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   BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12   

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https://dejure.org/2014,10499
BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 (https://dejure.org/2014,10499)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 (https://dejure.org/2014,10499)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 (https://dejure.org/2014,10499)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bruttogehaltslisten - und das Einsichtsrecht des Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht des Betriebsrates in Bruttoentgeltlisten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einem Anspruch des Betriebsrats auf Einblick in Bruttoentgeltlisten stehen datenschutzrechtliche Belange nicht entgegen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat darf Bruttoentgeltlisten einsehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat einer Klinik kann Einsicht in die Bruttoentgeltlisten verlangen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Einsicht in Bruttoentgeltlisten verlangen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Betriebsrat Einsicht in Gehaltslisten gewähren

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einsichtsrecht des Betriebsrates in Bruttoentgeltlisten: Umfang?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 738
  • JR 2015, 159
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Hinzu kommt, dass dieser selbst Teil der verantwortlichen Stelle iSd. § 3 Abs. 7 BDSG ist (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 140, 350) .

    Der Arbeitgeber ist nicht befugt, sich gegenüber dem Anspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG auf Grundrechte von Arbeitnehmern zu berufen (vgl. zum Überwachungsrecht des Betriebsrats aus § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - BAGE 140, 350) .

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Das Einsichtsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG unterliegt dabei den Grenzen der allgemeinen Regelung in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 25, BAGE 128, 92) .

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, nicht vorhandene Unterlagen erst zu erstellen (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 26, BAGE 128, 92) .

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Die in § 5 Abs. 3 BetrVG enthaltene Umschreibung des Personenkreises der leitenden Angestellten genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (BVerfG 24. November 1981 - 2 BvL 4/80 - BVerfGE 59, 104; vgl. auch BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381) .
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07

    Einsicht der Personalvertretung in die Gagenlisten der Solisten und

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus der von der Rechtsbeschwerde angezogenen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (vgl. VGH Baden-Württemberg 25. November 2008 - PL 15 S 2634/07 -) zum Einsichtsrecht eines Personalrats in Vergütungslisten der an einem Theater tätigen Personen.
  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 33/12

    Fehlende Tariffähigkeit von "medsonet

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Hinzu kommt, dass medsonet zu keinem Zeitpunkt tariffähig war (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 -) und der DHV jedenfalls bis zum 9. Januar 2013 nur für Arbeitnehmer in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen tarifzuständig war (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -) .
  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 2.12

    Personalvertretungsrecht; Einsichtnahme des Personalrats in Lohn- und

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das durch Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer dem Einsichtsrecht des Betriebsrats entgegensteht (verneinend zu der entsprechenden Vorschrift in § 78 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 HmbPersVG BVerwG 16. Mai 2012 -  6 PB 2/12  - Rn. 3) .
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Da dies jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen ist, besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (dazu BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128) .
  • BAG, 14.05.2013 - 1 ABR 10/12

    Betriebsrat - Tendenzträger - karitative Einrichtungen - Schulassistenten

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Art. 8 Abs. 1 GRC vermittelt der Arbeitgeberin weder unmittelbar noch mittelbar eine geschützte Rechtsposition, die sie dem Einsichtsrecht des Betriebsrats entgegenhalten könnte (für Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention vgl. BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 27) .
  • BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06

    Wissenschaftsfreiheit in der Theologie

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Als Abwehrrecht schützt das Grundrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen vorbehaltlos geschützten Freiraum (BVerfG 28. Oktober 2008 - 1 BvR 462/06 - Rn. 40, BVerfGE 122, 89) .
  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
    Hinzu kommt, dass medsonet zu keinem Zeitpunkt tariffähig war (BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 33/12 -) und der DHV jedenfalls bis zum 9. Januar 2013 nur für Arbeitnehmer in kaufmännischen oder verwaltenden Berufen tarifzuständig war (vgl. BAG 11. Juni 2013 - 1 ABR 32/12 -) .
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • BAG, 16.07.1985 - 1 AZR 206/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Abfindungsanspruches aus einem Sozialplan -

  • BVerwG, 16.02.2010 - 6 P 5.09

    Informationsrecht des Personalrats; Einblick in die Gagenlisten für

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 93/09

    Feststellungsantrag - Tendenzeigenschaft eines Unternehmens

  • BAG, 10.02.1987 - 1 ABR 43/84

    Anspruch eines Betriebsrats in der Elektroindustrie auf Einsichtnahme in die

  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

  • LAG Niedersachsen, 18.04.2012 - 16 TaBV 39/11

    Bruttogehaltslisten; Bruttolohnlisten; Einblicksrecht; Einsichtnahmegewährung

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 53/17

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten

    Das Einsichtsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG unterliegt zudem den Grenzen der allgemeinen Regelung in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 18 mwN) .

