Rechtsprechung
   BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,994
BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83 (https://dejure.org/1985,994)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1985 - 1 ABR 67/83 (https://dejure.org/1985,994)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 (https://dejure.org/1985,994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Festlegung der Höhe der Leistungszulage - Unterscheidung einzelner leistungsbezogener Entgelte - Maßgeblichkeit der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers für die Zahlung einer Leistungszulage - Anforderungen an die Auszahlung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11; Lohntarifvertrag der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 43
  • NJW 1986, 2849 (Ls.)
  • NZA 1986, 296
  • VersR 1986, 500
  • BB 1986, 1224
  • DB 1986, 544
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83
    Er hat daran in seiner Entscheidung vom 13. März 1984 (BAG 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) festgehalten.

    Mit diesem Vorbringen und dieser Kritik, die sich weitgehend auf Pornschlegel (Begriff und Systematik leistungsbezogener Entgelte, AuR 1983, 193 und Anm. zur Entscheidung des Senats vom 13. September 1983 in AuR 1984, 92) beruft, hat sich der Senat schon in seiner Entscheidung vom 13. März 1984 (BAG 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) auseinandergesetzt.

    Alle diese Größen sind auf jeden Fall Leistungen im Sinne der Definition des Senats, wie sie in der Entscheidung vom 13. März 1984 (BAG 45, 208 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) näher erläutert worden ist.

  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle festzustellen ist, wenn es an deren Zuständigkeit fehlt; nicht etwa ist der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).

    Ob eine derart ausgestaltete Leistungszulage ein leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG, d.h. auch ein mit Akkord oder Prämie vergleichbares Entgelt ist, hat der Senat in der Entscheidung vom 28. Februar 1984 (- 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) noch offengelassen.

  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Unwirksamkeit des Spruchs der Einigungsstelle festzustellen ist, wenn es an deren Zuständigkeit fehlt; nicht etwa ist der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 28.04.1981 - 1 ABR 53/79

    Mitbestimmungsrecht über Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83
    Das folgt aus dem Normencharakter der Betriebsvereinbarung, der es ebenso wie bei Tarifverträgen und Gesetzen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese insoweit aufrecht zu erhalten, als sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (vgl. zuletzt Entscheidung des Senats vom 28. April 1981, BAG 35, 205 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83
    Auch § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG spricht von Entlohnungsgrundsätzen, ohne daß damit die Höhe des Lohnes angesprochen ist (Beschluß des Senats vom 22. Januar 1980, BAG 32, 350 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78

    Revision - Vergütungssystem

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1981 (BAG 36, 1 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) ausgesprochen, daß ein dem Akkord- und Prämienlohn vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG eine Vergütungsform ist, bei der eine "Leistung" des Arbeitnehmers, gleichgültig, worin diese besteht, gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird, und bei der sich die Höhe der Vergütung in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung bemißt.
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73

    Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 5. März 1974 (BAG 26, 60 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit) zwar ausgesprochen, daß tarifvertragliche Regelungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht dadurch verdrängen können, daß sie dem Arbeitgeber ein einseitiges Bestimmungsrecht einräumen.
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 67/83
    Auch § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG spricht von Entlohnungsgrundsätzen, ohne daß damit die Höhe des Lohnes angesprochen ist (Beschluß des Senats vom 22. Januar 1980, BAG 32, 350 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Nicht aber sei der Spruch der Einigungsstelle aufzuheben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972; Beschluß vom 28. Februar 1984 - 1 ABR 37/82 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Fehlt es an der Zuständigkeit der Einigungsstelle, ist ihr Spruch nicht aufzuheben, sondern dessen Unwirksamkeit festzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1985, BAGE 50, 43, 46 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B I der Gründe, m.w.N. und Anm. Streckel).

    Die Höhe einer Zulage ist daher nicht mitbestimmungspflichtig (Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1985, BAGE 50, 43, 46 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Dieses Entgelt ist aber mit Akkord und Prämie nicht vergleichbar (vgl. BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - BAGE 50, 43).
  • BAG, 23.10.2002 - 7 ABR 55/01

    Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Da eine solche Entscheidung keine rechtsgestaltende, sondern nur feststellende Wirkung hat, ist nicht die Aufhebung des Spruchs der Einigungsstelle zu beantragen, sondern die Feststellung seiner Unwirksamkeit (st. Rspr., vgl. BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 67/83 - BAGE 50, 43 = AP BetrVG 1972 § 87 Leistungslohn Nr. 3, zu B I der Gründe mwN; 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 41, zu I 1 b der Gründe; 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 27, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats kraft Auftrags: Konzernbetriebsvereinbarung

    Die Entscheidung der Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit unterliegt der gerichtlichen Rechtskontrolle (BAG Beschluß vom 22. Oktober 1985 - BAGE 50, 43, 46 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B I der Gründe und Beschluß vom 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117, 128 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 2 a der Gründe).
  • LAG Brandenburg, 14.01.2004 - 6 Sa 54/03

    Fortgeltung von Regelungen einer Betriebsvereinbarungen über die

    Das trifft bei einer allein nach dem Umsatz zu berechnenden Vergütung nicht zu (vgl. BAG Beschluss vom 22.10.1985 - 1 ABR 67/83 - in AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG "Provision").
  • LAG Brandenburg, 09.03.2004 - 2 Sa 156/03

    Keine betriebliche Übung bei konkludenter Provisionsabrede

    Danach hat der Betriebsrat ein - eingeschränktes - zwingendes Mitbestimmungsrecht bei einer allein nach dem Umsatz zu berechnenden Vergütung, die nicht an einer Leistung des Arbeitnehmers zu messen ist und nicht mit einer Bezugsleistung zu vergleichen ist (vgl. BAG v. 22.10.1985 - 1 ABR 67/83 -, AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 "Provision" und öfter).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 53/97

    Mitbestimmung bei der Ausfüllung einer tariflichen Zulagenquote

    Erfaßt werden vielmehr nur solche Vergütungsformen, bei denen eine "Leistung" des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird; dabei muß sich die Vergütung nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zur Bezugsleistung richten (BAGE 50, 43, 47 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Leistungslohn, zu B II 1 a der Gründe; Klebe in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6 Aufl., § 87 Rz 281; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 87 Rz 362; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 955).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2000 - 2 TaBV 14/00

    Rechtswirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle; Betriebsvereinbarung zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 30.08.2018 - 6 Sa 943/17

    Anspruch der Arbeitnehmer eines Betriebes auf Zahlung einer Leistungszulage

    Die hier streitige Leistungszulage ist kein mit Akkordsätzen "vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt" im Sinne der Vorschrift, denn zwischen der Leistung und der Vergütung ist hier die Arbeitgeber-Entscheidung über die Leistungsbeurteilung zwischengeschaltet (BAG, Beschluss vom 22.10.1985 - 1 ABR 67/83 - Kania in ErfK § 87 BetrVG Rn. 126).
  • LAG Hessen, 31.05.1990 - 12 TaBV 26/90

    Betriebsrat: Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus dem Beschlussverfahren

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 35/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung - Gerichtliche Feststellung der

  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 17 P 08.384

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung; Auszahlung von Leistungszulagen und

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 36/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 34/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 41/84
  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 33/84
  • VG Ansbach, 08.01.2008 - AN 8 P 07.02620

    Leistungsentgelt; Auszahlung an einzelne Bedienstete; keine Mitbestimmung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht