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   BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14   

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https://dejure.org/2016,55268
BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14 (https://dejure.org/2016,55268)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2016 - 1 ABR 64/14 (https://dejure.org/2016,55268)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2016 - 1 ABR 64/14 (https://dejure.org/2016,55268)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 320 Abs 1 ZPO, § 92 Abs 2 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 BetrVG
    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Verfahrensrüge

  • IWW

    § 4 Abs. 2 der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psychiatrie-Personalverordnung - Psych-PV), § ... 4 Psych-PV, § 4 Abs. 2 Psych-PV, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 92 Abs. 2 BetrVG, § 320 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 4 Abs. 2, Abs. 3 Psych-PV

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Änderung einer bestehenden Personalplanung

  • bag-urteil.com

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Verfahrensrüge

  • rewis.io

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Verfahrensrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei der Personalplanung; Änderung einer bestehenden Personalplanung; Vorschlagsrecht des Betriebsrats; Vorlage erforderlicher Unterlagen; Darlegung der Erforderlichkeit; Feststellungen des ...

  • rechtsportal.de

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats über die Personalplanung und den Personalbedarf

  • datenbank.nwb.de

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Personalplanung und Betriebsrat: Umfang des Unterrichtungsanspruchs?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalplanung - und der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei der Personalplanung - Änderung einer bestehenden Personalplanung - Vorschlagsrecht des Betriebsrats - Vorlage erforderlicher Unterlagen - Darlegung der Erforderlichkeit - Feststellungen des Landesarbeitsgerichts

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG begrenzt Auskunfts-Anspruch des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 942
  • BB 2017, 627
  • JR 2018, 415
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebs und deren Entwicklung umfassend anhand von Unterlagen unterrichtet werden (BAG 6. November 1990 - 1 ABR 60/89 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 66, 186) .

    Soweit ein Arbeitgeber mit den geforderten und von ihm erstellten Daten neben einer Personalplanung noch andere Zwecke verfolgt, steht dies einem Auskunftsbegehren des Betriebsrats nicht entgegen (BAG 6. November 1990 - 1 ABR 60/89 - zu B II 2 b aa der Gründe, aaO) .

  • LAG Niedersachsen, 10.11.2014 - 8 TaBV 120/13

    Mitbestimmung bei der Personalplanung in psychiatrischen Kliniken; Überlassung

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. November 2014 - 8 TaBV 120/13 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08

    Betriebsrat - Unterrichtungsanspruch

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Zur Personalplanung gehören die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (BAG 23. März 2010 - 1 ABR 81/08 - Rn. 23) .
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Für die Ausübung des gesetzlichen Vorschlagsrechts sind dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 90, 288) .
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall das Arbeitsgericht prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen ( BAG 16. August 2011 - 1 ABR 22/10  - Rn. 34 , BAGE 139, 25 ) .
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Hierzu gehören auch solche zur Änderung einer bestehenden und vom Arbeitgeber praktizierten Personalplanung (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/83

    Personalplanung - Betriebsrat - Unterrichtungspflicht - Rationalisierung

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Die Unterrichtung hat aber anhand derjenigen Unterlagen zu erfolgen, die der Arbeitgeber selbst seiner Personalplanung zugrunde legt, unabhängig davon, in welchem Zusammenhang sie erhoben oder festgestellt wurden (BAG 19. Juni 1984 - 1 ABR 6/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 142) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Anspruchsvoraussetzung ist damit zum einen, dass überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben ist und zum anderen, dass im Einzelfall die begehrte Information zur Wahrnehmung dieser Aufgabe erforderlich ist ( BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10  - Rn. 7 , BAGE 140, 350 ) .
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des

    Auszug aus BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14
    Der Senat ist daher gem. § 559 Abs. 2 ZPO an die Feststellungen in der Beschwerdeentscheidung gebunden (st. Rspr., vgl. BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15

    Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb

    Gegen sie hätte die Arbeitgeberin mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 1 ZPO vorgehen müssen (BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

    Er umfasst jede Planung, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht und dessen Deckung in zeitlicher und örtlicher Hinsicht, also auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität im weitesten Sinn, bezieht, und betrifft daher Kategorien wie die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung, die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13 mwN; ebenso Fitting 29. Aufl. § 92 Rn. 9; HaKo-BetrVG/Schulze-Doll 5. Aufl. § 92 Rn. 8) .