    Der Darlegung eines besonderen Anlasses für die Ausübung dieses Einsichtsrechts bedarf es nicht (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 23) .

    Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 23) .

    Das Einblicksrecht kann in diesen Fällen durch den Betriebsratsvorsitzenden, dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem die Führung der laufenden Geschäfte nicht übertragen sein muss, wahrgenommen werden (ausf. bereits BAG 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - BAGE 25, 75; vgl. zuletzt 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 19 mwN) .

    Auf der Grundlage dieser bis 24. Mai 2018 geltenden Datenschutzrechtslage hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG keine spezifische Erlaubnisnorm für die Datenverarbeitung gesehen; bei der Gewährung von Einblick in die Bruttoentgeltlisten nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG handelte es sich vielmehr "... um eine nach § 32 Abs. 1 BDSG zulässige Form der Datennutzung" (vgl. BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 28; dazu kritisch Gola BB 2017, 1462, 1465) .

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2018 - 12 TaBV 23/18

    Rechtstellung des Betriebsrats; Recht auf Einsicht in nicht anonymisierte Listen

    Zur Begründung ihrer Beschwerde macht die Arbeitgeberin geltend, die vom Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 14.01.2014 (1 ABR 54/12) gezogenen Schlussfolgerungen seien auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da die dortige Entscheidung "auf einem vollkommen anderen Sachverhalt beruhte".

    Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG, 14.01.2014, 1 ABR 54/12, Rn. 23).

    Der Arbeitgeber ist nicht befugt, sich gegenüber dem Anspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG auf Grundrechte von Arbeitnehmern zu berufen (BAG 14.02.2014, 1 ABR 54/12, Rn. 29).

  • LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18

    Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für

    Diese Rechtslage sei unter Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner alten Fassung unstreitig, siehe BAG 14.1.2014 -1 ABR 54/12.

    Hierzu gehört auch die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Bundesarbeitsgericht 26. September 2017 -1 ABR 27/16- Rn. 16; 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 23).

    Hinsichtlich der Rechtslage vor dem 25. Mai 2018 wird insoweit zunächst auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 27ff Bezug genommen.

    Der Arbeitgeber ist auch nicht berechtigt, sich gegenüber dem Anspruch des Betriebsrats aus § 80 Absatz 2 BetrVG auf Grundrechte von Arbeitnehmern, etwa auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, zu berufen (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2014 -1 ABR 54/12- Rn. 29; Hessisches Landesarbeitsgericht 5. Februar 2018-16 TaBV 91/17).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.2018 - 4 TaBV 19/17

    Anspruch Betriebsrat auf Einsichtnahme in Brutto- und Gehaltslisten - nicht

    Er bezeichnet die Bruttoentgeltlisten, für die er zugunsten des Betriebsausschusses das Einsichtsrecht begehrt (BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12, Rn. 15) und führt im Einzelnen auf, dass sich diese Listen auf die Namen, die Geburtsdaten und die Personalnummern der Arbeitnehmer erstrecken sollen.

    Daher besteht im Sinne des § 259 ZPO die Besorgnis, die Arbeitgeberin werde sich ohne gerichtliche Entscheidung künftig ihrer Verpflichtung entziehen (LAG Hamm 19.09.2017 - 7 TaBV 43/17, Rn. 36 unter Hinweis auf BAG 14.01.2014 - 1 ABR 54/12, Rn. 16).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat nur Einsicht in Unterlagen verlangen, die der Arbeitgeber zumindest in Form einer elektronischen Datei tatsächlich besitzt (so BAG 14.01.2014 - 1 ABR 54/12, Rn. 20).

    Hierzu gehört auch die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 14.01.2014 - 1 ABR 54/12, Rn. 23).

    Deutlich wird dies an den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zur Frage des Entgegenstehens datenschutzrechtlicher Belange und zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer bei der Einsichtnahme im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BetrVG (BAG 14.01.2014 - 1 ABR 54/12, Rn. 27 - 30).

