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   BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75   

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https://dejure.org/1975,554
BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75 (https://dejure.org/1975,554)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1975 - 1 ABR 61/75 (https://dejure.org/1975,554)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 (https://dejure.org/1975,554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlvorstand - Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes - Einberufung des Betriebsrats - Rechtsbeschwerde - Beschwerdebefugnis nach Erlöschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 83 Abs. 1; BetrVG § 18 § 29 Abs. 1
    Betriebsratswahl: Erlöschen des Amtes eines Wahlvorstands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1976, 270
  • DB 1976, 300
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 6/54

    Nichtwählbarkeit eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75
    Das Amt des WahlVorstandes erlischt mit der Einberufung des Betriebsrats zur konsti tuierenden Sitzung (Bestätigung BAG 1, 43 = AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG; BAG AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG; BAG AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG).

    Der Wahlvorstand ist nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlußverfahren (BAG 1, 43 [44] = AP Sr. 1 zu § 24 BetrVG; AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG), in dem nunmehr gegebenenfalls die Mängel einer Vorwahl geltend zu machen wären.

  • BAG, 02.06.1954 - 1 ABR 1/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ArbGG rgangener

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75
    Mit der Einberufung der konstituierenden Betriebsratssitzung ist der Wahlvorstand funktionslos geworden (BAG 1, 4 3 = AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG; BAG AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG; BAG AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG; Dietz-Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 16 Anm. 46 und § 19 Anm. 32; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 19 Anm. 24 und § 29 Anm.;9 GK-Thiele, BetrVG, § 19 Anm. 41).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

    (1) Das Amt des Wahlvorstands endet mit der Einberufung des Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (BAG 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 -) .
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Der Antragsteller kann daher gegen eine seine Antragsbefugnis verneinende Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen (Aufgabe der Entscheidung BAG vom 14.11.1975 - 1 ABR 61/75 - AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972).

    An seiner Entscheidung vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - (AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972) , daß nach dem Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes dieser nicht mehr berechtigt sei, Rechtsbeschwerde gegen einen zur Zeit seiner Tätigkeit zu seinen Ungunsten ergangenen Beschluß des Landesarbeitsgerichts einzulegen, hält der Senat nicht fest.

    1.a) Das Landesarbeitsgericht hat die Beschwerde der Antragsteller zu 1 bis 6 unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 14. November 1975 (AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972) als unzulässig erachtet, da die Antragsteller mit Abschluß der Aufsichtsratswahl funktionslos geworden und daher nicht mehr beteiligungsfähig seien.

  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Er ist deshalb nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlussverfahren, selbst wenn sich die Anfechtung auf Mängel seiner Bestellung bzw. seines Verfahrens bezieht (BAG 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - BAGE 53, 119 = AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 6, zu II 2 a der Gründe; 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 -BAGE 41, 275 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 1, zu II 1 c der Gründe; 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 1).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

    Das Amt des (jeweiligen) Wahlvorstands endet mit der Einberufung des gewählten Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 59; 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 -) .
  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 1/17

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Es hat entweder mit der Einberufung des Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung (BAG 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 -; Fitting 29. Aufl. § 16 Rn. 83; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 16 Rn. 59) oder spätestens mit der Wahl des Wahlleiters für die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden in der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats vom 2. Mai 2017 (vgl. DKKW/Homburg 16. Aufl. § 16 Rn. 21; ErfK/Koch 18. Aufl. § 16 BetrVG Rn. 10; Kreutz GK-BetrVG 11. Aufl. § 16 Rn. 90 unter Hinweis auf § 29 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) geendet.
  • LAG Hessen, 29.03.2001 - 12 TaBV 12/00

    Wahl außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums; Nichtigkeit einer

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  • LAG Bremen, 27.02.1990 - 1 TaBV 3/90

    Betriebsratswahl: Abbruch - Voraussetzungen

    Das Amt des Wahlvorstandes endet nämlich erst dann, wenn gemäß § 29 Abs. 1 BetrVG durch ihn die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 u. 2 BetrVG vorgeschriebenen Wahl einberufen worden sind (vgl. BAG, AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

    Daher ist er auch nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlußverfahren , auch wenn sich die Anfechtung auf Mängel seiner Bestellung bzw. seines Verfahrens bezieht (BAG 1, 43, 44; Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - AP Nr, 1 zu § 18 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.09.1989 - 7 ABR 5/88

    Beschlussverfahren: Rechtsschutzinteresse

    Die Sachanträge des Antragstellers zu 2) (Wahlvorstand) waren bereits deshalb als unzulässig zurückzuweisen, weil seine Funktion spätestens mit der im Frühjahr 1987 erfolgten Wahl eines neuen Betriebsrats geendet hat (vgl. BAG Beschlüsse vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972; 14. Januar 1983, BAGE 41, 275 = AP Nr. 9 zu § 19 BetrVG 1972 und vom 25. September 1986, BAGE 53, 119 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
    Wahldurchführung erloschen ist (vgl. BAG Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG 1972; BAGE 41, 275, 278 = AP Nr. 9 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 1 c der Gründe).
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