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   BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77   

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BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77 (https://dejure.org/1978,546)
BAG, Entscheidung vom 06.10.1978 - 1 ABR 51/77 (https://dejure.org/1978,546)
BAG, Entscheidung vom 06. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 (https://dejure.org/1978,546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betroffener Arbeitnehmer - Personelle Maßnahme - Sonstiger Nachteil - Verlust einer Rechtsposition - Verlust einer rechtserheblichen Anwartschaft - Beförderungschance - Sachliche Gründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 37
  • BB 1979, 373
  • DB 1979, 311
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - ([demnächst] AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972 [zu III 5 c der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgesprochen und in seinem Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - ([demnächst] AP Hr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 [zu II 3 der Gründe]) bestätigt hat, kommt als sonstiger Nachteil im Sinne der genannten Vorschrift nur der Verlust einer Rechtsposition oder einer rechtserheblichen Anwartschaft in Betracht, nicht aber die unterbliebene Realisierung einer bloß tatsächlichen Beförderung schance.
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - ([demnächst] AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972 [zu III 5 c der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgesprochen und in seinem Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - ([demnächst] AP Hr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 [zu II 3 der Gründe]) bestätigt hat, kommt als sonstiger Nachteil im Sinne der genannten Vorschrift nur der Verlust einer Rechtsposition oder einer rechtserheblichen Anwartschaft in Betracht, nicht aber die unterbliebene Realisierung einer bloß tatsächlichen Beförderung schance.
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG, der allein der Wahrung der Interessen des betroffenen Arbeitnehmers dient, kommt grundsätzlich nur bei Versetzungen, nicht bei Einstellungen in Betracht (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242, 256; idS auch BAG 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 24, zu II 1 b der Gründe; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 352 Rn. 80; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 218; offengelassen von BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6, zu II 4 der Gründe; aA DKK-Kittner 7. Aufl. § 99 Rn. 193 mwN; Fitting/ Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 99 Rn. 179).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    Für das Vorliegen eines sachlichen Grundes kommt es allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme an; entfällt nachträglich der Grund, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Maßnahme vor Abschluss des Zustimmungsverfahrens wieder aufzuheben (BAG, Beschluss vom 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10; Fitting, a.a.O., § 100 Rdz. 4; ErfK/Kania, a.a.O., § 100 BetrVG Rdz. 1).

    Dass Einstellungen bzw. Versetzungen verzögert werden, kann aus der Sicht der Arbeitgeberin nicht hingenommen werden, wenn dadurch der ordnungsgemäße betriebliche Ablauf gestört wird (BAG, Beschluss vom 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10).

  • ArbG Berlin, 05.04.2013 - 28 BV 1565/13

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    zur diesbezüglichen - nicht unproblematischen - Judikatur grundlegend BAG 7, 11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP § 100 BetrVG 1972 Nr. 1 [III.4.]: "Der Antrag der Antragstellerin zu 1) wäre, wie sich aus § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nur dann nicht begründet, wenn 'offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich" war"; 6.10.1978 - 1 ABR 51/77 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 10 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 24 [II.2.]; seither ständige Rechtsprechung, obwohl die amtliche Begründung zum Regierungsentwurf des BetrVG die vom Ersten Senatpraktizierte Vermischung von Tatbestandsmerkmalen in Abs. 2 und 3 des § 100 BetrVG nicht unbedingt nahe legt - s. BT-Drs.

    Soweit der Arbeitgeber nur mit seinem Antrag auf Feststellung unterlegen ist, dass die Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war, treten die vorgenannten Rechtsfolgen nur dann ein, wenn nach der Feststellung des Gerichts offensichtlich die Voraussetzungen für eine personelle Maßnahme nicht vorgelegen haben".S. zur diesbezüglichen - nicht unproblematischen - Judikatur grundlegend BAG 7, 11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP § 100 BetrVG 1972 Nr. 1 [III.4.]: "Der Antrag der Antragstellerin zu 1) wäre, wie sich aus § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nur dann nicht begründet, wenn 'offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich" war"; 6.10.1978 - 1 ABR 51/77 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 10 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 24 [II.2.]; seither ständige Rechtsprechung, obwohl die amtliche Begründung zum Regierungsentwurf des BetrVG die vom Ersten Senatpraktizierte Vermischung von Tatbestandsmerkmalen in Abs. 2 und 3 des § 100 BetrVG nicht unbedingt nahe legt - s. BT-Drs.

    88) S. zur diesbezüglichen - nicht unproblematischen - Judikatur grundlegend BAG 7, 11.1977 - 1 ABR 55/75 - AP § 100 BetrVG 1972 Nr. 1 [III.4.]: "Der Antrag der Antragstellerin zu 1) wäre, wie sich aus § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nur dann nicht begründet, wenn 'offensichtlich die Maßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich" war"; 6.10.1978 - 1 ABR 51/77 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 10 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 24 [II.2.]; seither ständige Rechtsprechung, obwohl die amtliche Begründung zum Regierungsentwurf des BetrVG die vom Ersten Senatpraktizierte Vermischung von Tatbestandsmerkmalen in Abs. 2 und 3 des § 100 BetrVG nicht unbedingt nahe legt - s. BT-Drs.

