den in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundrechtsprinzipien gehören auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BAG, Urteile vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15; vom 5. Mai 2015 - 1 AZR 765/13; Beschluss vom 30. September 2014 - 1 ABR 5/13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 18 Sa 1844/15

    Anrechnung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf Mindestlohn

    Es muss dann konkret angegeben werden, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen bestritten werden soll (vgl. BAG, 30. September 2014 - 1 ABR 5/13 -, zit. nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 TaBV 15/14

    Stellenbesetzung - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Auslegung einer

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (vgl. BAG 30.09.2014 - 1 ABR 5/13 - Rn. 21 mwN, Juris).
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