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   BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87   

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https://dejure.org/1989,1524
BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87 (https://dejure.org/1989,1524)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1989 - 1 ABR 69/87 (https://dejure.org/1989,1524)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 69/87 (https://dejure.org/1989,1524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVerfG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Rahmen der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche [hier: in einem Kaufhaus; Kriterien, Umfang]

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Eingangssatz, § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 76 Abs. 5 Satz 3; FeiertagslohnzahlungsG § 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Umfang der Mitbestimmung bei Verteilung der verkürzten Arbeitszeit auf eine 8-Tage-Woche im an sechs Wochentagen geöffneten Betrieb (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 57
  • NZA 1989, 646
  • VersR 1989, 871
  • BB 1989, 1346
  • DB 1989, 1631
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87
    Deswegen stellt ein so ausgestaltetes Rolliersystem aber noch keine Regelung über die Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmer dar, für die dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht (Beschluß vom 18. August 1987, BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87
    Seit dem Senatsbeschluß vom 24. Februar 1987 (BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972) ist es ständige Senatsrechtsprechung, daß Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG nicht schon dann ausgeschlossen sind, wenn die entsprechende mitbestimmungspflichtige Angelegenheit üblicherweise durch Tarifvertrag im Sinne von § 77 Abs. 3 BetrVG geregelt ist (vgl. zur Begründung Senatsbeschluß vom 24. Februar 1987, aaO).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87
    Der Spruch der Einigungsstelle und die vom Betriebsrat vorgeschlagene Klausel sind auch nicht materiell identisch: Bei der vom Betriebsrat vorgeschlagenen Regelung wird nämlich zunächst das Rolliersystem ohne Modifizierung eingeführt und dann nur aus dem Zusammenfall von Rolliertag und gesetzlichem Feiertag eine rechtliche Folge gezogen, die sich nicht aus § 1 FeiertagslohnzahlungsG ergibt und in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht (BAGE 49, 273 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT; Urteil vom 25. Februar 1986 - 3 AZR 328/84 - AP Nr. 4 zu § 15 MTB II).
  • BAG, 25.02.1986 - 3 AZR 328/84

    Dienstplan - Sonntagsarbeit - Feiertagsarbeit - Ausgleich durch Freizeit -

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87
    Der Spruch der Einigungsstelle und die vom Betriebsrat vorgeschlagene Klausel sind auch nicht materiell identisch: Bei der vom Betriebsrat vorgeschlagenen Regelung wird nämlich zunächst das Rolliersystem ohne Modifizierung eingeführt und dann nur aus dem Zusammenfall von Rolliertag und gesetzlichem Feiertag eine rechtliche Folge gezogen, die sich nicht aus § 1 FeiertagslohnzahlungsG ergibt und in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht (BAGE 49, 273 = AP Nr. 13 zu § 17 BAT; Urteil vom 25. Februar 1986 - 3 AZR 328/84 - AP Nr. 4 zu § 15 MTB II).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87
    Der Senat hat im Beschluß vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) entschieden, dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterfalle nicht nur die Frage, ob im Betrieb überhaupt in mehreren Schichten gearbeitet werden soll und wann die einzelnen Schichten beginnen und enden sollen.
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 69/85

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87
    b) Der Auffassung, der Betriebsrat habe bei der Ausgestaltung des vorwärts rollierenden Freizeitsystems auch mitzubestimmen über die Frage, an welchem Wochentag der einzelne Arbeitnehmer den Freizeittag zu erhalten hat, steht auch nicht der Beschluß des Senats vom 13. Januar 1987 (BAGE 54, 87 = AP Nr. 22 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit) entgegen.
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 69/87
    Es umfasse auch den Schicht- oder Dienstplan selbst (ebenso BAGE 41, 200 [BAG 21.12.1982 - 1 ABR 14/81] = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit für den Rufbereitschaftsplan).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

    Damit unterliegt auch die nähere Ausgestaltung des jeweiligen Schichtsystems im Detail der Mitbestimmung bis hin zu Fragen, in wieviel Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind (LAG Hamm vom 2. Juni 1978 - 3 TaBV 23/78 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 5; für die Anzahl der Rolliergruppen und die Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer Rolliergruppe bei der Ausgestaltung der 5-Tage-Woche in einem Betrieb, der an allen sechs Werktagen geöffnet ist, vgl. Beschlüsse des Senats vom 31. Januar 1989, BAGE 61, 57 und - 1 ABR 67/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 538/99

