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   BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84   

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https://dejure.org/1986,196
BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84 (https://dejure.org/1986,196)
BAG, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 ABR 59/84 (https://dejure.org/1986,196)
BAG, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 (https://dejure.org/1986,196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der Hauptsache - Zulässigkeit - Begründetheit - Abweisung eines Antrags - Betriebsrat - Betriebsverfassung - Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit - Antragsbefugnis - Feststellungsklage - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 80 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 150
  • NZA 1987, 28
  • BB 1987, 62
  • DB 1986, 2393
  • DB 1987, 1438
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Das Beschlußverfahren ist die dafür geschaffene und besonders geeignete Verfahrensart (Beschluß des Senats vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP Nr. 17 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    So hat der Senat in dem schon erwähnten Verfahren 1 ABR 9/83 (Beschluß vom 16. Juli 1985, aaO) einen Antrag des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Rückerstattung der dem Tronc unter Verstoß gegen tarifliche Vorschriften entnommenen Beträge als unbegründet abgewiesen mit der Begründung, daß dem Betriebsrat ein solcher Rückerstattungsanspruch aus eigenem Recht nicht zustehe, nicht aber ausgesprochen, daß dem Betriebsrat die Antragsbefugnis fehle, weil durch die Entscheidung, ob die Beträge zurückzuerstatten seien oder nicht, seine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstellung nicht berührt werde.

    In seiner schon genannten Entscheidung vom 16. Juli 1985 (- 1 ABR 9/83 - aaO) hat der Senat ausgesprochen, daß aus dieser Überwachungsaufgabe kein eigener Anspruch des Betriebsrats darauf folge, daß der Arbeitgeber die genannten Rechtsvorschriften, also auch einen Tarifvertrag, gegenüber seinen Arbeitnehmern auch einhält und durchführt.

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Auch eine tariflich geregelte Betriebsverfassung und daraus sich ergebende Streitigkeiten sind daher Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Sinne von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (Beschluß des Senats vom 5. November 1985 - 1 ABR 56/83 - AP Nr. 4 zu § 117 BetrVG 1972).

    Auch aufgrund einer tariflichen Regelung errichtete Organe und Stellen der Betriebsverfassung sind im Beschlußverfahren beteiligungsfähig (Beschluß des Senats vom 5. November 1985, aaO).

  • BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Er hat entsprechend auch entschieden, daß die Aufgabenzuweisung in § 80 Abs. 1 BetrVG nicht gleichzeitig die Einräumung entsprechender Mitbestimmungsrechte zum Inhalt habe (Beschluß vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - BAGE 39, 86 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Die Erledigung der Hauptsache setzt damit voraus, daß der Antrag zunächst zulässig und begründet war (BAGE 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAG Urteil vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGH AP Nr. 14 zu § 91 a ZPO; BGH VersR 1980, 384, 385; BFH AP Nr. 16 zu § 91 a ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., § 91 a Anm. 2 D c; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 91 a Anm. 7 und 7 b).
  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Das Bundesarbeitsgericht (BAGE 22, 448 = AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG (1952)) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 50, 176 und 186) haben entschieden, daß der Betriebsrat bzw. Personalrat kein Recht habe, gerichtlich feststellen zu lassen, in welche Lohn- oder Gehaltsgruppe ein Arbeitnehmer eingestuft werden solle.
  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Die Erledigung der Hauptsache setzt damit voraus, daß der Antrag zunächst zulässig und begründet war (BAGE 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAG Urteil vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGH AP Nr. 14 zu § 91 a ZPO; BGH VersR 1980, 384, 385; BFH AP Nr. 16 zu § 91 a ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., § 91 a Anm. 2 D c; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 91 a Anm. 7 und 7 b).
  • BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Soweit der Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 29. April 1982 (- 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT) einem Antrag des Betriebsrats stattgegeben hat festzustellen, daß eine bestimmte Maßnahme des Arbeitgebers gegen einen Tarifvertrag verstößt, hat der Sechste Senat dies nicht näher begründet und lediglich zum Feststellungsinteresse ausgeführt, aus der Überwachungsaufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG folge das rechtliche Interesse des Betriebsrats an der Klärung, ob die Maßnahme des Arbeitgebers gegen Tarifnormen verstoße.
  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Die rechtzeitig eingegangene Rechtsbeschwerdeschrift konnte formgerecht auch durch Fernschreiben an die Fernschreibstelle des Bundesarbeitsgerichts übermittelt werden (BGHZ 79, 314, 316 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] ; BFH NJW 1982, 2520).
  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 191/78

    Erledigungserklärung - Rechtliches Interesse - Haftungsausschluß - Kfz-Halter -

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Die Erledigung der Hauptsache setzt damit voraus, daß der Antrag zunächst zulässig und begründet war (BAGE 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAG Urteil vom 22. Januar 1975 - 4 AZR 10/74 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BGH AP Nr. 14 zu § 91 a ZPO; BGH VersR 1980, 384, 385; BFH AP Nr. 16 zu § 91 a ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., § 91 a Anm. 2 D c; Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 91 a Anm. 7 und 7 b).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
    Die rechtzeitig eingegangene Rechtsbeschwerdeschrift konnte formgerecht auch durch Fernschreiben an die Fernschreibstelle des Bundesarbeitsgerichts übermittelt werden (BGHZ 79, 314, 316 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80] ; BFH NJW 1982, 2520).
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Der Betriebsrat ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 26 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 26, zu B IV 2 der Gründe; 5. Mai 1992 - 1 ABR 69/91 - EzA BetrVG 1972 § 87 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - BA-GE 109, 61 = AP BetrVG 1972 § 33 Nr. 1, zu B I 3 b der Gründe).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Es ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung des Tarifvertrags beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (BAG 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - BAGE 52, 150 und 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 28).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Der Antragsteller soll sich nicht mehr einseitig dem Verfahren entziehen können, wenn bereits eine Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Antrag ergangen ist (BAG vom 10.06.1986 - 1 ABR 59/84, NZA 1987, 28 ; Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz , 9. Aufl. 2017, § 87 ArbGG , Rn. 25).
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