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   BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86   

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BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86 (https://dejure.org/1987,548)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1987 - 1 ABR 65/86 (https://dejure.org/1987,548)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1987 - 1 ABR 65/86 (https://dejure.org/1987,548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Regelung des Zeitausgleichs zwischen Betriebsnutzungszeit und individueller regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit der Arbeitnehmer - Antragsbefugnis der Gewerkschaft im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in Bezug auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 44
  • MDR 1988, 171
  • NZA 1988, 26
  • BB 1987, 1669
  • BB 1987, 2166
  • DB 1987, 2368
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86
    Ihnen fehlt für einen Antrag mit diesem Streitgegenstand die Antragsbefugnis (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/30 - BAGE 39, 86.89 f = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen.

    Daß ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat umstrittenes Mitbestimmungsrecht in seinem Bestand oder seinem Umfang von tariflichen Regelungen abhängig sein kann, steht dem nicht entgegen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - BAGE 39, 86, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß des Sechsten Senats vom 9. Februar 1984 - 6 ABR 10/81 - BAGE 45, 132, 136 f. [BAG 09.02.1984 - 6 ABR 10/81] = AP Nr. 9 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Das Interesse der Verbände, daß anläßlich einer Entscheidung in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit tarifliche Bestimmungen in bestimmter Weise verstanden werden, ist allgemeiner Art und vermag eine materielle betriebsverfassungsrechtliche unmittelbare Betroffenheit nicht zu begründen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982, aaO).

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86
    Die Norm besagt nichts über das Recht, einen Antrag im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren stellen zu können (Beschluß des Sechsten Senats vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 -, zu B II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei Streitfragen betriebsverfassungsrechtlicher Art ist zu untersuchen, ob die den Streitgegenstand betreffenden Normen des Betriebsverfassungsgesetzes dem Antragsteller eine eigene Rechtsposition zuordnen, die es erlaubt, sich mittels eigenen Antrages zu schützen (Beschluß des Sechsten Senats vom 30. Oktober 1986, aaO).

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86
    Diese Tarifverträge enthalten Vorschriften über die Verkürzung, die mögliche unterschiedliche Länge und die Lage der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer (vgl. zum Inhalt des Tarifvertrags die entsprechenden Bestimmungen eines anderen Tarifbezirks, abgedruckt im Beschluß des Senats vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 -, der zur Veröffentlichung vorgesehen ist).
  • BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86
    Daß ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat umstrittenes Mitbestimmungsrecht in seinem Bestand oder seinem Umfang von tariflichen Regelungen abhängig sein kann, steht dem nicht entgegen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - BAGE 39, 86, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß des Sechsten Senats vom 9. Februar 1984 - 6 ABR 10/81 - BAGE 45, 132, 136 f. [BAG 09.02.1984 - 6 ABR 10/81] = AP Nr. 9 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86
    Das ist immer dann der Fall, wenn der Antragsteller eigene Rechte geltend macht (Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 -, zu B III 4 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86
    Wenn auch der Antragsteller stets "notwendiger" Beteiligter und deshalb beteiligungsbefugt ist, so kann ihm dennoch die Antragsbefugnis fehlen (BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 65/86 - BAGE 56, 44; 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 52, 279; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31, 38; 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 - BAGE 25, 415, 417).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Der Senat selbst hat in zwei früheren Verfahren, in denen eine Gewerkschaft die Feststellung beantragt hatte, daß eine Betriebsvereinbarung wegen Verstoßes gegen tarifliche Vorschriften unwirksam ist, ebenfalls ausgesprochen, daß über einen solchen Antrag im Beschlußverfahren zu entscheiden ist (Beschluß des Senats vom 18. August 1987, BAGE 56, 44 = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979; Beschluß vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Das Interesse der Verbände, daß anläßlich einer Entscheidung in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit tarifliche Bestimmungen in bestimmter Weise verstanden werden, ist allgemeiner Art und vermag eine materielle betriebsverfassungsrechtliche unmittelbare Betroffenheit nicht zu begründen (Senatsbeschlüsse vom 18. August 1987, BAGE 56, 44, 48 [BAG 18.08.1987 - 1 ABR 65/86] = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979, zu B 2 der Gründe, und - 1 ABR 80/85 - DB 1987, 2263, zu B II 1 der Gründe, sowie vom 25. Mai 1982, BAGE 39, 86, 90 f. [BAG 25.05.1982 - 1 ABR 19/80] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 83 Rz 77).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86

    Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren

    Der Senat hält an seiner Entscheidung vom 18. August 1987 (- 1 ABR 65/86 -) fest, wonach den Gewerkschaften die Befugnis fehlt, im Beschlußverfahren die Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zu beantragen.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. August 1987 (- 1 ABR 65/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen) in einem gleichgelagerten Verfahren entschieden, daß den Tarifvertragsparteien die Befugnis fehlt, die Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung durch einen darauf gerichteten Feststellungsantrag im Beschlußverfahren geltend zu machen.

