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   BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95   

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https://dejure.org/1995,761
BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95 (https://dejure.org/1995,761)
BAG, Entscheidung vom 31.10.1995 - 1 ABR 5/95 (https://dejure.org/1995,761)
BAG, Entscheidung vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 (https://dejure.org/1995,761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 81; BetrVG § 99
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von übertariflichen Angestellten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 890
  • BB 1995, 2376
  • BB 1996, 1009
  • BB 1996, 912
  • DB 1995, 2271
  • DB 1996, 1142
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95
    Für die Erstattung eines derartigen Rechtsgutachtens ist das Beschlußverfahren jedoch nicht gegeben (Senatsbeschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979).

    Es ist auch nicht möglich, einen von der konkreten Maßnahme losgelösten allgemeinen Antrag durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BAG Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979).

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95
    Für die Erstattung eines derartigen Rechtsgutachtens ist das Beschlußverfahren jedoch nicht gegeben (Senatsbeschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979).

    Dies gilt nicht nur für die bereits zweitinstanzlich umgestellten Feststellungsanträge betreffend die Arbeitnehmer S und K, sondern auch für den erst in der Rechtsbeschwerdeinstanz umgestellten Feststellungsantrag betreffend den Arbeitnehmer B. Insoweit ist allerdings von einer zulässigen Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz auszugehen, da es sich lediglich um eine Beschränkung des bisherigen Leistungsantrages handelt (Senatsbeschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95
    Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats dient damit der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen, es bewirkt innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen (vgl. nur Senatsbeschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95
    Da der Betriebsrat dieser Bewertung nach der Feststellung des Landesarbeitsgerichts form- und fristgerecht widersprochen hat, kann er nunmehr nach § 101 BetrVG die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens verlangen (Senatsbeschluß vom 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Bei Umgruppierungen aufgrund von Versetzungen gehört dazu die Angabe der bisherigen und der vorgesehenen Vergütungsgruppe und die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher eingereiht ist (für die Umgruppierung in den ATBereich BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - zu B I 2 a, b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Damit entspricht er der Antragsformulierung, die der Senat in vergleichbaren Fällen für zulässig und sachdienlich erachtet hat (vgl. etwa BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131, zu B I 2 b der Gründe mwN).

    Die Beurteilung des Arbeitgebers, die Tätigkeit des Arbeitnehmers übersteige die Merkmale der obersten tariflichen Vergütungsgruppe und sei daher dem außertariflichen Bereich zuzuordnen, ist ebenfalls eine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131, zu B I 2 a der Gründe).

    Es soll zur innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen beitragen (31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - aaO mwN).

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Nach diesen Grundsätzen kann der Betriebsrat einer Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen, sie sei deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer geringerwertige Tätigkeiten ausübe (BAGE 72, 123, 137 f. = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats unterliegt daher auch die Frage, ob ein Arbeitnehmer einer im Betrieb geltenden Vergütungsordnung zugeordnet werden kann (vgl. BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - zu B I 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131) .
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Die Richtigkeit dieser Beurteilung unterliegt ebenfalls dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131, zu B I 2 a der Gründe; 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a der Gründe; 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 186 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 128, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Allerdings kann dem Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf Antrag des Betriebsrats gemäß § 101 Satz 1 BetrVG die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufgegeben werden, wenn er trotz frist- und ordnungsgemäßer Zustimmungsverweigerung einen Arbeitnehmer eingruppiert hat (vgl. etwa 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121, 126 f. = AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 101 Nr. 5, zu B II der Gründe; 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131, zu B I 2 b der Gründe).

    a) Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer in einer Vergütungsordnung festgelegten Lohn- oder Gehaltsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale sowie bisweilen auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131, zu B I 1 der Gründe; Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 38 mwN).

    Die Richtigkeit dieser Beurteilung unterliegt ebenfalls dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - aaO, zu B I 2 a der Gründe).

  • BAG, 26.11.2003 - 4 ABR 54/02

    Außertariflicher Angestellter in der Metallindustrie

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131; 27. Januar 1998 - 1 ABR 38/97 - jüngst 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen .).

