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   BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89   

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BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89 (https://dejure.org/1990,836)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 1 ABR 62/89 (https://dejure.org/1990,836)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 1 ABR 62/89 (https://dejure.org/1990,836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariffähigkeit eines Arbeitgeberverbandes von zugelassenen Rechtsanwälten zum Abschluss von Tarifverträgen mit den Organisationen des in den Anwaltbüros beschäftigten Personals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariffähigkeit eines Arbeitgeberverbandes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 2 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG § 97 Abs. 1, § 97 Abs. 2, § 97 Abs. 5 Satz 2
    Tariffähigkeit eines Arbeitgebers oder Arbeitgeberverbands unabhängig von seiner Mächtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 258
  • MDR 1991, 651
  • NZA 1991, 428
  • BB 1991, 770
  • BB 1991, 770L
  • DB 1991, 1027
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    Zu dieser Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht (zuletzt BVerfGE 58, 233 = AP Nr. 31 zu § 2 TVG) ausgeführt, es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung von gewissen Mindestvoraussetzungen abhängig gemacht werde.

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Deutschen Arbeitnehmerverbandes e.V. (DAV) betreffend die Voraussetzungen der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, daß die Tariffähigkeit eines einzelnen Arbeitgebers nach § 2 Abs. 1 TVG unabhängig von einer bestimmten Durchsetzungskraft besteht (BVerfGE 58, 233, 256).

  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    Bereits in seiner Entscheidung über die Verleihung der Tariffähigkeit an die Innungen und die Innungsverbände hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, daß die Ausdehnung der Tariffähigkeit auf den einzelnen Arbeitgeber durch das Gesetz unmittelbar den Abschluß von Tarifverträgen und damit mittelbar auch die Realisierung der Koalitionsfreiheit begünstigt (BVerfGE 20, 312, 318).

    Das Gesetz wolle damit die Existenz eines Tarifpartners sicherstellen, wenn ein Arbeitgeberverband nicht bestehe (vgl. BVerfGE 20, 312, 318; Wiedemann/ Stumpf, TVG, 5. Aufl. 1977, § 2 Anm. 11; Zeuner in: 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 727, 731; Zöllner, SAE 1969, 140 f.).

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    Die Rechtsanwälte M und A , DGB, DAG und BDA waren nach § 97 Abs. 2 in Verbindung mit § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligen (vgl. BAGE 53, 347, 351 f. = AP Nr. 36 zu § 2 TVG, zu B I 3 a der Gründe).

    Zum anderen muß eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen können, daß der abgeschlossene Tarifvertrag auch durchgeführt wird (BAGE 49, 322 = AP Nr. 34 zu § 2 TVG - ALEB-Entscheidung ; BAGE 53, 347 = AP Nr. 36 zu § 2 TVG).

  • BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67

    Tariffähigkeit von Vereinigungen -; Anforderungen bezüglich der Mitgliederzahl

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    Nach der Entscheidung vom 9. Juli 1968 (BAGE 21, 98 [BAG 09.07.1968 - 1 ABR 2/67] = AP Nr. 25 zu § 2 TVG) sind tariffähig nur Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, die die tariflichen Aufgaben einer Koalition sinnvoll, d.h. durch einen im Rahmen der Rechtsordnung sich haltenden wirkungsvollen Druck und Gegendruck erfüllen können.
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 79/62

    Hausgehilfinnenverband

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    Im Schrifttum wird überwiegend auf die zwingende Notwendigkeit einer differenzierenden Betrachtungsweise der Tariffähigkeitsvoraussetzungen für Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen hingewiesen (Ramm, Der Arbeitskampf und die Gesellschaftsordnung des Grundgesetzes, 1965, S. 183; derselbe, JuS 1966, S. 223, 227 f.; Zöllner, SAE 1969, 140, 141; Reuß, RdA 1972, 4, 7; vgl. im übrigen die umfassenden Nachweise bei Zeuner in: 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, 1979, S. 727, 730 f. und Hagemeier/Kempen/ Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 2 Rz 60).
  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 10/89

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat zuletzt in den beiden Entscheidungen vom 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/89 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und - 1 ABR 93/88 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83

    Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    Zum anderen muß eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen können, daß der abgeschlossene Tarifvertrag auch durchgeführt wird (BAGE 49, 322 = AP Nr. 34 zu § 2 TVG - ALEB-Entscheidung ; BAGE 53, 347 = AP Nr. 36 zu § 2 TVG).
  • BAG, 14.07.1981 - 1 AZR 159/78

