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   BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85   

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https://dejure.org/1987,429
BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 (https://dejure.org/1987,429)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 (https://dejure.org/1987,429)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 (https://dejure.org/1987,429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen - Zusage der rechtzeitigen und umfassenden schriftlichen Unterrichtung des Betriebsrats - Umfang von Mitbestimmungsrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 23 Abs. 1, Abs. 3, § 101, § 99 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 786
  • BB 1978, 522
  • BB 1987, 1878
  • DB 1978, 2276
  • DB 1987, 2051
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.12.1978 - 6 ABR 70/77

    Zwangsgeldverfahren - Anwendung der Rechtsvorschrift

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
    § 101 BetrVG schließt den Anspruch des Betriebsrats auf künftige Beachtung seiner Mitbestimmungsrechte nach § 23 Abs. 3 BetrVG nicht aus (Aufgabe von BAG Beschluß vom 5. Dezember 1978 - 6 ABR 70/77 - AP Nr. 4 zu § 101 BetrVG 1972).

    Das Landesarbeitsgericht stützt seine Entscheidung auf dieEntscheidung des Sechsten Senats vom 5. Dezember 1978 (- 6 ABR 70/77 - AP Nr. 4 zu § 101 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
    Der Senat hat schon in seinerEntscheidung vom 16. Juli 1985 (- 1 ABR 35/83 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ausgesprochen, daß § 101 BetrVG nur eine Sonderregelung enthält hinsichtlich der Folgen einer Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Vornahme einer konkreten personellen Einzelmaßnahme.

    Er hätte auch feststellen lassen können, daß sich sein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auch auf diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers erstreckt, für die dieser das Mitbestimmungsrecht leugnet (vgl. die genannte Entscheidung des Senatsvom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
    Aus diesem Grunde hat der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Februar 1983 (BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß § 23 Abs. 3 BetrVG dem Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Handlungen des Arbeitgebers gibt, vorausgesetzt, daß der Arbeitgeber zuvor grob gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen, d.h. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht beachtet hat.
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
    Auch in seiner Entscheidung vom 22. März 1983 (BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972) hat der Senat gerade darauf abgestellt, daß es Sinn des Aufhebungsverfahrens nach § 101 BetrVG sei, den mitbestimmungswidrigen Zustand zu beseitigen, so daß der Betriebsrat bei einer ohne Zustimmung durchgeführten Eingruppierung nach § 101 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen könne, daß dieser die Zustimmung des Betriebsrats - nachträglich - einholt und notfalls dessen Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen läßt.
  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
    Der Sechste Senat hat in seiner späteren Entscheidung vom 18. April 1985 (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) darauf verwiesen, daß ein Anspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG dann in Betracht komme, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden sei und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten wolle.
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
    Gleichgültig, ob diese Ansicht zutrifft (vgl. dazu die Entscheidungen des Senatsvom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, undvom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), wäre die vom Betriebsrat begehrte Entscheidung nicht geeignet, diese unter den Beteiligten strittige Frage zu entscheiden.
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
    Gleichgültig, ob diese Ansicht zutrifft (vgl. dazu die Entscheidungen des Senatsvom 15. April 1986 - 1 ABR 44/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, undvom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), wäre die vom Betriebsrat begehrte Entscheidung nicht geeignet, diese unter den Beteiligten strittige Frage zu entscheiden.
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Antrag, der lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholt, dann unzulässig, wenn der Inhalt der Norm streitig ist (Beschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

    Die gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 3 BetrVG und damit auch der darauf gerichtete Antrag des Betriebsrats müssen daher so bestimmt sein, daß der Arbeitgeber der Entscheidung unschwer entnehmen kann, welches Verhalten ihm aufgegeben worden ist (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe).

    Dies hat der Senat im Beschluß vom 17. März 1987 (a.a.O., zu B II der Gründe) näher begründet.

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Der Gefahr, daß der Arbeitgeber eine beachtliche Zustimmungsverweigerung gleichwohl leichtfertig oder wider besseres Wissen für unbeachtlich erklärt und von der Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens absieht, wird in solchen Fällen jedoch vielfach mit einem Antrag nach § 23 Abs. 3 BetrVG begegnet werden können, einer Vorschrift, die gerade bei personellen Einzelmaßnahmen neben der Reaktion des Betriebsrats nach § 101 BetrVG die künftige Beachtung der Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen zu sichern geeignet ist (vgl. Beschluß des Senats vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Die gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 3 BetrVG und damit auch der darauf gerichtete Antrag des Betriebsrats müssen deshalb so bestimmt sein, daß der Arbeitgeber der Entscheidung unschwer entnehmen kann, welches Verhalten ihm aufgegeben worden ist (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe).