  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91

    Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs

    Die Antragsbefugnis, die sich nicht nach § 83 Abs. 3 ArbGG, sondern nach den Regeln über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (§ 81 Abs. 1 ArbGG) bestimmt, steht nur demjenigen zu, der behauptet, Träger des streitbefangenen Rechts zu sein (vgl. BAGE 56, 44, 47 f. = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979, zu B 1 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, aaO, § 81 Rz 56).
  • BAG, 15.08.2006 - 9 ABR 61/05

    Schwerbehindertenvertretung - Drittmittelforschung

    Sie ist immer dann gegeben, wenn der Antragsteller eigene Rechte geltend macht (st. Rspr., vgl. BAG 18. August 1987 - 1 ABR 65/86 - BAGE 56, 44).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 16 TaBV 71/10

    Eingruppierung einzelner Arbeitnehmer in ERA-Tarifverträge der hessischen Metall-

    Sie ist immer dann gegeben, wenn der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird oder werden kann (vgl. BAG v. 18.08.1987 - 1 ABR 65/86 - AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979; BAG v. 10.06.1986 - 1 ABR 59/84 - AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972).

    Ein Beschlussverfahren einleiten kann nur, wer behauptet, Träger des streitbefangenen Rechts zu sein (BAG v. 18.08.1987 a.a.O.).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 89/88

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes - Beteiligteneigenschaft eines

    Dieser Rechtsansicht sei jedoch nicht mehr zu folgen, denn das Bundesarbeitsgericht habe inzwischen die Voraussetzungen für die Antragsbefugnis im Beschlußverfahren schärfer gefaßt (Beschluß vom 30. Oktober 1986, BAGE 53, 279, 284 = AP Nr. 6 zu § 47 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. August 1987, BAGE 56, 44, 47 = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979).

    Die Antragsbefugnis des Antragstellers ist Voraussetzung für eine Sachentscheidung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979, zu C I 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 18. August 1987, BAGE 56, 44, 47 = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986, BAGE 53, 279, 284 = AP Nr. 6 zu § 47 BetrVG 1972).

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 84/86

    Beschlussverfahren: Antragsbefugnis der Gewerkschaft

    Der Senat hält an seinen Entscheidungen vom 18.08.1987 1 ABR 65/86 = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979 und vom 23.02.1988 1 ABR 75/86 = AP Nr. 9 zu § 81 ArbGg 1979 fest, wonach den Gewerkschaften die Befugnis fehlt, im Beschlußverfahren die Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zu beantragen.

    Er hat im Anschluß daran in seiner Entscheidung vom 18. August 1987 (- 1 ABR 65/86 - AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden, daß den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften die Befugnis fehlt, im Beschlußverfahren die Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zu beantragen, auch wenn die Unwirksamkeit damit begründet wird, daß die Betriebsvereinbarung gegen Bestimmungen eines Tarifvertrages verstößt.

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss

    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. hierzu Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.1986, Az. 6 ABR 52/83 , in NZA 88, 27 ff., Beschluss des BAG vom 18.08.1987, Az. 1 ABR 65/86 , in NZA 88, 26 f, Beschluss des BAG vom 23.02.1988, Az. 1 ABR 75/86 , in NZA 89, 229 f, Beschluss des BAG vom 31.01.1989, Az. 1 ABR 84/86 , nicht amtlich veröffentlicht sowie Beschluss des BAG vom 21.09.1989 in NZA 90, 314 ff).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.10.1990 - 10 TaBV 1/90

    Betriebsvereinbarung: Kollision mit Tarifvertrag; arbeitsgerichtliches

  • VG Ansbach, 01.07.2021 - AN 8 P 19.01370

    Dienstvereinbarung zum Probelauf eines Ausfallmanagementsystems im Pflegebereich

  • BAG, 30.08.1989 - 7 ABR 65/87

    Schulungs- und Bildungsveranstaltung: Anerkennungsbescheid - Anfechtbarkeit durch

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

  • LAG Hessen, 14.07.1988 - 12 TaBV 140/87

    Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl ; Ausschluss der Wahl

  • LAG Niedersachsen, 29.04.2013 - 8 TaBV 126/12

    Einseitige Minderung des Auszahlungsbetrages eines Anpassungsfonds infolge eines

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und

  • LAG Hamm, 12.12.2011 - 10 TaBV 87/11

    Mitbestimmungsfreie Berechnung der Urlaubsdauer einzelner Beschäftigter;

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren -

  • LAG Hessen, 17.03.1988 - 12 TaBV 92/87

    Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtscharakter einer im Kern schuldrechtlichen

  • LAG Berlin, 05.02.1998 - 7 TaBV 6/97

    Unwirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung; Abweichung von dem Tarifvertrag;

  • LAG Berlin, 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88

    Personalplanung; Arbeitsgericht; Beschlussverfahren; Entscheidungsreife

  • VGH Hessen, 17.06.1993 - TK 454/93

    Fehlende Antragsbefugnis des - zu Recht - nicht am Stufenverfahren beteiligten

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 TaBV 65/10

    Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Britischen

  • LAG Berlin, 15.01.1990 - 9 TaBV 5/89

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelung in Krankenanstalten

  • LAG Düsseldorf, 24.10.1989 - 16 (5) TaBV 67/89

    Antragsbefugnis; Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren;

  • LAG Hessen, 28.07.1988 - 12 TaBV 58/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes; Anforderungen an

  • LAG Hessen, 21.04.1988 - 12 TaBV 111/87

    Überprüfung, ob ein Angestellter "leitend" ist, durch eine

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1989 - 14 TaBV 14/88

    Mitbestimmungspflicht bezüglich der Übertragung des Telefondienstes an eine

  • LAG Hessen, 03.03.1988 - 12 TaBV 59/87

    Vorliegen eines "Einheitlichen Betriebs"; Entfallen der Antragsbefugnis der

  • LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 TaBV 92/95
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