  • LAG Hamm, 19.09.2017 - 7 TaBV 43/17

    Bruttolohn- und Gehaltslisten; Anonymisierung

    Er bezeichnet sämtliche Bestandteile der Bruttoentgeltliste, für die er zugunsten des Betriebsausschusses das Einsichtsrecht begehrt (vgl. BAG, Beschluss vom 14.01.2014, 1 ABR 54/12 Rdnr. 15).
  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von

    Nach beiden Normen werden die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten, zu denen insbesondere die Betriebsräte gehören (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 28, juris) durch die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nicht berührt.

    und § 26 Abs. 1 BDSG zulässige Form der Datennutzung (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 28, juris).

    Dies gilt unabhängig davon, ob man den Betriebsrat als Teil der verantwortlichen Stelle (so BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 28, juris; ErfK/Kania, 19. Aufl. 2019, BetrVG § 80 Rn. 22) oder als Verantwortlichen iSd. Art. 4 Nr. 7 DGSVO (so Fitting, 29. Aufl. 2018, § 80 BetrVG, Rn. 58) ansieht.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können sich weder Arbeitgeber noch Betriebsrat in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten auf eine angebliche Verletzung individueller Rechtspositionen der einzelnen Arbeitnehmer berufen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 29, juris ; BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 -, BAGE 140, 350-361, Rn. 50; BAG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 -, BAGE 82, 36-47, Rn. 46).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2019 - 3 TaBV 10/18

    Anspruch des Betriebsrats auf Einsichtnahme in nicht anonymisierte Bruttolohn-

    Insbesondere im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des BAG vom 14.01.2014 (1 ABR 54/12) habe das Arbeitsgericht verkannt, dass diese auf einem vollkommen anderen Sachverhalt beruhe.

    Der nötige Aufgabenbezug ist grundsätzlich deshalb zu bejahen, weil der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen hat, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Tarifverträge durchgeführt werden (BAG vom 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 - Juris Randnummer 23).

  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite

    Ein auf künftige Leistung gerichteter Antrag ist nach dem im Beschlussverfahren anwendbaren § 259 ZPO zulässig, wenn nach den Umständen die Besorgnis gerechtfertigt ist, der Arbeitgeber werde sich der rechtzeitigen Leistung entziehen (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 16) .

    Hierzu gehört auch die sich aus § 75 Abs. 1 BetrVG ergebende Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 54/12 - Rn. 23) .

  • LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19

    Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats,

    a) Gewährt der Arbeitgeber dem Betriebsrat Auskunft über die von ihm erhobenen und verarbeiteten Arbeitnehmerdaten, handelt es sich um eine nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässige Form der Datennutzung (vgl. BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 51/17 -, Rn. 51, juris; BAG, Beschluss vom 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 28, juris), da sie für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15

    Betriebsrat, Einsichtnahme, Umfang, Bruttolohnliste, Gehaltsliste,

    Nachdem die Arbeitgeberin das Einsichtsrecht des Antragstellers bestreitet, besteht die Besorgnis, sie werde sich ohne gerichtliche Entscheidung auch künftig ihrer Verpflichtung entziehen (vgl. etwa BAG, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 - juris, Rn. 16 mwN).

    Das Einblicksrecht ist nicht anlassbezogen (BAG v. 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 - juris, Rn. 23).

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten

  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19

    Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2016 - 14 TaBV 2163/15

    Anspruch des Betriebsrats auf Herausgabe von Daten zu Zielvereinbarungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2020 - 6 TaBV 21/19

    Einsichtsrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und Gehaltslisten - Zuteilung

  • LAG Hessen, 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14

    Für den allgemeinen Unterrichtungsanspruch bedarf es keines konkreten Anlasses

  • BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
  • LAG Hessen, 05.02.2018 - 16 TaBV 91/17

    Für die Ausübung seines Kontrollrechts nach § 80 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG benötigt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von

  • ArbG Kiel, 15.02.2018 - 5 BV 45c/17

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

  • LAG Nürnberg, 24.09.2015 - 5 TaBV 2/14

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Entgelt eines einzelnen Mitarbeiters

  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111

    Verfahren wegen Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung

  • ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
  • ArbG Köln, 26.06.2018 - 16 BV 327/17
  • LAG München, 29.07.2014 - 6 TaBV 8/14

    Restmandat des Betriebsrats

  • OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 734/21

    SAP-System; Abrechnung über EDV-Anlage; Einsicht in Bruttoentgeltlisten;

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