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   BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14   

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BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14 (https://dejure.org/2017,30494)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 1 ABR 52/14 (https://dejure.org/2017,30494)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 (https://dejure.org/2017,30494)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln

  • IWW

    § 18 AktG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG, §§ 21a, 21b BetrVG, § 3 Abs. 5 BetrVG, § 21a Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des materiellen Rechts für Beteiligung am arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Funktionsnachfolge neu gewählter Betriebsräte nach Ablauf eines betriebsverfassungsrechtlichen Tarifvertrages; Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Handlungen eines ...

  • bag-urteil.com

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln

  • Betriebs-Berater

    Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen

  • Betriebs-Berater

    Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Betriebsverfassungsrecht - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Beteiligtenwechsel; Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen; Mitbestimmungsrecht; Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln

  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit des materiellen Rechts für Beteiligung am arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich des Umgangs mit mobilen Arbeitsmitteln während der Freizeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei der Einführung einer Selbstverpflichtung im Umgang mit mobilen Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die neu gewählten Betriebsräte - und die Funktionsnachfolge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mobile Arbeitsmittel - und die Mitbestimmung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 41
  • ZIP 2018, 143
  • NZA 2018, 50
  • BB 2017, 2996
  • DB 2017, 3082
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.04.2016 - 1 ABR 21/14

    Betriebliche Bildungsmaßnahmen - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    Soweit der Betriebsrat dieses bei seiner Antragsformulierung mit einer rechtlichen Begründung verknüpft, ist das für den Senat nicht bindend und auch nicht Teil eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses (vgl. BAG 26. April 2016 - 1 ABR 21/14 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    Sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    Dagegen sind Regelungen und Weisungen, welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren - sog. Arbeitsverhalten - nicht mitbestimmungspflichtig (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 17, BAGE 140, 343) .
  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15 mwN, BAGE 139, 127) .
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    a) Nach § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, BAGE 128, 358) .
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    cc) Der Beteiligtenwechsel zum Betriebsrat der Organisationseinheit GK Vertrieb Nord/Ost - TD trat ohne Weiteres und allein aufgrund materiellen Rechts ein; der Vornahme von Prozesshandlungen bedurfte es dazu nicht (vgl. BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    Ausreichend ist es, wenn die Maßnahme darauf gerichtet ist, das betriebliche Verhalten der Arbeitnehmer zu steuern oder die Ordnung des Betriebs zu gewährleisten (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 58 f. mwN, BAGE 127, 146) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2014 - 18 TaBV 828/12

    Selbstverpflichtung - Konzernbetriebsrat - Beweisverwertungsverbot - Unterlassung

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Mai 2014 - 18 TaBV 828/12, 18 TaBV 830/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit

    Sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 24 mwN, BAGE 160, 41) .
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

    Dagegen sind Regelungen und Weisungen, welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren - sog. Arbeitsverhalten -, nicht mitbestimmungspflichtig (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 24, BAGE 160, 41) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 5 TaBV 12/21

    Mitbestimmung - Betriebsrat - Raucherpause - Arbeitsverhalten - Ordnungsverhalten

    Dagegen sind Regelungen und Weisungen, welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren - sog. Arbeitsverhalten - nicht mitbestimmungspflichtig (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 24, juris = NZA 2018, 50; LAG Nürnberg, Beschluss vom 02. März 2021 - 7 TaBV 5/20 - Rn. 67, juris = ZTR 2021, 488).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    Geht im Laufe eines Beschlussverfahrens die Zuständigkeit zur Wahrnehmung der verfahrensgegenständlichen Rechte auf ein anderes betriebsverfassungsrechtliches Gremium über, wird dieses Beteiligter des anhängigen Beschlussverfahrens (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, juris).

    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (st. Rspr. des BAG, vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11, jeweils mwN., juris).

    Sie liegt im Interesse beider Betriebsparteien und ist wegen der Kontinuität der betrieblichen Interessenvertretung geboten (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15 mwN., juris).

    Die neu gewählten Betriebsräte treten dann jeweils die Funktionsnachfolge der Betriebsräte an, die diese Einheiten zuvor repräsentiert haben (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13; 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15 mwN., juris).

    Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13 mwN., juris).

    Der Vornahme von Prozesshandlungen bedurfte es nicht (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 17; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - Rn. 35, jeweils mwN., juris).

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .

    Der Beteiligtenwechsel trat ohne Weiteres und allein aufgrund materiellen Rechts ein; der Vornahme von Prozesshandlungen bedurfte es dazu nicht (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 41) .

  • LAG Hessen, 18.06.2020 - 5 TaBVGa 74/20

    Coronapandemie: Erfolgloser Antrag des Betriebsrats gegen Modell "mobiles

    Weisungen mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird unterliegen nicht der Mitbestimmung (vgl. zum Begriff des Arbeitsverhaltens: BAG 07.02.2012 - 1 ABR 63/10- Rn 17; BAG 22.08.2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 24, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 12 TaBV 74/21

    Mitbestimmungsrecht - Ordnung des Betriebes - vorzeitige Vorlage - ärztliche

    Dagegen sind Regelungen und Weisungen, welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren - sog. Arbeitsverhalten -, nicht mitbestimmungspflichtig (BAG, 22. August 2017 - 1 ABR 52/14, juris Rn 24; BAG, 23. August 2018 - 2 AZR 235/18, juris Rn 27).
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .

    Der Beteiligtenwechsel trat ohne Weiteres und allein aufgrund materiellen Rechts ein; der Vornahme von Prozesshandlungen bedurfte es dazu nicht (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 41) .

  • BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20

    Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung

    Nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen wird der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 79/16 - Rn. 19; 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

    Nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen wird der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13, BAGE   161, 276; 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 33/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

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   BAG - 1 ABR 52/14   

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Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Entscheidung des BAG zum "Recht auf Nichterreichbarkeit"

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