    Verhandlungspflicht - Anspruch auf Führung von Tarifverhandlungen

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    In anderem Zusammenhang hat der Senat darauf hingewiesen, die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers gehöre zum Kernbereich seiner Betätigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG, da das Gesetz dem einzelnen Arbeitgeber die Tariffähigkeit verliehen habe (BAGE 36, 131, 137 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Verhandlungspflicht, zu III 2 der Gründe; zustimmend Gamillscheg, Arbeitsrecht, Bd. II, 6. Aufl., S. 93, Nr. 286; zur Problematik vgl. auch Scholz in: Maunz/Dürig/ Herzog/Scholz, GG, Art. 9 Rz 192, 199, 302; derselbe in: Handbuch des Staatsrechts, Band VI, 1989, § 151 Rz 17).
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    Im Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971 (BAGE 23, 292, 309 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Teil III B 2 der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Erörterung der Arbeitskampffähigkeit eines einzelnen Arbeitgebers sodann die Frage aufgeworfen, ob die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 1 TVG über die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers in jedem denkbaren Fall anwendbar sei, insbesondere bei "kleinen" Arbeitgebern, die nicht in der Lage sind, einen wirkungsvollen Druck oder Gegendruck auszuüben.
  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 93/88

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Holz und Bau

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 62/89
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat zuletzt in den beiden Entscheidungen vom 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/89 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und - 1 ABR 93/88 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) festgehalten.
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Vielmehr gehört die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers zu dessen durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützter Betätigungsfreiheit (BAG 20. November 1990 - 1 ABR 62/89 - BAGE 66, 258, 263, zu B II 2 c der Gründe unter Bezugnahme auf BAG 14. Juli 1981 - 1 AZR 159/78 - BAGE 36, 131, 137, zu III 2 der Gründe).

    Dementsprechend hat es der Senat abgelehnt, die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers an ein besonderes Erfordernis der Mächtigkeit zu knüpfen (BAG 20. November 1990 - 1 ABR 62/89 - BAGE 66, 258, 263, zu B II 2 c der Gründe; vgl. auch BVerfG 20. Oktober 1981 - 1 BvR 404/78 - BVerfGE 58, 233, 256, zu B II 2 der Gründe).

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Dieses Kriterium kann bei Koalitionen auf Arbeitgeberseite indes keine Rolle spielen, weil schon der einzelne Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 TVG als tariffähig anzusehen ist (vgl. BAG 20. November 1990 - 1 ABR 62/89 - AP Nr. 40 zu § 2 TVG; ebenso Däubler/Peter TVG 4. Aufl. § 2 Rn. 95; NK-GA/Krois § 2 TVG Rn. 69; a.A. mit "Symmetriegedanken" Schubert in Jakobs/Krause/Oetker/Schubert Tarifvertragsrecht 2. Aufl. S. 120; ErfK/Franzen 17. Aufl. § 2 Rn. 11).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

    Dies alles muß eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können (vgl. zuletzt Senat 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/89 - BAGE 64, 16; Senat 16. Januar 1990 - 1 ABR 93/88 - AP TVG § 2 Nr. 38 = EzA TVG § 2 Nr. 19; Senat 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347; vgl. auch Senat 20. November 1990 - 1 ABR 62/89 - BAGE 66, 258, wonach im Gegensatz dazu Voraussetzung für die Tariffähigkeit eines Arbeitgebers oder eines Arbeitgeberverbandes nicht ist, daß er eine bestimmte Durchsetzungskraft (Mächtigkeit) hat).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 21 BVL 5001/21

    (Teil-)Tariffähigkeit von ver.di

    Bei einer Arbeitgebervereinigung ist dies nicht erforderlich, weil nach § 2 Absatz 1 TVG (Tarifvertragsgesetz) schon der oder die einzelne Arbeitgeber*in tariffähig ist (grundlegend BAG 20. November 1990 - 1 ABR 62/89 -, NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) 1991, 428).
  • BAG, 02.12.1992 - 4 AZR 277/92

    Tarifbindung privatisierter Betriebe

    Arbeitgeber ist danach auch im Sinne des TVG jeder, der einen anderen aufgrund eines abhängigen Arbeitsverhältnisses beschäftigt (vgl. Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 2 Rz 59; Hergenröder, Anm. zu BAG Beschluß vom 20. November 1990 - 1 ABR 62/89 - EzA § 2 TVG Nr. 20).
  • LAG Köln, 30.04.2008 - 8 TaBV 7/08

    Keine Auskunftsanspruch der Gewerkschaft zur ordentlichen oder fördernden

    Dementsprechend lehnt es das BAG ab, die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers an ein besonderes Erfordernis der Mächtigkeit zu knüpfen (BAG, Beschluss vom 20.11.1990 - 1 ABR 62/89 - BAGE 66, 258; BAG, Urteil vom 10.12.2002 - 1 AZR 96/92 - NZA 2003, 734).
  • ArbG Wiesbaden, 28.03.2017 - 12 Ca 678/16

    Solo-Selbständige sind keine Arbeitgeber im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 1 TVG.

    Auch das Bundesarbeitsgericht (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 20. November 1990 - 1 ABR 62/89 - BAGE 66, 258 ff. sowie 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48 ff.) hat bislang deshalb stets unterstellt, dass das Gesetz von einer Maßgeblichkeit der allgemeinen arbeitsrechtlichen Merkmale und nicht von einem eigenständigen Arbeitgeberbegriff ausgehe.
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