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 39/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    a) § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dient allerdings allein der Wahrung der Interessen des betroffenen Arbeitnehmers (s. schon Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; Senatsbeschluß vom 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57, 67 = AP Nr. 84 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a cc der Gründe; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 128; Kraft in GK-BetrVG, 5. Aufl., § 99 Rz 143).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Wie bereits der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 6. Oktober 1978 (- 1 ABR 51/77 -, AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972) im einzelnen hervorgehoben hat, dient nämlich nach dem Willen des Gesetzgebers der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG der Wahrung der Individualinteressen des von der Maßnahme des Arbeitgebers unmittelbar betroffenen Arbeitnehmers.
  • LAG Hamm, 18.01.2008 - 10 TaBV 95/07

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Versetzung eines Mitarbeiters;

    Für das Vorliegen eines sachlichen Grundes kommt es allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme an; entfällt nachträglich der Grund, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Maßnahme vor Abschluss des Zustimmungsverfahrens wieder aufzuheben (BAG, Beschluss vom 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10; Fitting, a.a.O., § 100 Rz. 4; ErfK/Kania, a.a.O., § 100 BetrVG Rz. 1).

    Eine Verzögerung bei personellen Maßnahmen kann aus Sicht eines Arbeitgebers dann nicht hingenommen werden, wenn dadurch der ordnungsgemäße betriebliche Ablauf gestört wird (BAG, Beschluss vom 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10).

  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Für das Vorliegen eines sachlichen Grundes kommt es allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme an; entfällt nachträglich der Grund, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Maßnahme vor Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens wieder aufzuheben (BAG, Beschluss vom 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10; Fitting, a.a.O., § 100 Rz. 4; Hanau/Kania, a.a.O., § 100 BetrVG Rz. 1).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Rechtsprechung des Senats (BAGE 29, 345, 356 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972) steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur

    Entfällt nachträglich der Grund, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Maßnahme vor Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens wieder aufzuheben (BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10; Fitting, a.a.O., § 100 Rn. 4; ErfK/Kania, a.a.O., § 100 BetrVG Rn. 1).
  • LAG Hamm, 26.09.2008 - 10 TaBV 127/07

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Versetzung von gewerblichen

    Für das Vorliegen eines sachlichen Grundes kommt es allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme an; entfällt nachträglich der Grund, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Maßnahme vor Abschluss des Zustimmungsverfahrens wieder aufzuheben (BAG, 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10; Fitting, a.a.O., § 100 Rn. 4; ErfK/Kania, a.a.O., § 100 BetrVG Rn. 1).

    Eine Verzögerung bei personellen Maßnahmen kann aus Sicht eines Arbeitgebers dann aber nicht hingenommen werden, wenn dadurch der ordnungsgemäße betriebliche Ablauf gestört wird (BAG, 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88

    Begriff der "sonstigen Nachteile" für im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer als

  • ArbG Cottbus, 22.08.2012 - 4 BV 2/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

  • BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88

    Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des

  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 44/89

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis zur Umgruppierung eines Redakteurs

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 251/15

    Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 243/15

    Beschäftigung von Leiharbeitnehmern

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 TaBV 27/11

    Weiterbeschäftigung von Fluglotsen über die tarifliche Altersgrenze hinaus;

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 51/16

    Arbeitnehmerüberlassung

  • ArbG Leipzig, 15.02.2012 - 11 BV 79/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 47/16

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines

  • ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 43/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

  • LAG München, 17.04.2008 - 4 TaBV 112/07

    Zustimmungsersetzungsantrag

  • ArbG Darmstadt, 16.03.2007 - 2 BV 14/06

    Zustimmungsersetzung zu Versetzung und Umgruppierung

  • LAG Hessen, 25.10.2016 - 15 TaBV 250/15

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur befristeten Beschäftigung eines

  • ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 85/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

  • ArbG Cottbus, 26.09.2012 - 2 BV 36/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2001 - 3 TaBV 7/01

    Zustimmung des Betriebsrates zu einer Versetzung; Wirksamkeit der Durchführung

  • LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93

    Konkurrentenklage: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Beförderung eines

  • ArbG Essen, 14.12.2010 - 2 BV 47/10

    Es liegt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor bei Einstellung von

  • ArbG Berlin, 10.01.1996 - 19 Ca 22236/95

    Anspruch auf Beförderung in eine Stelle als Verwaltungsleiter; Subjektives Recht

  • VGH Bayern, 11.09.1991 - 18 P 91.1377
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