    Feiertagslohn bei flexibler Arbeitszeitregelung

    Zwar können durch Betriebsvereinbarung die gesetzlichen Wochenfeiertage bei der Festlegung der freien Tage von vornherein ausgespart werden (vgl. BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 69/87 - BAGE 61, 57) oder es kann vorgesehen werden, daß für eine auf einen Wochenfeiertag fallende Freizeit ein zusätzlicher Freizeitausgleich an einem anderen Tag zu gewähren ist (vgl. BAG 13. Januar 1987 - 1 ABR 69/85 - BAGE 54, 87, 94 f.).
  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG darüber mitzubestimmen hat, welche Arbeitnehmer in welcher Schicht arbeiten sollen bzw. ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere wechseln (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1989 - BAGE 62, 202 = AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Senatsbeschluß vom 18. April 1989 - BAGE 61, 305 = AP Nr. 34 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - BAGE 61, 57 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Nach dieser Bestimmung hat der Betriebsrat mitzubestimmen nicht nur darüber, ob im Betrieb überhaupt in mehreren Schichten gearbeitet werden soll, und nicht nur darüber, wann die einzelnen Schichten beginnen und enden, sondern auch darüber, welche Arbeitnehmer in welcher Schicht arbeiten sollen (Beschluß des Senats vom 31. Januar 1989, BAGE 61, 57 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 27. Juni 1989, BAGE 62, 202 = AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; so auch Hess/Schlochauer/Glaubitz, aa0, § 99 Rz 42) sowie darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von der einen Schicht in eine andere Schicht wechseln sollen (Beschluß vom 27. Juni 1989, aa0).
  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 97/88

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht § 87 nach Abs. 1 Nr. 11 bei der Festsetzung der

    Daran hält der Senat - wie auch in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1989 (1 ABR 69/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - fest.

    Daran hält der Senat - wie auch in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) - fest.

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Ausgestaltung eines rollierenden

    Wie der Senat in der angeführten Entscheidung und einer weiteren Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, ist dann, wenn der Betrieb des Arbeitgebers an sechs Werktagen in der Woche geöffnet sein soll, die Beteiligten aber in einer Betriebsvereinbarung geregelt haben, daß die Arbeitnehmer nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, eine Regelung erforderlich, nach welchem System die 5-Tage-Woche verwirklicht werden soll.

    Die Aussparung der gesetzlichen Feiertage führt auch nicht zu einer Verkürzung der vorgegebenen Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden im Jahresdurchschnitt, wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 -) entschieden hat.

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 388/99

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag: Betriebsnorm

    Das gilt auch für den Fall der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit (BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 69/87 - BAGE 61, 57, 62).
  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 58/88

    Rollierendes Freizeitsystem im Einzelhandel - Wirksamkeit eines

    Der Senat hat in der angeführten Entscheidung und einer weiteren Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt, daß dann, wenn der Betrieb an sechs Werktagen in der Woche geöffnet ist, die Arbeitnehmer aber nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten sollen, zu regeln ist, nach welchem System die 5-Tage-Woche verwirklicht werden soll.

    Die Aussparung der gesetzlichen Feiertage führt aber auch nicht zu einer Verkürzung der vorgegebenen Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden im Jahresdurchschnitt, wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 69/87 -) entschieden hat.

  • LAG Hamm, 25.04.2008 - 13 TaBV 120/07

    Auslegung; Betriebsvereinbarung; Arbeitszeit; freier Tag; Feiertag;

    Zwar ist es möglich, dass in einer Betriebsvereinbarung gesetzliche Wochenfeiertage bei der Festlegung der freien Tage einheitlich von vornherein ausgespart werden können (vgl. BAG, Urt. v. 24.01.2001 - 4 AZR 538/99 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 5; Beschl. v. 31.01.1989 - 1 ABR 69/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 31).
  • LAG Hamm, 18.01.1996 - 4 Sa 768/95

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung ; Bestandsgefährdung

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