Rechtsprechung
   BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13   

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https://dejure.org/2016,5643
BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13 (https://dejure.org/2016,5643)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2016 - 1 ABR 68/13 (https://dejure.org/2016,5643)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 (https://dejure.org/2016,5643)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Einsatz von Überwachungskameras: Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überwachungskameras - und die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konzernbetriebsrat bei Videoüberwachung lediglich für ein Unternehmen nicht zuständig

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Videoüberwachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 498
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
    Wird ihrem negativen Feststellungsantrag entsprochen, steht fest, dass nicht diese und der Konzernbetriebsrat, sondern die in den konzernangehörigen Unternehmen errichteten Arbeitnehmervertretungen und deren Arbeitgeber für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte in Bezug auf die Anwendung der installierten Kameras und Monitore zuständig sind (vgl. BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 18) .

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers oder der betroffenen Arbeitnehmervertretungen nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, ein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats zu begründen (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 24) .

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
    Gegenstand des Beteiligungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist dann, ob überhaupt sowie ggf. nach welchen Grundsätzen welche Arbeitnehmer für welche Dauer sich der bei dem Dritten installierten Überwachungseinrichtung unterziehen müssen (vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - zu B II 1 a bb und B II 1 c aa der Gründe, BAGE 109, 235) .

    Nach der Senatsrechtsprechung ist es Sache des entsendenden Arbeitsgebers dafür zu sorgen, dass der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht auch bei einem Einsatz von Belegschaftsangehörigen in Betrieben von anderen Unternehmen wahrnehmen kann (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - zu B II 1 c bb der Gründe, BAGE 109, 235) .

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12

    Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
    a) Die Arbeitgeberin hat ihn zutreffend auf die Feststellung der Unzuständigkeit des Konzernbetriebsrats für die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts in Bezug auf das im Klinikum installierte visuelle Aufzeichnungssystem und nicht auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs vom 17. August 2012 gerichtet (vgl. BAG 17. September 2013 - 1 ABR 21/12 - Rn. 11, BAGE 146, 89) .
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
    Das Vorliegen eines zwingenden Erfordernisses bestimmt sich nach Inhalt und Zweck des Mitbestimmungstatbestands, der einer zu regelnden Angelegenheit zugrunde liegt (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 ABR 19/11 - Rn. 21, BAGE 142, 87) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2013 - 17 TaBV 222/13

    Überwachungseinrichtungen - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
    Auf die Rechtsbeschwerde der H GmbH wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2013 - 17 TaBV 222/13 - aufgehoben.
  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 78/11

    Mitbestimmung - Verwaltungsakt - Videoüberwachung

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass es sich bei den im Klinikum eingesetzten Kameras und Monitoren um eine solche technische Einrichtung handelt, die dazu bestimmt ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 1 ABR 78/11 - Rn. 17, BAGE 144, 109) .
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13
    aa) Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts für einen bestimmten betrieblichen Vorgang betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann nach der ständigen Senatsrechtsprechung Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 26) .
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei einem bestimmten betrieblichen Vorgang betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann daher Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. nur BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 - Rn. 17 mwN; 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - Rn. 17 mwN) .
  • LAG Hamburg, 14.06.2016 - 2 TaBV 2/16

    Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrats bei konzernweiter Mitarbeiterbefragung -

    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts für einen bestimmten betrieblichen Vorgang betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann Gegenstand eines Feststellungsbegehrens im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 17, juris).

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers oder der betroffenen Arbeitnehmervertretungen nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, ein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats zu begründen (BAG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 24, juris).

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20

    Mitbestimmungspflicht bei Einführung von Microsoft Office 365; Betriebsbegriff

    Eine technische Notwendigkeit liegt hingegen dann nicht vor, wenn keine Weitergabe erhobener Daten an andere Betriebe erfolgt und unternehmensübergreifende Nutzungs- und Überwachungsmöglichkeiten fehlen (vgl. BAG, Beschluss vom 26.01.2016 - 1 ABR 68/13, juris Rn. 26).
  • ArbG Bonn, 20.04.2016 - 5 BV 108/15

    Mitbestimmungsrecht des Konzernbetriebsrats bei der Erstellung und Durchführung

    Überdies betrifft das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts für einen bestimmten betrieblichen Vorgang ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann als solches Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. BAG , Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 17, juris).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände im Konzern und in den einzelnen Unternehmen (vgl. BAG , Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 24, juris).

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 9 TaBV 1/19

    Einigungsstellenspruch; Anfechtung; Konzernbetriebsvereinbarung

    Allein der Wunsch des Arbeitgebers oder der betroffenen Arbeitnehmervertretungen nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, ein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats zu begründen (BAG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 24, juris).

    Um keine mehrere Unternehmen betreffende Angelegenheit iSd. § 58 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG würde es sich bei der Einführung und Ausgestaltung eines Überwachungssystems nur handeln, wenn keine unternehmensübergreifende Nutzungs- und Überwachungsmöglichkeit des Aufzeichnungssystems vorläge und weder eine Weitergabe der erhobenen Daten oder darauf bezogener Auswertungen an andere Konzernunternehmen erfolgte noch von ihnen eine Zugriffsmöglichkeit auf die Geräte und die aufgezeichneten Daten bestünde (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 -, Rn. 25 - 26, juris).

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren; Prüfkompetenz bei

    Voraussetzung für ein solches Betroffensein ist, dass eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums als Inhaber des vom Antragsteller geltend gemachten Anspruchs oder Rechts materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt (BAG vom 19.12.2017 - 1 ABR 32/16, juris, Rz. 11; BAG vom 26.01.2016 - 1 ABR 68/13, juris, Rz. 19).
  • LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16

    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der

    Das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts für einen bestimmten betrieblichen Vorgang betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien und kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Gegenstand eines Feststellungsbegehrens i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO sein (BAG 26. Januar 2016 - 1 ABR 68/13 - Rn. 18; 17. Februar 2015 - 1 ABR 45/13 - Rn. 26).
  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 2 BV 94/19
    Hingegen fehlt es an einer technischen Notwendigkeit einer betriebsübergreifenden Regelung, wenn keine Weitergabe der erhobenen Daten an einen anderen Betrieb erfolgt und auch keine betriebsübergreifenden Auswertungsmöglichkeiten bestehen und mithin keine betriebsübergreifende Zugriffsmöglichkeit auf die für einen anderen Betrieb erhobenen Daten bestehen (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 26.01.2016 - 1 ABR 68/13, juris, Rn. 26).
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