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   BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07   

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https://dejure.org/2008,2067
BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 (https://dejure.org/2008,2067)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 (https://dejure.org/2008,2067)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 (https://dejure.org/2008,2067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Prüfung der Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines Beschlussverfahrens als Prozessführungsvoraussetzung; Umfang der Unterrichtungspflicht des Betriebsrats durch den Arbeitgeber; Anspruch auf Einsichtnahme in tatsächlich geführte ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einblicksrecht des Betriebsrats nach § 80 Abs 2 S 2 Halbs. 2 BetrVG bei unzureichender Gehaltsliste

  • Judicialis

    BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 81; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 559 Abs. 1; ; ArbGG § 81 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Prüfung der Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines Beschlussverfahrens als Prozessführungsvoraussetzung; Darlegungs- und Beweislast; Umfang der Unterrichtungspflicht des Betriebsrats durch den Arbeitgeben; Einsichtnahme in tatsächlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Lohn- und Gehaltslisten betrifft nur tatsächlich geführte Listen ? Jedoch kann aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG weitergehender Anspruch folgen ? Je nach Komplexität des Sachverhalts auch in schriftlicher Form

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 128, 92
  • NZA 2009, 502
  • DB 2008, 407
  • DB 2009, 407
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Die besondere, einschränkende Ausgestaltung dieser Berechtigung erweist das Einblicksrecht nach Halbs. 2 als die speziellere Regelung, die die Vorschrift des Halbs. 1 für den Bereich der Löhne und Gehälter verdrängt (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 21, BAGE 119, 356).

    Der Betriebsrat kann dagegen nicht verlangen, dass der Arbeitgeber nicht vorhandene Unterlagen für ihn erst herstellt (vgl. 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 24, BAGE 119, 356).

    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18, BAGE 119, 356; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 132).

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 19 mwN, BAGE 119, 356).

    Der Auskunftsanspruch gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BetrVG unterscheiden sich sowohl nach ihrem Inhalt als auch nach ihren Voraussetzungen und kommen nebeneinander in Betracht (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 22, 25, BAGE 119, 356).

    Entschließt er sich aber dazu, hat der Betriebsrat über die Kriterien für die Berechnung der einzelnen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis zueinander mitzubestimmen (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 29 mwN, BAGE 119, 356).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Dafür bedürfte es einer eigenständigen Anspruchsnorm (6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 3 d aa der Gründe mwN, BAGE 106, 111).

    Der Anspruch kann schon dann bestehen, wenn der Arbeitgeber die entsprechenden Daten entweder tatsächlich kennt oder sie, weil sie einfach zugänglich sind, doch zur Kenntnis nehmen könnte (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 3 d cc (1) der Gründe, BAGE 106, 111).

    Für die Überwachungspflicht des Betriebsrats genügt es, wenn dies unabhängig von einer normativen Tarifbindung auf einer generellen vertraglichen Bezugnahme beruht (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 106, 111).

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Für ihn gestellte Anträge wären unbeachtlich und als unzulässig abzuweisen (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 b der Gründe mwN, BAGE 109, 61).

    Die Arbeitgeberin hätte nach den Darlegungen des Betriebsrats vortragen müssen, in welchen einzelnen Punkten und weshalb die Behauptungen des Betriebsrats nicht als wahr zu erachten seien (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 109, 61).

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    die abstrakt-generellen Grundsätze der Entgeltfindung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 369).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    die abstrakt-generellen Grundsätze der Entgeltfindung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 15; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 369).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.2007 - 6 TaBV 41/06

    Pflicht des Arbeitgebers zur Aufschlüsselung des Bruttoentgelts in den Lohn- und

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. April 2007 - 6 TaBV 41/06 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass das Bestehen der vom Landesarbeitsgericht ausgesprochenen Verpflichtung der Arbeitgeberin festgestellt wird.
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Die erforderliche Betroffenheit ist gegeben, wenn sich der Antragsteller eigener Rechte berühmt und deren Bestehen nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 22, BAGE 119, 279).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Die mit dem Übergang von einem Leistungs- zu einem Feststellungsantrag verbundene Antragsbeschränkung ist damit auch in der Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz noch zulässig (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - zu B I 2 a der Gründe mwN, BAGE 115, 165).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18, BAGE 119, 356; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 132).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28, BAGE 128, 92) .

    Jedoch ist er bei umfangreichen und komplexen Angaben allerdings nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 29, BAGE 128, 92) .

    Nach der Senatsrechtsprechung unterscheiden sich der Auskunftsanspruch gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG sowohl nach ihrem Inhalt als auch nach ihren Voraussetzungen und kommen nebeneinander in Betracht (30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 24, 30, BAGE 128, 92) .

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Ein mögliches Einblicksrecht steht materiell-rechtlich dem Betriebsrat zu (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 21, BAGE 128, 92) .

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, nicht vorhandene Unterlagen erst zu erstellen; ein auf Herstellung nicht existenter Listen gerichteter Anspruch des Betriebsrats lässt sich nicht auf § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG stützen (vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 26, BAGE 128, 92) .

  • LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18

    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für

    Hierbei habe es die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2008 -1 ABR 54/07- nicht hinreichend berücksichtigt.

    Soweit die Arbeitgeberseite unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2008 -1 ABR 54/07- eine andere Auffassung vertritt, trifft diese nicht zu.

    Wenn eine aus Sachgründen erforderliche schriftliche Auskunft im Bereich der Löhne und Gehälter inhaltlich einer Bruttolohn- und- gehaltsliste gleichkommt, genügt der Arbeitgeber dem Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG schon dadurch, dass er dem zuständigen Ausschuss, gegebenenfalls dem Vorsitzenden des Betriebsrats nach Maßgabe von § 80 Abs. 2 S. 2 HS 2 Betriebsverfassungsgesetz den Einblick in die schriftlich gefassten Angaben ermöglicht (Bundesarbeitsgericht 30. September 2008 -1 ABR 54/07- Rn. 31).

    Jedoch ist er bei -wie hier-umfangreichen und komplexen Angaben nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig gehalten, die Auskunft schriftlich zu erteilen (Bundesarbeitsgericht 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 14f; 30. September 2008 -1 ABR 54/07- Rn. 29ff).

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 7. Februar 2012 -1 ABR 46/10- Rn. 7; 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 28, BAGE 128, 92).

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