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   BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 6/80   

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https://dejure.org/1983,460
BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 6/80 (https://dejure.org/1983,460)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1983 - 1 ABR 6/80 (https://dejure.org/1983,460)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 (https://dejure.org/1983,460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 26
  • NZA 1984, 49
  • BB 1984, 275
  • DB 1983, 2311
  • JR 1984, 484
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Der Senat hat entschieden, daß der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat bei der Erstellung von Anforderungsprofilen, Stellenbeschreibungen oder Funktionsbeschreibungen (Beschluß vom 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 -, BAGE 43, 26 = AP Nr. 2 zu § 95 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Januar 1984 - 1 ABR 63/81 - AP Nr. 3 zu § 95 BetrVG 1972; Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 -, BAGE 50, 337 = AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er und nicht ein anderer von einer ihn belastenden Personalmaßnahme betroffen wird oder warum eine günstigere Maßnahme nicht ihn, sondern einen anderen trifft (BAG 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 - BAGE 43, 26).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Die Arbeitnehmerschaft hat ein legitimes Interesse daran, daß personelle Einzelmaßnahmen nicht nur im Hinblick auf größtmögliche Effektivität, sondern auch unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gesichtspunkte erfolgen und so als gerecht im Sinn von billig und angemessen empfunden werden können (so schon Senatsbeschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 26, 33 = AP Nr. 2 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe).

    Auch der Senat hat schon in seinem Beschluß vom 31. Mai 1983 (BAGE 43, 26, 32 = AP Nr. 2 zu § 95 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe) darauf hingewiesen, Auswahlrichtlinien könnten etwa bestimmen, eine gemessen an den Anforderungen geringere Qualifikation könne ausgeglichen werden durch persönliche oder soziale Umstände, wie etwa eine längere Betriebszugehörigkeit.

  • BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93

    Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb

    In Anforderungsprofilen werden für einen bestimmten Arbeitsplatz die fachlichen, persönlichen oder sonstigen Anforderungen, die ein Stellenbewerber oder ein Stelleninhaber erfüllen soll, abstrakt festgelegt (BAGE 43, 26 = AP Nr. 2 zu § 95 BetrVG 1972 und Senatsbeschluß vom 23. Februar 198 - 1 ABR 82/86 - AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er und nicht ein anderer von einer ihn belastenden Personalmaßnahme betroffen wird oder warum eine günstige Maßnahme nicht ihn, sondern einen anderen trifft (BAG 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 - BAGE 43, 26).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    d) Für Anforderungsprofile hat der Senat entschieden, daß diese keine Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG sind und deren Erstellung daher nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unter liegt (BAG 43, 26 = AP Nr. 2 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er und nicht ein anderer von einer ihn belastenden Personalmaßnahme betroffen wird oder warum eine günstige Maßnahme nicht ihn, sondern einen anderen trifft (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B III 3 a der Gründe; 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 - BAGE 43, 26, zu B II 3 der Gründe).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auch kommt es nicht darauf an, ob das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 27. Mai 1982 (- 6 ABR 105/79 -), vom 31. Mai 1983 (- 1 ABR 6/80 -), vom 31. Januar 1984 (- 1 ABR 63/81 -), vom 14. Januar 1986 (- 1 ABR 82/83 -) und vom 23. Februar 1988 (- 1 ABR 82/86 -), das Hessische Landesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. Dezember 1982 (- 4 TaBV 70/82 -) sowie das Landesarbeitsgericht Berlin in der Entscheidung vom 12. November 2004 (- 2 TaBV 1772/04 -) die auf den Seiten 9 und 10 der Beschwerdebegründung angeführten Rechtssätze aufgestellt haben.
  • BVerwG, 05.09.1990 - 6 P 27.87

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Erstellung von Testbogen und Festlegung

    In wörtlicher Übernahme dieser Rechtsprechung hat das Beschwerdegericht ausgeführt, Anforderungsprofile dienten dazu, für bestimmte Arbeitsplätze auszuweisen, welchen Anforderungen fachlicher, persönlicher und sonstiger Art ein potentieller Stelleninhaber genügen muß, um die dem Arbeitsplatz zugewiesene Aufgabe erfüllen zu können (BAGE 43, 26 ).

