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   BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98   

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BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98 (https://dejure.org/1999,16009)
BAG, Entscheidung vom 19.10.1999 - 1 ABR 64/98 (https://dejure.org/1999,16009)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 1 ABR 64/98 (https://dejure.org/1999,16009)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 32/98
    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Die Beteiligte zu 3 leitet ihre Kompetenz zu dieser Maßnahme aus § 27 BAPostG ab, wonach sie die Grundsätze der Wohnungsfürsorge für die Aktiengesellschaften festlegt (vgl. dazu Senatsbeschluß 23. März 1999 - 1 ABR 32/98 - nv., zu B II 2 b der Gründe).

    Soweit es um die Festsetzung der Grundsätze der Mietzahlung geht, ist festzuhalten, daß die Kompetenzen der Bundesanstalt sich auf G r u n d s ä t z e der Wohnungsfürsorge beschränken, was den einzelnen Unternehmen Raum für unternehmensspezifische Entscheidungen lassen muß (siehe dazu Senatsbeschluß 23. März 1999 aaO, zu B II 2 c aa der Gründe).

  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Zu der hier allein streitigen Festlegung der Nutzungsbedingungen gehören auch die Grundsätze der Mietzinsbildung (siehe schon Senatsbeschluß 13. März 1973 - 1 ABR 16/72 - BAGE 25, 93; Senatsbeschluß 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Werkmietwohnungen Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Werkswohnung Nr. 8; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 87 Rn. 393 f.; MünchArbR/Matthes § 332 Rn. 15 f.; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 764 f. - mwN).

    Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie für betriebliche Sozialeinrichtungen iS des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (vgl. dazu schon Senatsbeschluß 13. März 1973, aaO, zu II B 3 der Gründe; Senatsbeschluß 23. März 1993, aaO, zu B II 2 a der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO; Matthes aaO; Richardi aaO).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 20/75

    Vermieter von Wohnräumen - Vermietung an Arbeitnehmer - Mitbestimmungsrecht des

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Es genügt auch ein Belegrecht an den Wohnungen (Senatsbeschluß 18. Juli 1978 - 1 ABR 20/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Werkmietwohnungen Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 87 Werkswohnung Nr. 6; Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 87 Rn. 377; MünchArbR/Matthes aaO § 332 Rn. 6).

    Bei diesen "werksgeförderten Werkmietwohnungen" (Roeder aaO S 53) kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG allerdings nur soweit reichen, wie der Arbeitgeber selbst Rechte bei der Begründung und/oder Durchführung der Mietverträge über die Wohnungen im Eigentum oder in der Verfügungsmacht des Dritten hat (Senatsbeschluß 18. Juli 1978, aaO; Matthes aaO; Roeder aaO S 209, 210).

  • BAG, 23.03.1993 - 1 ABR 65/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung des Kreises der Nutzungsberechtigten

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Die Entscheidung, überhaupt Wohnraum - hier in Form von Postdarlehenswohnungen - zu schaffen bzw. zur Verfügung zu stellen, ist mitbestimmungsfrei (siehe etwa Senatsbeschluß 23. März 1993 - 1 ABR 65/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Werkmietwohnungen = EzA BetrVG 1972 § 87 Werkswohnung Nr. 9, zu B II 2 a der Gründe).

    Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie für betriebliche Sozialeinrichtungen iS des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG (vgl. dazu schon Senatsbeschluß 13. März 1973, aaO, zu II B 3 der Gründe; Senatsbeschluß 23. März 1993, aaO, zu B II 2 a der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO; Matthes aaO; Richardi aaO).