    Zutreffend geht der Betriebsrat davon aus, daß die Regelung in § 101 BetrVG einen auf § 23 Abs. 3 BetrVG gestützten Anspruch des Betriebsrats, wie er vorliegend geltend gemacht wird, nicht ausschließt (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II der Gründe).

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern

    Die gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 3 BetrVG und damit auch der darauf gerichtete Antrag des Betriebsrats müssen daher so bestimmt sein, daß der Arbeitgeber der Entscheidung unschwer entnehmen kann, welches Verhalten ihm aufgegeben worden ist (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe).

    Im Regelfall darf deshalb eine gerichtliche Entscheidung, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiederholt, nicht ergehen (Senatsbeschluß vom 17. März 1987, aaO, zu B III 1 der Gründe; Beschluß des Siebten Senats vom 29. Juni 1988, aaO, zu B I 2 b der Gründe).

    Zu einem Ordnungsgeld kann der Arbeitgeber jedenfalls verurteilt werden, wenn er dem gerichtlichen Verbot, Tendenzträger ohne vorherige Unterrichtung des Betriebsrats einzustellen, zuwidergehandelt hat (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 2 der Gründe).

    Dies hat der Senat im Beschluß vom 17. März 1987 (aaO, zu B II der Gründe) näher begründet.

    Die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG kommt dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe, im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972).

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Nach der Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 1988 (- 1 ABR 42/87 - n.v., im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe und im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) kommt die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will.
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wie sie im Beschluß vom 17. März 1987 (- 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972) näher begründet worden ist.
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 43/87

    Ausschreibung der Arbeitsplätze von Tendenzträgern durch den Arbeitgeber -

    Die gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 3 BetrVG und damit auch der darauf gerichtete Antrag des Betriebsrats müssen daher so bestimmt sein, daß der Arbeitgeber der Entscheidung unschwer entnehmen kann, welches Verhalten ihm aufgegeben worden ist (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 1 der Gründe).

    Deshalb darf im Regelfall eine gerichtliche Entscheidung, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiederholt, nicht ergehen (Senatsbeschluß vom 17. März 1987, aaO, zu B III 1 der Gründe; Beschluß des Siebten Senats vom 29. Juni 1988, aaO, zu B I 2 b der Gründe).

    Zu einem Ordnungsgeld kann der Arbeitgeber jedenfalls verurteilt werden, wenn er dem gerichtlichen Verbot, Arbeitsplätze ohne vorherige innerbetriebliche Stellenausschreibung zu besetzen, zuwidergehandelt hat (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 2 der Gründe).

    Die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG kommt dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will (Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe, im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972).

  • LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03

    Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer

    Für den Fall der Untersagung einer Maßnahme ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Anspruch genommen wird (BAG, Beschluss vom 08.11.1983 - 1 ABR 57/81 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 11; BAG, Beschluss vom 18.04.1985 - 6 ABR 19/84 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 5; BAG, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 34 m.w.N.).

    Ein Antrag, der lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholt, ist dann unzulässig, wenn gerade der Inhalt der Norm streitig ist (BAG, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 7 - unter B. III. 1. der Gründe; BAG, Beschluss vom 11.11.1997 - 1 ABR 21/97 - AP BDSG § 36 Nr. 1 - unter B. III. 1. c) der Gründe.

    1. Unabhängig von der Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG überhaupt ein allgemeiner Unterlassungsanspruch gegeben ist (BAG, Beschluss vom 06.12.1994 - 1 ABR 30/94 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 24; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 34), ist der in § 23 Abs. 3 BetrVG geregelte Anspruch des Betriebsrates auf künftige Beachtung seiner Mitbestimmungsrechte durch § 101 BetrVG nicht ausgeschlossen (BAG, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 07.08.1990 - 1 ABR 68/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 82; LAG Hessen, Beschluss vom 15.12.1998 - NZA-RR 1999, 584; Fitting, a.a.O., § 101 Rz. 12; Kraft, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 101 Rz. 16; DKK/Kittner, BetrVG, 8. Aufl., § 101 Rz. 18 m.w.N.).

