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   BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03   

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https://dejure.org/2004,1100
BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03 (https://dejure.org/2004,1100)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 1 ABR 54/03 (https://dejure.org/2004,1100)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 (https://dejure.org/2004,1100)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5; ; BetrVG § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung; Zustimmungsverweigerung wegen unterbliebener Ausschreibung; Zustimmungsverweigerung wegen tarifvertragswidriger Vertragsbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung ? Zustimmungsverweigerung wegen unterbliebener Ausschreibung nur, wenn zuvor Ausschreibung verlangt oder vereinbart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 102
  • NZA 2005, 424
  • BB 2005, 1170
  • DB 2005, 729
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (vgl. etwa BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - BAGE 94, 169, 172 = AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6, zu II 2 a der Gründe mwN; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, 308 = AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 1, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03
    Dies gilt gleichermaßen, wenn die Ausschreibung von Arbeitsplätzen zwischen den Betriebsparteien vereinbart ist (vgl. BAG 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - BAGE 29, 345, 354 = AP BetrVG 1972 § 100 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 100 Nr. 1, zu III 5 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 26.09.2003 - 6 TaBV 609/03

    Stellenausschreibung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. September 2003 - 6 TaBV 609/03 und 633/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (vgl. etwa BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - BAGE 94, 169, 172 = AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6, zu II 2 a der Gründe mwN; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, 308 = AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 1, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03
    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (vgl. BAG 28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - BAGE 77, 165, 169 = AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 123, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es für eine ordnungsgemäße Zustimmungsverweigerung ausreichend, wenn sich die dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilten Gründe einem oder mehreren der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgeführten Tatbestände zuordnen lassen (vgl. etwa BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135, 140 = AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 2, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Diese haben trotz des gleichen Rechtsschutzziels prozessual unterschiedliche Gegenstände (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 26, aaO; vgl. auch BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 28; 22. April 2010 - 2 AZR 491/09 - Rn. 18, BAGE 134, 154; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 113, 102) .

    Hat der Arbeitgeber ein betriebliches Zustimmungsverfahren bereits erfolglos vorgenommen, verliert die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats ihre Wirkung nicht dadurch, dass der Arbeitgeber vorsorglich nochmals einen Antrag auf Zustimmung zu der Maßnahme stellt; anders ist es nur dann, wenn der Arbeitgeber von seiner ursprünglichen Maßnahme Abstand genommen und eine eigenständige, neue personelle Einzelmaßnahme eingeleitet hat (vgl. BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 28; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 2 der Gründe, aaO) .

    Nimmt der Arbeitgeber von der ursprünglich beabsichtigten Einstellung Abstand und leitet er ein neues Mitbestimmungsverfahren zu einer neuen Einstellung ein, erledigt sich das die ursprüngliche Maßnahme betreffende Verfahren nach § 101 BetrVG (vgl. zum Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 113, 102) .

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    aa) Zugunsten des Betriebsrats kann unterstellt werden, dass er vor Eingang des Zustimmungsersuchens vom 10. Oktober 2006 eine innerbetriebliche Ausschreibung entweder verlangt hatte oder eine solche zwischen den Beteiligten generell vereinbart war (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - zu B II 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 113, 102).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Betriebsrat einer personellen Maßnahme seine Zustimmung gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nur dann verweigern, wenn die Maßnahme selbst gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt (14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102, zu B II 3 a aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B II 4 b bb (3) (a) der Gründe mwN).

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Versetzungen deshalb nur dann gegeben, wenn das Ziel der Verbotsnorm allein dadurch erreicht werden kann, dass die Versetzung insgesamt unterbleibt (vgl. für Einstellungen BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - aaO; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - aaO).

    aa) Nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung unterblieben ist (vgl. hierzu BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102, zu B II 3 b aa der Gründe).

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