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   BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13   

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https://dejure.org/2015,20157
BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 (https://dejure.org/2015,20157)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 (https://dejure.org/2015,20157)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 (https://dejure.org/2015,20157)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - Gesprächsnotizen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - Gesprächsnotizen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 2 BetrVG, § 99 Abs 3 S 1 BetrVG, § 99 Abs 3 S 2 BetrVG, § 99 Abs 4 BetrVG
    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - Gesprächsnotizen

  • IWW

    § 111 Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 BetrVG, § ... 111 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 95 BetrVG, § 83 Abs. 1 ArbGG, § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats am Bewerbungsverfahren - Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - Gesprächsnotizen

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrats

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Arbeitgeber muss Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen

  • bag-urteil.com

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - Gesprächsnotizen

  • Betriebs-Berater

    Personelle Einzelmaßnahmen Vorlage von Unterlagen bei Unterrichtung Betriebsrat - auch Gesprächsnotizen

  • rewis.io

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - Gesprächsnotizen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Vorlagepflicht des Arbeitgebers bei Einstellungen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorlagepflicht von Notizen des Arbeitgebers an den Betriebsrat nach § 99 BetrVG?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des Betriebsrats - und die Wochenfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personelle Einzelmaßnahmen - und der Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Personelle Einzelmaßnahmen und der Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen - Gesprächsnotizen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Betriebsrat alle Bewerbungsunterlagen vorlegen

Besprechungen u.ä.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang vorzulegender Unterlagen bei Versetzungen/Einstellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1081
  • DB 2015, 2031
  • DB 2015, 2701
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
    Der Betriebsrat kann sein Recht, für die zu treffende Auswahl Anregungen zu geben, sachangemessen nur ausüben, wenn er die vom Arbeitgeber ermittelten und von diesem für auswahlrelevant gehaltenen Daten und Unterlagen kennt (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 aa [2] der Gründe, BAGE 115, 173) .

    § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verlangt vom Arbeitgeber auch keine Rechtfertigung seiner Auswahl (BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - zu B II 2 b bb [2] der Gründe, BAGE 115, 173) .

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13  - Rn. 24) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
    Es kommt folglich nur auf die Berechtigung der rechtzeitig und formgerecht vorgebrachten Gründe an, nicht darauf, ob der Betriebsrat die Zustimmung hätte zu Recht verweigern können (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 120/09 - Rn. 34) .
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und er daher der Zustimmung des Betriebsrats dafür bedarf (BAG 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 31) .
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
    Aufzeichnungen, die hierfür ohne jegliche Bedeutung sind, muss der Arbeitgeber nicht vorlegen (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07  - Rn. 15, BAGE 127, 51) .
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
    Sinn und Zweck von Auswahlrichtlinien ist die Festlegung, unter welchen Voraussetzungen die betreffenden personellen Einzelmaßnahmen erfolgen sollen, um die jeweilige Personalentscheidung zu versachlichen und für die Betroffenen durchschaubar zu machen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 104, 187) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
    Eine Entscheidung über den Feststellungsantrag des Arbeitgebers nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG kommt regelmäßig nicht mehr in Frage, wenn - wie vorliegend - rechtskräftig über den Zustimmungsersetzungsantrag entschieden wird (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 44) .
  • LAG München, 17.07.2013 - 11 TaBV 4/13

    Zustimmungsersetzung, Versetzung, Vorlagepflicht, Notizen

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Juli 2013 - 11 TaBV 4/13 - wird zurückgewiesen, soweit sich diese gegen die Abweisung des zu 1.
  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und er daher der Zustimmung des Betriebsrats dafür bedarf (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14 mwN) .

    a) Die gerichtliche Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG voraus (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Erforderlich und ausreichend ist eine Unterrichtung, die es dem Betriebsrat ermöglicht, aufgrund der mitgeteilten Tatsachen zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe gegeben ist (vgl. BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19

    Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats,

    Der Betriebsrat kann sein Recht, für die zu treffende Auswahl Anregungen zu geben, sachangemessen nur ausüben, wenn er die vom Arbeitgeber ermittelten und von diesem für auswahlrelevant gehaltenen Daten und Unterlagen kennt (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 18, juris).

    Allenfalls Aufzeichnungen, die für die Auswahl ohne jegliche Bedeutung sind, wie unstrukturierte Gesprächsnotizen, sollen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht vorgelegt werden müssen (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 -, Rn. 15, juris), wobei sich auch aus solchen Notizen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ergeben können und zudem die Gefahr besteht, dass ein Arbeitgeber unter Berufung auf eine fehlende Bedeutung für seine Auswahlentscheidung Unterlagen zurückhalten und die Mitbestimmung aushebeln könnte (Schulze/Ratzesberger, Personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG, ArbRAktuell 2015, 497, 499).

    (1) Anders als die Beschwerdeführerin einwendet, sind Gegenstand der Unterrichtung nicht nur die wesentlichen Tatsachen, sondern auch die (subjektiven) Einschätzungen des Arbeitgebers, die ihn zu der getroffenen Entscheidung bestimmt haben (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 21, juris) und auf Grund derer der ausgewählte Bewerber nach seiner Einschätzung besser ist als die anderen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 30).

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22

    Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze

    Aufzeichnungen, die hierfür ohne jegliche Bedeutung sind, muss der Arbeitgeber nicht vorlegen (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Nicht mitzuteilen sind dabei z.B. während der Bewerbungsgespräche gefertigte Gesprächsnotizen, die nur als Erinnerungsstütze für die Besprechung mit dem Vorgesetzten und für die Abfassung des an den Betriebsrat gerichteten Unterrichtungsschreibens erstellt werden (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 juris Rn. 19).

    Gegenstand der Unterrichtung sind nur die wesentlichen Tatsachen und Einschätzungen des Arbeitgebers, die ihn zu der getroffenen Entscheidung bestimmt haben (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 21).

    a)Das Arbeitsgericht hat den Antrag der Arbeitgeberin auf die entsprechende Feststellung rechtskräftig abgewiesen (vgl. auch BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 13).

    Denn nur so können sie die Erfolgsaussichten eines Zustimmungsersetzungsverfahrens abschätzen (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13, juris Rn. 24; BAG 17.11.2010 - 7 ABR 120/09, juris Rn. 34).

  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und der Arbeitgeber daher der Zustimmung des Betriebsrats dafür bedarf (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14; 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 31) .
  • ArbG Düsseldorf, 04.10.2022 - 6 BV 107/22
    aa) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und dieser daher dessen Zustimmung bedarf (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13).

    Der Betriebsrat muss aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt werden zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG, Beschluss vom 20.10.2021 - 7 ABR 34/20; Beschl. v. 9.4.2019 - 1 ABR 25/17; Beschluss vom 14.4.2015 - 1 ABR 58/13).

    Der Betriebsrat kann sein Recht, für die zu treffende Auswahl Anregungen zu geben, sachangemessen nur ausüben, wenn er die vom Arbeitgeber ermittelten und von diesem für auswahlrelevant gehaltenen Daten und Unterlagen kennt (BAG, Beschluss vom 14.4.2015 - 1 ABR 58/13).

    Aufzeichnungen, die hierfür ohne jegliche Bedeutung sind, muss der Arbeitgeber nicht vorlegen (BAG, Beschluss vom 14.4.2015 - 1 ABR 58/13).

    § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verlangt vom Arbeitgeber auch keine Rechtfertigung seiner Auswahl (BAG, Beschluss vom 14.4.2015 - 1 ABR 58/13).

    Ein Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen nach Ablauf der Wochenfrist ist im Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG grundsätzlich unzulässig (BAG, Beschluss vom 23.1.2019 - 4 ABR 56/17; Beschluss vom 14.4.2015 - 1 ABR 58/13; Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/09; Beschluss vom 18.8.2009 - 1 ABR 49/08).

    Es kommt folglich nur auf die Berechtigung der rechtzeitig und formgerecht vorgebrachten Gründe an, nicht darauf, ob der Betriebsrat die Zustimmung hätte zu Recht verweigern können (vgl. BAG, Beschluss vom 14.4.2015 - 1 ABR 58/13; Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/09).

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme hat (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 25/17 - Rn. 19; 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    aa) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und dieser daher dessen Zustimmung bedarf (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    aa) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und dieser daher dessen Zustimmung bedarf (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 33/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und dieser daher dessen Zustimmung bedarf (BAG 14. April 2015 - 1 ABR 58/13 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2023 - 8 TaBV 17/22

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung wegen der Höhe

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2016 - 6 TaBV 10/16

    Eingruppierung; Arbeiterwohlfahrt

  • BAG, 19.10.2016 - 4 ABR 27/15

    Zustimmungsersetzung: korrigierende Rückgruppierung - Überleitung nach TVÜ-VKA

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

  • LAG Hessen, 15.10.2019 - 4 TaBV 207/18

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG ; Vorläufige

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.2018 - 1 TaBV 25/17

    Einstellung, Betriebsrat, Zustimmung, Zustimmungsverweigerung, Schriftform,

  • LAG Hessen, 30.08.2019 - 4 TaBV 158/18

    Nachholen der erforderlichen Informationen zur beabsichtigten Eingruppierung im

  • ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2021 - 2 TaBV 8/21

    Zustimmungsersetzung - Versetzung

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