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung zu Feststellungs- und Leistungsanträgen (BAG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B III 2 der Gründe; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979, zu B II 1 der Gründe; BAGE 39, 259, 264, 267 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 1 und 4 der Gründe; Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 40/90 - nicht veröffentlicht, zu B 2 b bb der Gründe) besteht für die gerichtliche Entscheidung über Verpflichtungen aus einem konkreten Vorgang kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist und keine Rechtsfolgen mehr erzeugt.
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 1.04

    Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung;

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06

    Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 7/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung von Postbeamten

  • LAG Nürnberg, 20.12.2018 - 5 TaBV 61/17

    Mitbestimmung - Abmeldepflicht - betriebliche Bildungsmaßnahmen -

  • LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07

    Versetzung

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 58/94

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege eines Globalantrags

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

  • LAG Berlin, 19.12.1996 - 16 TaBV 1/96

    Datenschutzbeauftragter: Verhältnis zum

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19

    Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen -

  • LAG Köln, 19.03.2004 - 8 TaBV 13/04

    Versetzung, Mitbestimmung, Unterlassungsanspruch, grober Verstoß, einstweilige

  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 34/01

    Umfang einer Lehrverpflichtung; Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
  • LAG Köln, 09.04.2008 - 8 Ta 207/07

    Bestimmtheitserfordernis; Zwangsvollstreckung; Ordnungsgeld

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - 4 TaBV 39/00

    Antrag, Bestimmtheit, Unterlassung, Beschlussverfahren, Mehrarbeiter,

  • LAG Köln, 03.12.2009 - 9 TaBV 76/09

    Unbestimmte Unterlassungsverpflichtung zur Anordnung und Durchführung von

  • LAG Köln, 04.09.2013 - 5 TaBV 5/13

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Vergleichs

  • LAG Hessen, 24.02.2011 - 5 TaBV 120/10

    Globalantrag - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats anlässlich der Erstellung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2001 - 15 TaBV 1/01

    Inhalt der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei der vorübergehenden

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 70/98

    Betriebsvereinbarung: Abgrenzung zur Regelungsabrede - Unterlassungsantrag nach §

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Ta 126/14

    Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit einer Unterlassungsverpflichtung aus einem

  • LAG Berlin, 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88

    Personalplanung; Arbeitsgericht; Beschlussverfahren; Entscheidungsreife

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 27/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Hamm, 05.02.2010 - 13 TaBV 38/09

    Unbestimmter Unterlassungsantrag des Betriebsrats zur mitbestimmungswidrigen

  • LAG Hessen, 27.06.1989 - 4 TaBV 183/88

    Beteiligungsrechte des Betriebsrates; Beteiligungsrecht bei Verlängerung eines

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 49/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 48/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Berlin, 09.04.2002 - 6 Ta 235/02

    Vollstreckung aus einem im Beschlussverfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG

  • BAG, 29.06.1988 - 7 ABR 50/87

    Tendenzschutz eines Berufsförderungswerkes - Karitative Bestimmung eines

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 42/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • LAG Hessen, 23.08.2012 - 5 TaBV 37/12

    Aufhebung - Durchführungspflicht - Umgruppierung - Versetzung

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 18/97
  • LAG Hamburg, 12.01.2007 - 6 TaBV 7/06

    Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in einem Redaktionsunternehmen einer

  • LAG Hamm, 21.12.1999 - 13 TaBV 72/98

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen

  • LAG Hamm, 17.02.1998 - 13 TaBV 14/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer personellen Einzelmaßnahme durch

  • BAG, 11.11.1988 - 7 ABR 19/87

    Bestimmtheit des Antrags im Beschlußverfahren - Vertretungsbefugnis gegenüber dem

  • ArbG Offenbach, 01.09.2004 - 5 BV 8/04
  • LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98

    Nachträgliche Umdeklarierung einer bereits endgültig vollzogenen personellen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1992 - 9 TaBV 27/92

    Unzulässigkeit eines Unterlassungsantrages mangels Bestimmtheit des Begehrens;

  • LAG Hessen, 06.02.1990 - 5 TaBV 94/89

    Recht des Betriebsrates auf Mitbestimmung in Bezug auf Mehrarbeit der

  • LAG Berlin, 24.07.1989 - 9 TaBV 1/89

    Einstweilige Verfügung; Beschlussverfahren; Rechtsschutzinteresse; Hauptverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 14 TaBV 1/89

    Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Beachtung verschiedener Beteiligungs- und

  • VG Ansbach, 01.07.2021 - AN 8 P 19.01370

    Dienstvereinbarung zum Probelauf eines Ausfallmanagementsystems im Pflegebereich

  • LAG Hessen, 15.11.1988 - 5 TaBV 30/88

    Umfang der Rechte des Betriebsrats; Umfang der Mitbestimmung bei Überstunden oder

  • ArbG Offenbach, 30.08.1996 - 6 BV 5/96

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers

  • LAG Köln, 14.11.1991 - 10 TaBV 30/91

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei kurzfristiger Abordnung in die neuen Bundesländer

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