    Es zählt aber nicht zu den Aufgaben des Betriebsrats, neben dem Arbeitgeber eine "originäre" Personalplanung durchzuführen (BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 21) .

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 48/17

    Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

    Dies hat der Betriebsrat darzulegen (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 19) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 2 TaBV 5/16

    Personalplanung - Umfang des Unterrichtungsanspruchs - Zuständigkeit des

    Dazu gehören jedenfalls die Personalbedarfsplanung, die Personaldeckungsplanung (Personalbeschaffung, Personalabbau), die Personalentwicklungsplanung und die Personaleinsatzplanung (BAG 06. November 1990 - 1 ABR 60/89 - Rn. 23 juris, 08. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13 juris; Fitting aaO Rn. 9, GK-Raab 10. Aufl. § 92 Rn. 12 ff.).
  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Die Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen kann grundsätzlich nur mit einem Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO geltend gemacht werden (BAG 13. November 2019 - 4 ABR 3/19 - Rn. 37; 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 16; 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 16; BGH 16. Mai 2019 - III ZR 176/18 - Rn. 17) .
  • LAG Niedersachsen, 01.06.2016 - 13 TaBV 13/15

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats zur Personalplanung der Arbeitgeberin;

    Derzeit ist das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht zum Aktenzeichen 1 ABR 64/14 anhängig.
  • LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 7 TaBV 20/18

    Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der

    Eine nähere zeitliche Präzisierung der Überlassungsdauer ist für die ausreichende Bestimmtheit des Antrags iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht geboten (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn.10).

    Soweit ein Arbeitgeber mit den geforderten und von ihm erstellten Daten neben einer Personalplanung noch andere Zwecke verfolgt, steht dies einem Auskunftsbegehren des Betriebsrats nicht entgegen (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13) .

    Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall das Arbeitsgericht prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 19) .

    Für die Ausübung des gesetzlichen Vorschlagsrechts sind dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 21) .

    Der Beschluss weicht in keinem abstrakten Rechtssatz zu der gleichen Rechtsfrage in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - ab.

  • LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung, Rechtsverhältnis,

    Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebs und deren Entwicklung umfassend und anhand von Unterlagen unterrichtet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13 m.w.N.; bestätigt durch BAG, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 ABR 43/17 - Rn. 21 ff.).

    Hierzu gehören auch Vorschläge zur Änderung einer bestehenden und vom Arbeitgeber praktizierten Personalplanung - vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 21 unter Bezugnahme auf BAG, Beschluss vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/89 - unter B. II. 2. b) der Gründe).

    Damit verkennt die Arbeitgeberin, dass sie den Informationsanspruch des Betriebsrats nach § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG rechtzeitig, d.h. zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, erfüllen muss (vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13).

  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Im Übrigen hätte er gegen die tatbestandliche Feststellung des Landesarbeitsgerichts bereits mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 1 ZPO vorgehen müssen (vgl. BAG 8. November 2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.02.2019 - 2 TaBV 14/18

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats - Übergabe oder Einsichtnahme in

    Die Unterrichtung hat aber anhand derjenigen Unterlagen zu erfolgen, die der Arbeitgeber selbst seiner Personalplanung zugrunde legt, unabhängig davon, in welchem Zusammenhang sie erhoben oder festgestellt wurden (BAG 19.06.1984 - 1 ABR 6/83 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 46, 142; BAG 08.11.2016 - 1 ABR 64/14 -, Rn. 13, juris).

    Anspruchsvoraussetzung ist damit zum einen, dass überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrates gegeben ist und zum anderen, dass im Einzelfall die begehrte Information zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlich ist (BAFG 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 -, Rn. 7, BAGE 140, 35; BAG 08.11.2016 - 1 ABR 64/14 -, Rn. 19, juris).

    Erst anhand dieser Angaben können der Arbeitgeber und im Streitfall die Arbeitsgerichte prüfen, ob die Voraussetzungen der Vorlagepflicht vorliegen (BAG 16.08.2011 - 1 ABR 22/10 - Rn. 34, BAGE 139, 25; BAG 08.11.2016 - 1 ABR 64/14 -, Rn. 19, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21

    Tendenzunternehmen - Unternehmenszweck - Wirtschaftsausschuss

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18

    Budgetabschluss; Vorlage

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