Weitere Entscheidung unten: BAG, 20.11.1990

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   BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88   

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BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88 (https://dejure.org/1989,924)
BAG, Entscheidung vom 08.08.1989 - 1 ABR 62/88 (https://dejure.org/1989,924)
BAG, Entscheidung vom 08. August 1989 - 1 ABR 62/88 (https://dejure.org/1989,924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für die Äbnderung einer Eingruppierung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Initiativrecht - Einkleidung der betrieblichen Praxis in eine Betriebsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 76 Abs. 5, § 77 Abs. 3; Haushaltsgesetz 1988 § 6 Abs. 2
    Initiativrecht des Betriebsrats zur Festschreibung einer im Betrieb bereits geübten Praxis in Form einer Betriebsvereinbarung (hier: betriebliche Lohngestaltung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 322
  • NZA 1990, 322
  • BB 1990, 142
  • BB 1990, 347
  • DB 1990, 281
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88
    Zur Frage der Anwendung des Absenkungserlasses bei den von der Bundesrepublik und den Ländern getragenen privatrechtlichen Forschungsgesellschaften und Anstalten hat der Senat in seinem Beschluß vom 27. Januar 1987 (BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972 mit Anm. von Zängl) Stellung genommen.
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 9/87

    Mitbestimmung bei behördlicher Anordnung

    Auszug aus BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88
    In seinem Beschluß vom 26. Mai 1988 (- 1 ABR 9/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat allerdings ausgesprochen, daß dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines ihm gegenüber bindend gewordenen Verwaltungsaktes verpflichtet ist, eine bestimmte Maßnahme vorzunehmen, der Betriebsrat unter Berufung auf sein Mitbestimmungsrecht keine davon abweichende Regelung verlangen könne.
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88
    Zwischenzeitlich hat der Senat ohnehin entschieden, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG durch eine bloß tarifübliche Regelung der Angelegenheit nicht ausgeschlossen werden (Beschluß vom 24. Februar 1987, BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 62/88
    Eine Grenze für das Initiativrecht kann sich nur aus einer Begrenzung des Mitbestimmungsrechts selbst ergeben (so zuletzt Beschluß des Senats vom 4. März 1986, BAGE 51, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Mitbestimmung bedeutet für beide Betriebspartner gleichberechtigte Teilhabe an der Entscheidung, so daß sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und beide zu deren Herbeiführung ggf. auch die Einigungsstelle anrufen können (Senatsbeschluß vom 8. August 1989 - 1 ABR 62/88 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 3 der Gründe, m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Dieses hat etwa in ständiger Rechtsprechung die Aufstellung oder Änderung einer Vergütungsgruppenordnung also der abstrakt-generellen Regelung einer materiellen Arbeitsbedingung - als mitbestimmungspflichtig angesehen, wenn kein Tarifvertrag besteht oder dieser etwa wegen Kündigung ausgelaufen ist und nur noch nachwirkt (vgl. Entscheidungen vom 22. Januar 1980 BAG 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350 = NJW 1981, 75; 31. Januar 1984 BAG 1 AZR 174/81 - BAGE 45, 91 = NZA 1984, 167; 27. Januar 1987 BAG 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147= NZA 1987, 489; 7. September 1988 BAG 4 ABR 32/88 - BAGE 59, 276 = NZA 1989, 857; 8. August 1989 BAG 1 ABR 62/88 - BAGE 62, 322 = NZA 1990, 322 f.; 30. Januar 1990 BAG 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94 = NZA 1990, 493 f.; 21. August 1990 BAG 1 ABR 72/89 - NZA 1991, 434, 435 f.; 27. Oktober 1992 BAG 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 2087 BetrVG 1972 Lohngestaltung = NZA 1993, 561; vgl. a. Beschluß vom 3. Dezember 1991 BAG GS 2/90 - BAGE 69, 134 = NZA 1992, 749, 755; Urteil vom 3. August 1982 BAG 3 AZR 1219/79 - BAGE 39, 277 = NJW 1983, 2519 f.).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 33/92

    Beteiligungsrecht bei Entscheidung auf Weisung

    b) Der Senat hat aber ebenso entschieden, daß das Mitbestimmungsrecht nicht schon deshalb ausgeschlossen wird, weil für den Arbeitgeber ein faktischer, z. B. finanzieller Zwang zugunsten einer bestimmten Entscheidung besteht (Senatsbeschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 322 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht = EzA § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht Nr. 5).
  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

    Mitbestimmung bedeutet gleiche Rechte für die Betriebspartner mit der Folge, daß nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Betriebsrat eine Initiative für eine erstrebte Regelung ergreifen und zu deren Herbeiführung erforderlichenfalls die Einigungsstelle anrufen kann (Beschlüsse des Senats vom 8. August 1989 - 1 ABR 62/88 - und vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 21.09.2000 - 3 Sa 758/00

    Betriebsrat: Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Betriebsvereinbarung

    Bereits zur Ausübung des Mitbestimmungsrechtes bei den Mitbestimmungstatbeständen des § 87 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, individualrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers sollten nach dem Sinn der in § 87 BetrVG geregelten Mitbestimmung an die Beteiligung des Betriebsrates gebunden werden, diesem Schutzzweck werde im Regelfall dadurch am besten Genüge getan, dass die mitbestimmte Regelung in Form einer Betriebsvereinbarung niedergelegt werde (BAG, Beschluss vom 08.08.1989 = DB 1990, S. 281).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 32/95

    Konflikt über Mitbestimmungsrechte in bestimmten Fragen der Vergütung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. Beschluß vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; Beschluß vom 25. April 1989, BAGE 62, 1 [BAG 25.04.1989 - 1 ABR 91/87] = AP Nr. 3 zu § 98 ArbGG 1979; Beschluß vom 8. August 1989, BAGE 62, 322 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht) und der nahezu einhelligen Ansicht in der Literatur (vgl. Wiese, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 12, m.w.N.) geht dabei das Initiativrecht jedenfalls nicht weiter als der zugrunde liegende Mitbestimmungstatbestand und ist an diesen gebunden.
  • LAG Niedersachsen, 07.12.2012 - 12 TaBV 67/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einordnung von Assistenten der

    Bereits mit Beschluss vom 08.08.1989 hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (1 ABR 62/88, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht) entschieden, dass das Initiativrecht des Betriebsrates auch im Rahmen des Mitbestimmungsrechtes von § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG besteht.
  • BAG, 23.11.1993 - 1 AZR 441/93

    Tarifvertragliche Eingruppierung - Verweigerung der Zustimmung der Eingruppierung

    Dies entspricht den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des Senats vom 27. Januar 1987 (BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972), vom 30. Januar 1990 (BAGE 64, 94 = AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 8. August 1989 (BAGE 62, 322 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Initiativrecht) zugrunde lagen.
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Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1699
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