    In diesem ist die Richtigkeit der Beurteilung zu überprüfen (BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - aaO; 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - zVv.).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    In ähnlicher Weise besagt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Beteiligung des Betriebsrats bei Eingruppierung nach § 99 BetrVG der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis dient (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 1246 R sowie vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 1698).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2021 - 7 TaBV 17/20

    Ausreichende Unterrichtung des Betriebsrats - mitbestimmungspflichtige

    Es bewirkt innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen (BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - Rn. 27 mwN., juris).

    Das Mitbestimmungsrecht entfällt nicht deshalb, weil die Beteiligte zu 1 bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass solche Umstände vorliegen (vgl. BAG 27. Januar 1998 - 1 ABR 38/97 - Rn. 48; 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - Rn. 30, jeweils juris; ErfK/ Kania , 21. Aufl. 2021, BetrVG § 99 Rn. 11; Fitting , 30. Aufl. 2020, BetrVG § 99 Rn. 93; Richardi BetrVG/ Thüsing , 16. Aufl. 2018, BetrVG § 99 Rn. 77).

    Diese Schlussfolgerung setzt nämlich voraus, dass die niedrigeren Entgeltgruppen des Tarifvertrages zunächst ausgeschlossen werden, und das ist eine Entscheidung, die der Arbeitgeber nicht allein vornehmen soll (vgl. BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - Rn. 30, juris).

    In diesem ist die Richtigkeit der Beurteilung zu überprüfen (vgl. 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - Rn. 31, juris).

  • BVerwG, 15.05.2012 - 6 P 9.11

    Personalvertretungsrecht; Eingruppierung; außertarifliche Zulage

    Die beiden Entscheidungen zugrunde liegende Annahme, die Gewährung einer höheren als der für die entsprechende Tätigkeit tarifvertraglich vorgesehenen Vergütung setze zunächst eine klarstellende, ihrerseits sodann die Mitbestimmung auslösende Eingruppierung der Stelle voraus, deckt sich mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die im Kern auf dem Gedanken basiert, dass der übertariflichen Zahlung implizit eine (Subsumtions-)Entscheidung über das Nichtvorliegen der Tätigkeitsmerkmale tariflicher Vergütungsgruppen innewohne (vgl. BAG, Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung - juris Rn. 30, vom 26. November 2003 - 4 ABR 54/02 - BAGE 109, 12 und vom 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - BAGE 120, 303 ).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer

  • LAG Nürnberg, 22.07.2003 - 6 (8) TaBV 26/01

    Beteiligung des Betriebsrats bei der "Ausgruppierung" eines Angestellten;

  • VGH Hessen, 02.09.2010 - 21 A 21/10

    Mitbestimmung bei der Einstufung neuer Beschäftigter

  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 38/97
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 80/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2008 - 2 TaBV 2/08

    Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; dynamische Verweisung auf einen

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines

  • LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 TaBV 83/09

    Eingruppierung von Kundenberater/innen im Filialbetrieb einer

  • LAG Hessen, 24.03.2009 - 4 TaBV 117/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung - Eingruppierung

  • ArbG Düsseldorf, 18.12.2008 - 6 BV 181/08

    Tarifliche Bewertung von einem mit Beamten besetzten Arbeitsplatz als

  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 10 TaBV 71/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Eingruppierung einer Arbeitnehmerin und Einholung

  • LAG Hamm, 27.04.2012 - 10 TaBV 3/12

    Betriebsverfassungsrecht; Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Umgruppierung

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 93/09

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung neu eingestellter Mitarbeiterinnen einer

  • LAG Hamm, 03.12.2010 - 10 TaBV 77/10

    Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-, Umgruppierung; Zustimmungsersetzung;

  • LAG Berlin, 25.04.1997 - 6 TaBV 1/97

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Betriebsrat; Zustimmung; Verweigerung;

  • KAG Augsburg, 01.07.2009 - 7 MV 09

    Eingruppierung; Beteiligungsrecht der MAV

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