Rechtsprechung
   BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,534
BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 (https://dejure.org/1978,534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglied - Verletzung der gesetzlichen Pflichten - Antrag auf Ausschluß - Hilfsantrag zum Hauptantrag - Außerordentliche Kündigung - Gewährleistung des Betriebsfriedens - Parteipolitische Betätigungen im Betrieb

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2216 (Ls.)
  • BB 1178, 116
  • BB 1978, 1116
  • DB 1978, 1547
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG sind dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat parteipolitische Betätigungen im Betrieb schlecht hin, d.h. ohne Rücksicht darauf untersagt, ob im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Betriebsfriedens zu besorgen ist (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 13- September 1977 - 1 ABR 67/75 /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972).
  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Gegen die Vorschrift des § 74 Abs. 2 BetrVG, die vornehmlich der Gewährleistung des Betriebsfriedens dient, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 42, 133 /140/141/).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

    Auszug aus BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76
    Die in den Vorschriften der §§ 2 Abs. 1 und 74 Abs. 2 BetrVG enthaltenen Gebote und Verbote richten sich auch an die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 5- Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 -, /demnächst/ AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Ein grober Verstoß gegen gesetzliche Pflichten im Sinne von § 23 Abs. 1 BetrVG liegt dann vor, wenn die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 85).

    Es handelt sich bei der Bestimmung um eine unmittelbar verpflichtende Rechtsnorm und nicht um einen reinen Programmsatz (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 81).

    Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist verletzt, wenn ein Verhalten des Arbeitgebers nicht nur sachlich falsch, sondern böswillig entstehend dargestellt wird und eine solche Äußerung geeignet ist, den Arbeitgeber in den Augen der Arbeitnehmerschaft herabzusetzen (BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, juris, Rn. 80).

  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

    Es handelt sich bei der Bestimmung um eine unmittelbar verpflichtende Rechtsnorm und nicht um einen reinen Programmsatz (vgl. BAG vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, Rn. 81).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Bei dem Begriff der "groben Pflichtverletzung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der den Tatsacheninstanzen einen Beurteilungsspielraum läßt (BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

    Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Senatsbeschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Die Pflichtverletzung muss "grob", nämlich objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (vgl. BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 -, AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972; BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, BB 1978, 1116 Rn. 85; LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 a. a. O.).

    Dies kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung beurteilt werden (BAG 22.06.1993 a.a.O.; BAG 21.02.1978 a.a.O.; LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 a. a. O).

  • ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15

    Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?

    Die Pflichtverletzung muss "grob", nämlich objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (vgl. BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 85, BB 1978, 1116; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50).
  • LAG Köln, 14.01.2022 - 9 TaBV 34/21

    Unzulässige Information durch den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft; Verstoß

    So werden etwa die Grundlagen des Vertrauens nachhaltig gestört, wenn in einem Flugblatt ein Verhalten des Arbeitgebers nicht nur sachlich falsch, sondern böswillig entstellend dargestellt wird und eine solche Äußerung geeignet ist, den Arbeitgeber in den Augen der Arbeitnehmerschaft herabzusetzen (BAG, Beschluss vom 21. Februar 1978- 1 ABR 54/76 -, Rn. 80, juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat

    Die Pflichtverletzung muss objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, BB 1978, 1116 Rn. 85; BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92, AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972 Rn. 53; s.a. BAG 04.05.1955 - 1 ABR 4/53, AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG Rn. 15).

    Dies kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung beurteilt werden (BAG 22.06.1993 a.a.O. Rn. 53; s.a. BAG 05.09.1967 a.a.O. Rn. 48; BAG 21.02.1978 a.a.O. Rn. 85).

    Jedenfalls war sein Verhalten außerordentlich leichtfertig, weil eine nähere Überprüfung (vgl. insoweit BAG 21.02.1978 a.a.O. Rn. 86) ohne weiteres ergeben hätte, dass seine Verhaltensweise unzulässig war.

  • ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13

    IG Metall / Betriebsrat Kärcher: Keine Einigung im Gütetermin

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 - zitiert nach beck-online), von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung hat, handelt es sich bei dem Begriff der "groben Pflichtverletzung" um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der den Tatsacheninstanzen einen Beurteilungsspielraum lässt (BAG, Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

    Ob der Verstoß grob ist, richtet sich danach, ob die Pflichtverletzung objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ist (BAGE 2, 175 = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; Beschluss vom 21.2. 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972).

  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 67/84

    Streitigkeit über das Aushängen von Flugblättern zur Frage der

    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob das Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb nach § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nur eine Konkretisierung der betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht ist (so BVerfGE 42, 133, 140 [BVerfG 28.04.1976 - 1 BvR 71/73] = AP Nr. 2 zu § 74 BetrVG 1972; BAG 29, 281 = AP Nr. 1 zu § 42 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.) oder ob es darüber hinaus in enger Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgebot für Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 BetrVG steht (so Dietz/Richardi, BetrVG, 6.Aufl., § 74 Rz 55 ff.; Säcker, AuR 1965, 353, 358 f.; Gamillscheg, Arbeitsrecht 11, 5. Aufl., Nr. 438 a; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II/2, S. 1347 f., jeweils m. w. N.).

    Eine Trennung in eine zulässige allgemeinpolitische Betätigung von der verbotenen parteipolitischen Betätigung ist, bei Berücksichtigung des Verbotszwecks einerseits und der fließenden Grenzen zwischen allgemeiner und Parteipolitik andererseits, nicht möglich (BAG Beschluß vom 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - AP Nr. 1 zu § 74 BetrVG 1972, zu II 2 a, cc der Gründe; Galperin/Löwisch, aaO, § 74 Rz 21).

    Das Aufhängen der hier strittigen Flugblätter durch ein Betriebsratsmitglied stellt danach eine verbotene parteipolitische Betätigung im Sinne des § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG dar (vgl. BAG Beschluß vom 21. Februar 1978, aaO).

    Jedes die Meinungsäußerungsfreiheit beschränkende Gesetz ist zwar seinerseits im Lichte der überragenden Bedeutung des eingeschränkten Grundrechts auszulegen und damit selbst wieder in seiner grundrechtsbeschränkenden Wirkung eingeschränkt (BVerfGE 7, 198, 208 f.; BAG Beschluß vom 21. Februar 1978, aaO, zu II 2 a, aa der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    Das freigestellte Betriebsratsmitglied unterliegt hinsichtlich der Erfüllung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, es ist aber verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers nachzuweisen, dass es sich der Erfüllung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben widmet, soweit er Aufgaben außerhalb des Betriebs ausführt (BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 91 mwN., juris).

    Liegt nach Ansicht des Arbeitgebers im Verhalten des Betriebsratsmitglieds nicht nur eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten, sondern zugleich eine Verletzung von betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten, so kann der Arbeitgeber neben dem Zustimmungsersetzungsantrag nach § 103 Abs. 2 BetrVG auch einen Antrag nach § 23 Abs. 1 BetrVG stellen (BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 67; LAG Rheinland-Pfalz 15. April 2015 - 4 TaBV 24/14 - Rn. 53 mwN., jeweils juris).

    Beide Anträge verfolgen als Prozessziel das Ausscheiden des betreffenden Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat; der Hilfsantrag erstrebt dies allein, der Hauptantrag als Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 24 Nr. 3 BetrVG; BAG 21. Februar 1978 - 1 ABR 54/76 - Rn. 67, juris).

  • LAG Hessen, 12.08.1993 - 12 TaBV 203/92

    Betriebsrat: gerichtliche Auflösung wegen grober Pflichtverletzungen

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

  • BAG, 12.06.1986 - 6 AZR 559/84

    Abmahnung: Verstoß gegen das Verbot politischer Betätigung, Anspruch auf

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

  • BVerwG, 11.01.2006 - 6 PB 17.05

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats;

  • LAG Hessen, 15.07.2004 - 9 TaBV 190/03

    Internetveröffentlichung; Betriebsratsmitglied; Homepage

  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14

    Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 117/07

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • ArbG Elmshorn, 23.08.2023 - 3 BV 31 e/23

    Eine Vielzahl von Pflichtverstößen kann zur gerichtlichen Auflösung des

  • ArbG Essen, 09.12.2015 - 6 BV 100/15

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober

  • ArbG Ulm, 18.08.2015 - 5 BV 2/15

    Betriebsrat - Ausschlussverfahren - grobe Amtspflichtverletzung - Rücktritt des

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08

    Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin;

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2020 - 15 BV 235/19
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2014 - 10 TaBV 1134/14

    Außerordentliche Kündigung - KZ-Vergleich - Meinungsäußerung - Schmähkritik

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

  • ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2022 - 4 Ta 141/22

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung einer Betriebsratswahl;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - 15 TaBV 1979/16

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - leichtfertig erstattete Strafanzeige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15

    Auflösung des Betriebsrates - Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hessen, 04.01.2018 - 15 Ta 310/17

    Umfang der verfahrensüberschreitenden Sachentscheidungskompetenz gem. § 17 Abs. 2

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05

    Zustimmungsersetzung oder Ausschluss bei Beschwerdeschreiben

  • LAG Hessen, 07.03.2013 - 9 TaBV 197/12

    Darf Betriebsratsmitglied über innerbetriebliche Vorgänge die Öffentlichkeit

  • LAG Hamm, 19.03.2004 - 13 TaBV 146/03

    Ausschluss, Betriebsrat, Betriebsratsmitgliedgrobe, Pflichtverletzung, Rückgabe,

  • ArbG Darmstadt, 12.04.2007 - 12 BV 18/06

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12

    Sorgfaltspflicht Betriebsrats: Ausschluss Betriebsratsvorsitzenden

  • ArbG Berlin, 10.01.2007 - 76 BV 16593/06

    Zulässigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung

  • ArbG Halle, 17.09.2013 - 3 BV 41/12

    Ausschlussverfahren gegen Betriebsratsmitglied - gerichtliche Überprüfung der

  • ArbG Herford, 06.04.2016 - 2 BV 28/15

    Ausschluss eines Betriebsrats-Vorsitzenden wegen Äußerungen gegen einen

  • ArbG Hagen, 06.10.2011 - 4 BV 39/10

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht