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   BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03   

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BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 (https://dejure.org/2005,201)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 (https://dejure.org/2005,201)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 (https://dejure.org/2005,201)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrages auf alle Unternehmen, die Mitglieder des betreffenden Arbeitgeberverbands werden können; Fehlende Angabe eines Wirtschaftszweiges für die Bestimmung des fachlichen Geltungsbereiches; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 613a Abs. 1; ; TVG § 1; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 5; ; ArbGG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung; Umstrukturierung; Prozessrecht - Sperrwirkung eines Tarifvertrags bei mitgliedschaftsbezogenem Geltungsbereich; Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; "Über-Kreuz-Ablösung" im Rahmen von § 613a Abs. 1 Satz 3 ...

  • rechtsportal.de

    Betriebsübergang; Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung; Umstrukturierung; Prozessrecht - Sperrwirkung eines Tarifvertrags bei mitgliedschaftsbezogenem Geltungsbereich; Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; "Über-Kreuz-Ablösung" im Rahmen von § 613a Abs. 1 Satz 3 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 162
  • NZA 2006, 383
  • BB 2005, 2024
 
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Wird zitiert von ... (169)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Arbeitsbedingungen sind dann durch Tarifvertrag geregelt, wenn über sie ein Tarifvertrag abgeschlossen worden ist und der Betrieb in den räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70, zu II 2 a der Gründe mwN).

    Arbeitgeber und Betriebsrat sollen weder abweichende noch auch nur ergänzende Betriebsvereinbarungen mit normativer Wirkung abschließen können (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70, zu II 2 a der Gründe mwN).

    Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie wird auch dann gestört, wenn nicht tarifgebundene Arbeitgeber kollektivrechtliche Konkurrenzregelungen in Form von Betriebsvereinbarungen treffen können (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - aaO).

    Er erstreckt sich darüber hinaus auf alle Unternehmen und/oder Betriebe im räumlichen, fachlichen und personellen Geltungsbereich des Tarifvertrags, auf die dieser Vertrag bei Mitgliedschaft des Arbeitgebers im tarifschließenden Verband und dadurch begründeter Tarifbindung Anwendung fände (vgl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70, zu II 2 b der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, zu B III 4 b der Gründe; Münch- ArbR/Matthes 2. Aufl. Bd. 3 § 327 Rn. 68; Schaub/Koch Arbeitsrechts-Handbuch 11. Aufl. § 231 Rn. 25).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können deshalb Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen, auch dann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, wenn einschlägige tarifliche Regelungen bestehen, die beim Arbeitgeber mangels Tarifbindung nicht normativ gelten (Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 150 ff., zu C I 4 der Gründe; 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70, zu II 2 c der Gründe; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - EzA KSchG § 2 Nr. 51, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Ein Verstoß gegen einen Tarifvertrag im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn die vom Arbeitgeber für maßgeblich gehaltene Vergütungsordnung nicht diejenige ist, die im Betrieb für den betreffenden Arbeitnehmer zur Anwendung kommt (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 156, zu B II 2 a der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 99 Rn. 172).

    Er erstreckt sich darüber hinaus auf alle Unternehmen und/oder Betriebe im räumlichen, fachlichen und personellen Geltungsbereich des Tarifvertrags, auf die dieser Vertrag bei Mitgliedschaft des Arbeitgebers im tarifschließenden Verband und dadurch begründeter Tarifbindung Anwendung fände (vgl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70, zu II 2 b der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, zu B III 4 b der Gründe; Münch- ArbR/Matthes 2. Aufl. Bd. 3 § 327 Rn. 68; Schaub/Koch Arbeitsrechts-Handbuch 11. Aufl. § 231 Rn. 25).

    Der Geltungsanspruch eines Firmentarifvertrags erstreckt sich von vornherein nicht über die Betriebe der an ihn gebundenen Unternehmen hinaus (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 165 f., zu B III 4 b der Gründe).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Eine gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B II 2 c aa der Gründe; 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 256 ff., zu II 3 der Gründe).

    Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wirkt auch dann, wenn entsprechende Tarifbestimmungen erst später in Kraft treten (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B II 2 c aa der Gründe mwN).

    (b) Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3, zu B III 2 der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 77 Rn. 103).

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Tarifvertragsparteien sind im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit bei der Festsetzung des Geltungsbereichs ihrer Regelungen autonom (BAG 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63, 69 f., zu II 1.1.2.3 der Gründe mwN; Löwisch/Rieble TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 66, 88, 99; Däubler/Deinert TVG § 4 Rn. 189, 190; Buchner DB 1997, 573, 576).

    Dieser Auslegung steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Februar 1999 (- 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63, 69 f., zu II 1.1.2.3 der Gründe) nicht entgegen.

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97
    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Zum Schutz der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie ist jede Normsetzung durch die Betriebsparteien ausgeschlossen, die inhaltlich zu derjenigen der Tarifvertragsparteien in Konkurrenz treten würde (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234, 239 f., zu II 1 a der Gründe; 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89, 93 f., zu I 1 der Gründe).

    (a) Die Sperrwirkung einer tariflichen Regelung nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG reicht soweit, wie deren Geltungsanspruch reicht (BAG 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Ein Gemeinschaftsbetrieb verliert mit dem Ausscheiden eines oder mehrerer an der Betriebsleitung beteiligten Unternehmen und der damit verbundenen Veränderung in der Betriebsführung nicht seine Identität als organisatorische Einheit (BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 22 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Richardi BetrVG 9. Aufl. § 1 Rn. 90).

    Hat der Gemeinschaftsbetrieb F/T durch die Abspaltung des Betriebsteils T und das Ausscheiden des TÜV B e.V. seine Identität nicht verloren, blieb der in ihm gewählte Betriebsrat mit dem bisherigen Vollmandat im Amt (so in vergleichbaren Fällen: BAG 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 - aaO, zu I 2a der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - BAGE 95, 15, 22, zu B IV 2a aa der Gründe) und im vorliegenden Verfahren beteiligtenfähig.

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 123/01

    Tarifrecht - Gleichstellungsabrede bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers;

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Mit einer solchen Abrede wird zwischen einem tarifgebundenen Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer - sei er tarifgebunden oder nicht - vereinbart, es sollten die Rechtsnormen eines einschlägigen Tarifvertrags in gleicher Weise angewendet werden, wie wenn sie wegen Tarifbindung auch des Arbeitnehmers normativ gälten (20. Februar 2002 - 4 AZR 123/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 20, zu I 2 d der Gründe).

    Bei ohnehin bestehender Tarifbindung entfaltet sie keine Wirkung über die normativ geltende Rechtslage hinaus (20. Februar 2002 - 4 AZR 123/01 - aaO, zu I 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Die abstrakten Steigerungsrelationen der Vergütungsgruppen lassen sich aus der (unwirksamen) konkreten Gehaltstabelle ermitteln (vgl. dazu BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - AP TVG § 3 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 2 b cc der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, 296 f., zu III 4 b, c der Gründe).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 342/93

    Tarifliche Abfindung bei zweimaligem Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Es hat die Frage - auch hinsichtlich eines zweiten Betriebsübergangs - ausdrücklich offen gelassen (vgl. 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318 f., zu I 5 a der Gründe; 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - AP BGB § 613a Nr. 108 = EzA BGB § 613a Nr. 118, zu IV 2 c der Gründe).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können deshalb Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen, auch dann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, wenn einschlägige tarifliche Regelungen bestehen, die beim Arbeitgeber mangels Tarifbindung nicht normativ gelten (Großer Senat 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, 150 ff., zu C I 4 der Gründe; 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70, zu II 2 c der Gründe; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - EzA KSchG § 2 Nr. 51, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

  • BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03

    Einheitstarifvertrag

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

  • BAG, 20.09.2000 - 4 ABR 63/98

    Fertigbauarbeiten als baugewerbliche Tätigkeit

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 13/04

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • LAG Baden-Württemberg, 03.07.2003 - 21 TaBV 1/03

    Umfang der Sperrwirkung des § 77 Abs 3 S 1 BetrVG 1972 - fachlicher

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Mit einer solchen Geltungsbereichsbestimmung sollen regelmäßig auch Abgrenzungsprobleme und Streitigkeiten vermieden werden, die sich aus einer branchenbezogenen Festlegung insbesondere für Mischbetriebe und beim Herauswachsen eines Betriebs aus dem bisherigen Wirtschaftszweig ergeben (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe mwN, BAGE 114, 162) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Mit einer solchen Geltungsbereichsbestimmung sollen regelmäßig auch Abgrenzungsprobleme und Streitigkeiten vermieden werden, die sich aus einer branchenbezogenen Festlegung insbesondere für Mischbetriebe und beim Herauswachsen eines Betriebs aus dem bisherigen Wirtschaftszweig ergeben (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe mwN, BAGE 114, 162) .
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleibt bei Teilnichtigkeit einer Betriebsvereinbarung der übrige Teil grundsätzlich wirksam, sofern er noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. BAG 22. März 2005 -1 ABR 64/03 - BAGE 114, 162, zu B II 2 c ee (4) (b) der Gründe mwN).
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