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   BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85   

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BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85 (https://dejure.org/1987,85)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1987 - 1 ABR 66/85 (https://dejure.org/1987,85)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 (https://dejure.org/1987,85)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin der Fraunhofer-Gesellschaft - Fraunhofer-Gesellschaft als Tendenzunternehmen mit wissenschaftlicher Bestimmung - Einseitige Änderung einer Vergütungsordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 147
  • NZA 1987, 489
  • DB 1987, 2316
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 31. Mai 1983 (BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß der Tendenzcharakter eines Zeitschriftenverlages das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung von Redakteuren nicht ausschließt.

    Der Senat hat daher schon in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1983 (BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972) entschieden, daß der Betriebsrat nach § 101 BetrVG nicht die "Aufhebung" einer Ein- oder Umgruppierung verlangen kann, die der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats vorgenommen hat.

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Die gleiche Ansicht vertritt der Vierte Senat für die Eingruppierung von Erziehern in einem Unternehmen karitativer Bestimmung (Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dabei ist unerheblich, ob diese Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse des Vierten Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 8/84

    Umgruppierung eines AT-Angestellten

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Dabei ist unerheblich, ob diese Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse des Vierten Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen ist deshalb kein Mitgestaltungsrecht, sondern ein Mitbeurteilungsrecht (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschlüsse vom 28. Januar 1986 -1 ABR 8/84 - und vom 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 - beide Entscheidungen zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen ist deshalb kein Mitgestaltungsrecht, sondern ein Mitbeurteilungsrecht (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschlüsse vom 28. Januar 1986 -1 ABR 8/84 - und vom 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 - beide Entscheidungen zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Häufig wird zwar der Betriebsrat seine Zustimmung zu einer Eingruppierung mit der Begründung verweigern, die vorgesehene Eingruppierung verstoße gegen die Vergütungsordnung selbst und stelle sich damit als eine unrichtige Rechtsanwendung dar (vgl. Beschluß vom 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut) ausgesprochen, daß sich der Feststellungsantrag nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG mit der endgültigen Zustimmung zur personellen Maßnahme bzw. mit der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats durch das Gericht erledigt.
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81
    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Für welchen Bereich eine tarifliche Regelung besteht oder üblich ist, kann nur nach dem Geltungsbereich der geschlossenen Tarifverträge beurteilt werden (Beschluß des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 ABR 20/81 - DB 1983, 996; Thiele, GK-BetrVG, 3. Bearbeitung, § 77 Rz 108; Fitting/Auffarth/Kaiser, aa0, § 77 Rz 57).
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Der Senat hat daher auch entschieden, daß vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch eine Regelung gedeckt ist, die neben der Zahlung von Erschwerniszuschlägen auch die Zuordnung der einzelnen zuschlagspflichtigen Arbeiten zu bestimmten Erschwernisgruppen und die Festlegung des Verhältnisses der einzelnen Erschwernisgruppen zueinander zum Inhalt hat (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86

    Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Dabei ist unerheblich, ob diese Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse des Vierten Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 100/77

    Redakteure eines Zeitschriftenverlages - Tendenzträger - Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Es geht um die Sicherung der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie (Beschlüsse des Senats vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972 und vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
    Von einer einseitigen Änderung der Vergütungsordnung der FhG könnte - möglicherweise - dann nicht gesprochen werden, wenn - wie in dem vom Vierten Senat am 3. Dezember 1985 entschiedenen Fall der M.-P.-Gesellschaft (- 4 ABR 60/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - schon bislang der Entlohnungsgrundsatz praktiziert worden wäre, daß sich die Vergütung der Angestellten stets nach der Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst, insbesondere des Bundes, richten soll, gleichgültig, auf welcher Rechtsgrundlage diese Vergütung beruht.
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Normzweck von § 77 Abs. 3 BetrVG ist die Sicherung der ausgeübten und aktualisierten Tarifautonomie (vgl. Beschlüsse des Ersten Senats vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 100/77 - AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972, vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 = AP Nr. 3 zu 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, vom 27. Januar 1987, BAGE 54, 147 AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972 und vom 24. Februar 1987, aaO, m.w.N.).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auch hierfür bedarf es keiner Bescheidung des Feststellungsantrags nach Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift mehr (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, zu B IV 3 der Gründe; Richardi/Thüsing aaO Rn. 36).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Ein Verstoß gegen einen Tarifvertrag im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn die vom Arbeitgeber für maßgeblich gehaltene Vergütungsordnung nicht diejenige ist, die im Betrieb für den betreffenden Arbeitnehmer zur Anwendung kommt (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 156, zu B II 2 a der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 99 Rn. 172).

    Er erstreckt sich darüber hinaus auf alle Unternehmen und/oder Betriebe im räumlichen, fachlichen und personellen Geltungsbereich des Tarifvertrags, auf die dieser Vertrag bei Mitgliedschaft des Arbeitgebers im tarifschließenden Verband und dadurch begründeter Tarifbindung Anwendung fände (vgl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70, zu II 2 b der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, zu B III 4 b der Gründe; Münch- ArbR/Matthes 2. Aufl. Bd. 3 § 327 Rn. 68; Schaub/Koch Arbeitsrechts-Handbuch 11. Aufl. § 231 Rn. 25).

    Der Geltungsanspruch eines Firmentarifvertrags erstreckt sich von vornherein nicht über die Betriebe der an ihn gebundenen Unternehmen hinaus (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 165 f., zu B III 4 b der Gründe).

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