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   BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90   

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BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90 (https://dejure.org/1991,1189)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1991 - 1 ABR 57/90 (https://dejure.org/1991,1189)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 (https://dejure.org/1991,1189)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 75; BetrVG § 87 Abs. 1; BetrVG § 94; BetrVG § 95
    Zur Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, §§ 75, 94, 95
    Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, §§ 75, 94, 95
    Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 127
  • MDR 1992, 385
  • NZA 1992, 126
  • VersR 1992, 768
  • BB 1991, 2228
  • DB 1992, 143
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
    Macht die Genehmigungsbehörde dem Betreiber einer kerntechnischen Anlage zur Auflage, daß nur Personen eingestellt und weiterbeschäftigt werden dürfen, die einer Sicherheitsüberprüfung durch die Genehmigungsbehörde unterzogen worden sind, so kann der Betriebsrat nicht verlangen, daß solche Sicherheitsüberprüfungen unterbleiben, solange er diesen nicht zugestimmt hat (Bestätigung von BAG vom 26.5.1988 - 1 ABR 9/87 - BAGE 58, 297 [BAG 26.05.1988 - 1 ABR 9/87] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 - Ordnung des Betriebs).

    a) Anders als in der Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1988 (BAGE 58, 297 [BAG 26.05.1988 - 1 ABR 9/87] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) geht es im vorliegenden Falle nicht um die körperliche Überprüfung von Arbeitnehmern anläßlich des Betretens und Verlassens des Betriebes und damit um die Ordnung des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, sondern um Maßnahmen des Arbeitgebers, die dieser ergreift, um von den zuständigen Behörden Auskunft darüber zu erhalten, ob gegen die Beschäftigung eines Bewerbers oder die Weiterbeschäftigung eines schon im Betrieb tätigen Arbeitnehmers sicherheitsrelevante Bedenken bestehen.

    Für eine solche Fallgestaltung hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1988 (BAGE 58, 297 [BAG 26.05.1988 - 1 ABR 9/87] = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes) ausgesprochen, daß dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines ihm gegenüber bindend gewordenen Verwaltungsaktes verpflichtet ist, eine bestimmte Maßnahme vorzunehmen, der Betriebsrat nicht unter Berufung auf Mitbestimmungsrechte eine davon abweichende Regelung verlangen kann.

    Auch auf einen solchen Einwand ist der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1988 (aaO) eingegangen.

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
    Dieser umfassende Antrag ist schon dann unbegründet, wenn nur einige Daten nicht zu vernichten oder zu löschen sind (ständige Rechtsprechung, Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
    Dieser umfassende Antrag ist schon dann unbegründet, wenn nur einige Daten nicht zu vernichten oder zu löschen sind (ständige Rechtsprechung, Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 160 [BAG 10.06.1986 - 1 ABR 61/84] = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
    Darüber hinaus hat der Senat für die in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG normierte Aufgabe des Betriebsrats, darüber zu wachen, daß die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden, bereits entschieden, daß aus dieser Überwachungsaufgabe des Betriebsrats nicht dessen Befugnis folgt, Ansprüche der einzelnen Arbeitnehmer aus einer Verletzung solcher gesetzlicher Vorschriften selbst geltend zu machen (Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
    Es kommt darauf an, ob die Person oder Stelle durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen werden kann (Beschluß des Senats vom 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP Nr. 9 zu § 83 ArbGG 1979).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 ABR 32/78

    Umfang der Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG -

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
    Maßnahmen, die nur dieses Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber betreffen, unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Beschluß des Senats vom 24. März 1981, BAGE 35, 150 [BAG 24.03.1981 - 1 ABR 32/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit und von da an in ständiger Rechtsprechung).
  • BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 94 Abs. 1 BetrVG dient dem präventiven Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers, soweit dieses durch Fragen des Arbeitgebers nach persönlichen Verhältnissen, Eigenschaften und Fähigkeiten beeinträchtigt werden kann (vgl. BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 68, 127) .
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    bb) Soweit der Arbeitgeber durch von ihm eingesetzte Hilfspersonen stichprobenartige Taschenkontrollen anordnet, um Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen Untersuchungen zu unterziehen, die Eigentumsdelikte zu seinem Nachteil aufdecken sollen, ist eine solche Anordnung mit der einer allgemeinen Torkontrolle zu vergleichen, die ganz überwiegend für eine gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb gehalten wird (BAG Beschlüsse vom 17. August 1982 - 1 ABR 50/80 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 2 der Gründe; vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - BAGE 58, 297, 300 = AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu II 1 der Gründe; jeweils m.w.N.; vgl. auch BAG Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127, 133 = AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Verbleibt dem Arbeitgeber kein Gestaltungsspielraum, kann der Betriebsrat nicht unter Berufung auf sein Mitbestimmungsrecht eine vom Verwaltungsakt abweichende Regelung verlangen (BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 68, 127; 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 58, 297) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 6 TaBV 851/11

    Videoüberwachung - Ermessensentscheidung

    Ist der Arbeitgeber bei der Ausübung seines Direktionsrechts nicht frei, eine bestimmte Regelung zu treffen, können auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu keiner von dieser Bindung abweichenden Regelung führen ( BAG, Beschluss vom 26.05.1988 - 1 ABR 9/87 - BAGE 58, 297 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 17 zu II 2 b der Gründe; Beschluss vom 09.07.1991 - 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127 = AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebs Nr. 19 zu B II 1 b der Gründe; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91 und 1117/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesetzesvorbehalt Nr. 2 zu II 1 a der Gründe ).
  • BVerwG, 29.07.2021 - 5 P 2.20

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Personalfragebogen, deren Nutzung

    VI/1786 S. 50; ebenso BAG, Beschluss vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - BAGE 68, 127 zu § 94 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
  • LAG Düsseldorf, 29.05.2001 - 3 TaBV 14/01

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einführung von Standesregeln für

    Die kollektivrechtliche Förderpflicht des insoweit ohne gesonderte Mitbestimmungsrechte ausgestatteten Betriebsrats aus § 75 Abs. 2 BetrVG lässt diesen nicht bereits zum - auch prozessualen - Sachwalter des gegebenenfalls in seiner Rechtsstellung aus Art. 2 l GG verletzten Arbeitnehmers werden (vgl. hierzu auch BAG vom 09.07.1991, DB 92, 143 zu II 4 b) der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2016 - 2 TaBVGa 1/16

    Keine einstweilige Verfügung des Betriebsrats zur Verhinderung von Erstgesprächen

    Der Betriebsrat kann vor dem Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber unter anderem dann eine Unterlassungsverfügung erwirken, wenn der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 BetrVG missachtet (Verfügungsanspruch - dazu BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes = NZA 1992, 126 - Sicherheitsüberprüfungen) und zur Durchsetzung des Rechts der Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlich ist (Verfügungsgrund).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 TaBV 29/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei automatischem Namensabgleich -

    Dazu bezieht sich Kaltenbach auf den BAG-Beschluss vom 09. Juli 1991 - 1 ABR 57/90, NZA 1992, 126.
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    Daran hat der Senat in seiner weiteren Rechtsprechung festgehalten (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 TaBV 7/20

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - mitbestimmungspflichtiges Verhalten im

    Ähnliches gilt für die Sicherheitsüberprüfungen in Form eines Erhebungsbogens bei dem Wachpersonal eines Kernkraftwerks aufgrund behördlicher Anordnung, die nicht der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegen (dazu BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - zu II 1 b der Gründe; BAG 26. Mai 1988 - 1 ABR 9/87 - zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 32/98
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