Rechtsprechung
   BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43546
BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11 (https://dejure.org/2012,43546)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 ABR 50/11 (https://dejure.org/2012,43546)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 (https://dejure.org/2012,43546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Laufzetteln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Laufzetteln

  • poko.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrechte - Einführung von Laufzetteln

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Einführung von Laufzetteln ist nicht mitbestimmungspflichtig

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Verwendung von Laufzetteln?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 467
  • BB 2013, 372
  • DB 2013, 1122
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96

    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    bb) Hiervon ausgehend hat der Senat in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben der Beschäftigten über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216) , und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen (BAG 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23) , mitbestimmungspflichtige Anordnungen gesehen.
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    bb) Hiervon ausgehend hat der Senat in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben der Beschäftigten über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216) , und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen (BAG 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23) , mitbestimmungspflichtige Anordnungen gesehen.
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 57 f., BAGE 127, 146) .
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    Es geht nicht um die Standardisierung des Verhaltens, sondern um die Abgabe inhaltlich gleicher Erklärungen, was allein nicht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auslöst (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 26, BAGE 129, 364) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich ebenso gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14 mwN, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 6) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung,

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. Mai 2011 - 6 TaBV 11/11 - aufgehoben und die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 4. November 2010 - 51 BV 27 c/10 - zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Obgleich hier wie auch hinsichtlich aller übrigen in Betracht kommenden Mitbestimmungsrechte zum "desk sharing bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, spricht jedenfalls unter Auswertung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einiges dafür, dass die Grundsatzentscheidung einer nicht mehr individuellen Zuordnung der Arbeitsplätze und die Anordnung, sich in der Teamzone einen freien Arbeitsplatz zu suchen oder bei vollständiger Belegung durch den Vorgesetzten zuweisen zu lassen, in untrennbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung steht und Voraussetzung für deren ordnungsgemäße Erbringung ist, so dass sie nicht dem mitbestimmtem Ordnungsverhalten zuzuordnen ist (vgl. BAG vom 25.09.2012 - 1 ABR 50/11, juris, Rz. 14/16 zur Anordnung der Verwendung von Laufzetteln für Arbeitsmittel und Berechtigungen).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 14 mwN) .

    Die bloße Standardisierung des Arbeitsverhaltens bewirkt keine Zuordnung zum Ordnungsverhalten (vgl. hierzu BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

    Eine bloße Standardisierung des Arbeitsverhaltens bewirkt noch keine Zuordnung zum Ordnungsverhalten (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 16) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 5 TaBV 12/21

    Mitbestimmung - Betriebsrat - Raucherpause - Arbeitsverhalten - Ordnungsverhalten

    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 14, juris = ZTR 2013, 219; LAG Hessen, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 5 TaBV 178/19 - Rn. 20, juris = BB 2021, 121).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 TaBV 5/14

    Anbringen der Attrappe einer Videokamera im Außenbereich eines Klinikgebäudes

    Sinn und Zweck des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, die Arbeitnehmer an solchen Maßnahmen im Sinne einer gleichberechtigten Gestaltungsteilnahme zu beteiligen (BAG vom 25.09.2012 - 1 ABR 50/11 - juris Rn. 14).
  • LAG Hessen, 16.07.2020 - 5 TaBV 178/19

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats Mitbestimmung des Betriebsrats

    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird ( vgl. z.B. BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 4, zit. nach Juris ).
  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17

    Untersagungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Einführung des sog. "desk

    Danach sind mitbestimmungsfrei solche Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG, 25.09.2012, Az.: 1 ABR 50/11, Juris; BAG, 18.04.2000, Az.: 1 ABR 22/99, Juris).
  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Danach sind mitbestimmungsfrei solche Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG, 25.09.2012, 1 ABR 50/11, Juris; BAG, 18.04.2000, 1 ABR 22/99, Juris).
  • LAG München, 14.08.2014 - 4 TaBV 44/14

    Einigungsstelle

    Letzteres sind solche Maßnahmen, mit denen die individuelle Arbeits- 4 TaBV 44/14 -8pflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (vgl. zuletzt etwa BAG, B. v. 25.09.2012, 1 ABR 50/11, NZA 2013, S. 467 f - Rz. 15, m. w. N. - Wiese in GK-BetrVG, Bd. II, 10. Aufl. 2014, § 87 Rzn. 197 f; Richardi in Richardi (Hg.), BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 87 Rzn. 178 f, jew. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht