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   BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84   

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https://dejure.org/1986,432
BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 (https://dejure.org/1986,432)
BAG, Entscheidung vom 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 (https://dejure.org/1986,432)
BAG, Entscheidung vom 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 (https://dejure.org/1986,432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stellungnahme des Betriebsrates zu beabsichtigten Umgruppierungen - Frage der richtigen tariflichen Eingruppierung bei einem S -Angestellten - Zustimmungspflichtige Umgruppierung - Verletzung des Gerbots der vertrauensvollen Zusammenarbeit - Beschwer des Antragsgegners ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 345
  • MDR 1986, 961
  • NZA 1986, 755
  • DB 1986, 1783
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1986 (1 ABR 10/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG keinen Verstoß gegen ein Gesetz im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG darstellt.

    Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG durch den Arbeitgeber ist jedoch Voraussetzung dafür, daß die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, innerhalb der der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern muß, zu laufen beginnt (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 10/84 -).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84

    Umgruppierung eines AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84
    Der Senat hat daher in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1986 (- 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß im Zustimmungsersetzungsverfahren um die zutreffende Eingruppierung nicht zu prüfen ist, ob eine einzelvertragliche Gehaltsvereinbarung im Wege einer Änderungskündigung an die zutreffende Vergütungsgruppe angepaßt werden kann.
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84
    Nach der Entscheidung des Senats vom 3. Juli 1984 (BAG 46, 158 = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972) muß der Betriebsrat alle Gründe, aus denen er seine Zustimmung zu einer vom Arbeitgeber geplanten personellen Einzelmaßnahme verweigern will, innerhalb der Wochenfrist dem Arbeitgeber mitteilen.
  • BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84
    Das genügt jedenfalls in der Regel (vgl. die Entscheidung des Senats vom 5. Februar 1971, BAG 23, 196 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG (1952)).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84
    Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei einer solchen Maßnahme nach § 99 Abs. 1 BetrVG ist deshalb kein Mitgestaltungsrecht, sondern ein Mitbeurteilungsrecht (Entscheidung des Senats vom 31. Mai 1983, BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84
    Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgesprochen, daß der Antragsgegner durch eine Abweisung des Antrages als unzulässig beschwert ist und daher gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen kann mit dem Ziel der Abweisung des Antrages als unbegründet.
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Fehlt es an der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats, kann dessen Zustimmung nicht ersetzt werden (Beschluß des Senats vom 15. April 1986, BAGE 51, 345 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Allerdings ist der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen (BAGE 51, 345, 355 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; BAGE 46, 158, 160 ff. = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe).

    So lag dem erstgenannten Senatsbeschluß (BAGE 51, 345 = AP Nr. 36 aaO) ein Fall zugrunde, in dem der Betriebsrat einer Eingruppierung fristgemäß mit der Begründung widersprochen hatte, sein Beteiligungsrecht sei verletzt worden; außerdem werde der betroffene Arbeitnehmer im Hinblick auf die künftige Tarifentwicklung benachteiligt.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 7 Sa 64/13

    Anschlussverbot gemäß § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Auslegung von Gesetzen - Grenzen

    Zutreffend ist jedoch auch, dass nach Ablauf der als Ausschlussfrist zu bewertenden 18-tägigen Anhörungsfrist keine neuen Zustimmungsverweigerungsgründe nachgeschoben werden können (vgl. dazu BAG 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 - NZA 1986, 755 ff. zu B II 3 a der Gründe = Rn. 47).
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