    Das Bundesarbeitsgericht selbst präzisiert seine Auffassung an anderer Stelle dahingehend, Anforderungsprofile stellten nichts anderes dar als die festgeschriebenen Vorstellungen des Arbeitgebers darüber, welche Anforderungen eine Stelle mit bestimmter Aufgabe an den Stelleninhaber stelle (BAGE 43, 26 ).

  • BVerwG, 28.02.2023 - 5 P 2.21

    Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch

    Dass die in ihnen zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen des Dienstherrn im Rahmen einer Stellenbesetzung in die Auswahlentscheidung einfließen können bzw. einfließen, rechtfertigt keine andere Entscheidung (vgl. BAG, Beschlüsse vom 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 - BAGE 43, 26 und vom 31. Januar 1984 - 1 ABR 63/81 - DB 1984, 1199).

    Das entspricht im Ergebnis überdies sowohl der ganz überwiegenden Auffassung in der Kommentarliteratur zum Bundespersonalvertretungsgesetz (vgl. etwa Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Stand April 2009, K § 76 BPersVG Rn. 50; Rehak, in: Lorenzen/Gerhold/Schlatman/Rehak/Hebeler/Ramm/Sachadae, BPersVG, Stand August 2022, § 80 Rn. 236; Gronimus, BPersVG, 9. Aufl. 2022, § 80 Rn. 63; Kascherus, in: Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 15. Aufl. 2023, § 80 Rn. 98; a. A. Dierßen, in: Altvater/Baden/Baunack/Berg/Dierßen/Herget/Kröll/Lenders/Noll, BPersVG, 11. Aufl. 2023, § 80 Rn. 115) als auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Anforderungsprofile keine gemäß § 95 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegenden Auswahlrichtlinien sind (vgl. BAG, Beschlüsse 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 - BAGE 43, 26 , vom 31. Januar 1984 - 1 ABR 63/81 - DB 1984, 1199 und vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 - BAGE 50, 337 ).

  • LAG Nürnberg, 21.12.2010 - 6 TaBVGa 12/10

    Mitbestimmung bei Formularverträgen - persönliche Angaben - Globalantrag -

  • LAG Niedersachsen, 05.03.2004 - 16 TaBV 45/03

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich der Verwendung eines

  • VG Frankfurt/Main, 08.08.2007 - 9 G 979/07

    Umfang des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • LAG Berlin, 28.01.1993 - 7 TaBV 5/92

    Betriebsrat ; Zustimmungsbedürftigkeit eines Personalfragebogens; MfS; DDR;

  • LAG Köln, 19.11.2021 - 9 TaBV 15/21

    Zulässige Differenzierung bei Einstellung zwischen mitbestimmten und nicht

  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - 4 TaBV 3/07

    Auslegung einer Auswahlrichtlinie

  • VG Frankfurt/Main, 07.10.1998 - 9 G 1792/98

    Anspruch auf chancengleichen Zugang zu Beförderungsämtern ; Beachtung der

  • LAG Hamm, 21.11.2008 - 13 TaBV 84/08

    Versetzung; Unterrichtung; Umfang; Unterrichtungspflicht; Bewerbungsunterlagen;

  • LAG Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 16 TaBV 4/02

    Blut- und Urinproben vor der Einstellung

  • ArbG Siegen, 25.05.2007 - 2 Ga 8/07

    Bewerberverfahrensanspruch, Unterlassungsverfügung

  • VGH Hessen, 29.07.1987 - BPV TK 2029/86

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen: Auswahlrichtlinien

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1997 - PB 15 S 145/97

    Zum Gegenstand von Auswahlrichtlinien iSd BPersVG § 76 Abs 2 Nr 8

  • ArbG Köln, 17.08.2011 - 20 Ca 4791/11

    Bei offensichtlichen Fehlen der fachlichen Eignung führt die Nicheinladung eines

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