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   BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03   

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https://dejure.org/2005,30702
BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03 (https://dejure.org/2005,30702)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 1 ABR 66/03 (https://dejure.org/2005,30702)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 1 ABR 66/03 (https://dejure.org/2005,30702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers - Beschlussverfahren mit der geltenden Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - Möglichkeit der Überlassung eines Arbeitnehmers auf unbestimmte Zeit - Möglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Dazu ist nicht erforderlich, dass die Überlassung von Arbeitnehmern den hauptsächlichen Geschäftszweck des Verleihers darstellt (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, zu 12 bb der Gründe).

    Gewerbsmäßig iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG nF ist jede auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbständige Überlassungstätigkeit (BAG 21. März 1990 - 7 A Z R 198/89- BAGE 65, 43, zu 12 a bb der Gründe; Schüren/Hamann AÜG 2. Aufl. § 1 Rn. 283 mwN; Thüsing/Waas AÜG § 1 Rn. 96).

    Das entscheidende Kriterium für die Gewerbsmäßigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - aaO; 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu I11 der Gründe).

    An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlt es aber, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der Personalkosten erfolgen soll und dem Verleiher daraus auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwachsen (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89- aaO, zu 12a bb, cc der Gründe).

    Die Vermutung gilt auch bei nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu I I 3 der Gründe mwN; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, zu 13 der Gründe).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Auch wenn es dabei auf die Richtigkeit der entsprechenden Behauptungen nicht ankommt, genügen bloße Vermutungen nicht (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - NZA 2005, 535, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B 1 2 der Gründe mwN).

    "Sonstige Nachteile" im Sinne dieser Vorschrift sind nach der Rechtsprechung des Senats nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers (26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - NZA 2005, 535, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B 1 3 b aa der Gründe mwN).

    Ist dieses durch eine rechtskräftige Entscheidung beendet, endet damit automatisch auch die Rechtshängigkeit des Feststellungsantrags (26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - NZA 2005, 535, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 1, 2 der Gründe; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe).

    In entsprechen der Anwendung dieser Vorschriften war die Einstellung auch hier auszusprechen (ebenso BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - aaO, zu B I I 4 der Gründe).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gilt (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, zu B 1 2 der Gründe).

    Es kann aber auch eine wesentliche Änderung der entscheidungserheblichen rechtlichen Verhältnisse zu einer Änderung des Streitgegenstands und damit zugleich zu einer Antragsänderung führen (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, zu B 1 2 der Gründe; zur Beendigung der durch den Streitgegenstand bestimmten Rechts kraft einer Entscheidung bei späterer Änderung der Rechtslage: 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - BAGE 95, 47, zu B I I 3, 4 der Gründe).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, zu B I11 der Gründe; 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - BAGE 94, 169, zu I I 2 a der Gründe mwN).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 45/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Das entscheidende Kriterium für die Gewerbsmäßigkeit ist die Gewinnerzielungsabsicht (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - aaO; 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu I11 der Gründe).

    Die Vermutung gilt auch bei nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 45/99 - BB 2001, 98, zu I I 3 der Gründe mwN; 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43, zu 13 der Gründe).

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, zu B I11 der Gründe; 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - BAGE 94, 169, zu I I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen lediglich dann gegeben, wenn der Zweck der Verbotsnorm nur dadurch erreicht werden kann, dass die Einstellung insgesamt unterbleibt (28. Juni 1994 - 1 ABR 59/93 - BAGE 77, 165, zu B I 1 1 der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Dazu müsste entweder ein Rechtsanspruch auf die erstrebte Veränderung bestanden oder zumindest eine tat sächliche Position sich bereits zu einer rechtlich erheblichen Anwartschaft verstärkt haben (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130, zu IIA I I 2 der Gründe).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Ist dieses durch eine rechtskräftige Entscheidung beendet, endet damit automatisch auch die Rechtshängigkeit des Feststellungsantrags (26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - NZA 2005, 535, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 1, 2 der Gründe; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Dazu bedarf es zwar keines Verbotsgesetzes im technischen Sinne, das unmittelbar die Unwirksamkeit der Maßnahme herbeiführte (28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, zu B I I 2 b der Gründe).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 66/03
    Leiharbeitnehmer sind in den Entleiherbetrieb voll eingegliedert und führen ihre Arbeiten ausschließlich nach den Weisungen des Entleihers aus (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - AP AÜG § 9 Nr. 6 = EzA AÜG § 1 Nr. 13, zu I11 der Gründe mwN).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

  • LAG Hessen, 19.08.2003 - 4 TaBV 179/02
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Hinweis des Senats: Parallelverfahren zu Senat 25. Januar 2005 - 1 ABR 65/03 - u. - 1 ABR 66/03 -.
  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05

    Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte

    Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 48; - 1 ABR 65/03 - n.v.; - 1 ABR 66/03 - n.v.; jeweils zu B I 1).
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