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß der Kompetenzbereich des § 27 BAPostG sich mit dem Kreis mitbestimmungspflichtiger Regelungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG überschneidet und das Mitbestimmungsrecht deshalb eingeschränkt wird, weil bei der entscheidenden Stelle eine Beteiligung nicht vorgesehen ist, liegt darin keine ungerechtfertigte Benachteiligung der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitnehmern anderer privatrechtlich organisierter Betriebe, deren Vertretung durch das Mitbestimmungsverfahren ein größerer Einfluß eingeräumt ist (vgl. zur beschränkten Reichweite der Mitbestimmungsrechte der Zivilangestellten bei den Stationierungsstreitkräften BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 21; vgl. auch Senatsbeschluß 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - BAGE 86, 198, 212 f., zur Frage der sachwidrigen Ungleichbehandlung durch den teilweisen Ausschluß des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG bei der Versetzung von Beamten).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß der Kompetenzbereich des § 27 BAPostG sich mit dem Kreis mitbestimmungspflichtiger Regelungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG überschneidet und das Mitbestimmungsrecht deshalb eingeschränkt wird, weil bei der entscheidenden Stelle eine Beteiligung nicht vorgesehen ist, liegt darin keine ungerechtfertigte Benachteiligung der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitnehmern anderer privatrechtlich organisierter Betriebe, deren Vertretung durch das Mitbestimmungsverfahren ein größerer Einfluß eingeräumt ist (vgl. zur beschränkten Reichweite der Mitbestimmungsrechte der Zivilangestellten bei den Stationierungsstreitkräften BVerfG 8. Oktober 1996 - 1 BvL 15/91 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 21; vgl. auch Senatsbeschluß 12. August 1997 - 1 ABR 7/97 - BAGE 86, 198, 212 f., zur Frage der sachwidrigen Ungleichbehandlung durch den teilweisen Ausschluß des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG bei der Versetzung von Beamten).
  • BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Zu der hier allein streitigen Festlegung der Nutzungsbedingungen gehören auch die Grundsätze der Mietzinsbildung (siehe schon Senatsbeschluß 13. März 1973 - 1 ABR 16/72 - BAGE 25, 93; Senatsbeschluß 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Werkmietwohnungen Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Werkswohnung Nr. 8; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 87 Rn. 393 f.; MünchArbR/Matthes § 332 Rn. 15 f.; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 764 f. - mwN).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Das ist schon dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber Leistungen, über deren Einführung er mitbestimmungsfrei entscheiden kann, nur unter der Voraussetzung gewähren will, daß sie unternehmenseinheitlich geregelt werden (siehe etwa Senatsbeschluß 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 372).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann der Streit über das Bestehen und den Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Feststellungsverfahren geklärt werden (zuletzt etwa Senatsbeschluß 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - BAGE 89, 128, 132).
  • LAG Köln, 22.07.1998 - 7 TaBV 78/97

    Anhebung der Mieten für Postdarlehenswohnungen ; Mitbestimmungsrecht des

    Auszug aus BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 64/98
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Juli 1998 - 7 TaBV 78/97 - wird zurückgewiesen.
  • Drs-Bund, 25.03.1994 - BT-Drs 12/7153
  • LAG Bremen, 18.02.2003 - 1 TaBV 13/02

    Streit über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bei der Kündigung eines

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  • LAG Bremen, 18.02.2003 - TaBV 13/02

    EBetrVG, BGB, ArbGG

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Streit über das Bestehen und den Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Feststellungsverfahren geklärt werden (vgl. BAG Beschluss v. 16. Juni 1998 Az: 1 ABR 67/97 BAGE 89, 128; BAG Beschluss v. 19.10.1999 Az: 1 ABR 64/98).

    Demgegenüber ist die Werkdienstwohnung unmittelbar Bestandteil des Arbeitsvertrages und regelmäßig Teil der Vergütung; es liegt kein selbständiger Mietvertrag vor (vgl. BAG Beschluss v. 23.03.1993 Az: 1 ABR 65/92 AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluss v. 19.10.1999 Az: 1 ABR 64/98; BAG Beschluss v. 02.11.1999 Az: 5 AZB 18/99 AP Nr. 68 zu § 2 ArbGG 1979).

    Dasselbe gilt für den Entschluss, auf die Überlassung von Wohnräumen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis wieder zu verzichten, als Entwidmung oder Schließung bzw. Teilschließung (vgl. BAG Beschluss v. 23.03.1993 Az: 1 ABR 65/92 AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluss v. 19.10.1999 Az: 1 ABR 64/98; Däubler/Schiek i. Anm. zu AP Nr. 7, 8 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; Stege/Weinspach/ Schiefer, BetrVG, 9. Aufl., Rdnr 153 zu § 87 BetrVG; Richardi/Richardi, BetrVG, 8. Aufl., Rdnr 700 zu § 87 BetrVG; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 21. Aufl., Rdnr 387 zu § 87 BetrVG).

  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 32/98
    Demgegenüber hat die Bundesanstalt in dem gleichfalls beim Senat anhängigen Verfahren 1 ABR 64/98 u.a. den Standpunkt vertreten, der in § 27 BAPostG verwandte Begriff Wohnungsfürsorge sei auf die Wohnungen beschränkt, die im technischen Sinne mit Mitteln der Wohnungsfürsorge gefördert sind.
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