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   BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00   

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BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00 (https://dejure.org/2001,3002)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2001 - 1 ABR 7/00 (https://dejure.org/2001,3002)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 (https://dejure.org/2001,3002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung - Mitbestimmung des Betriebsrats - Unterlassungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungspflichtige Neuregelung von Vergütungsgrundsätzen; Anspruch des Betriebsrates auf Unterlassung der Verletzung von Mitbestimmungsrechten ; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 § 99 § 50 § 23
    Betriebsverfassungsrecht - Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung; Mitbestimmung des Betriebsrats; Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist, sondern kommt schon dann zum Tragen, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht (st. Rspr., vgl. Senat 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 336, zu B I 2 b der Gründe; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93, 75, zu B II 2 a der Gründe, jeweils mwN).

    Ein solches Verlangen des Arbeitgebers kann eine einheitliche Regelung nur dann notwendig machen, wenn der Arbeitgeber allein unter diesen Voraussetzungen zu der regelungsbedürftigen Maßnahme bereit ist und insoweit mitbestimmungsfrei entscheiden kann, wie zB bei freiwilligen Leistungen (Senat 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - aaO, zu B I 2 b der Gründe) oder freiwilligen Betriebsvereinbarungen (Senat 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 252, zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00
    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist, sondern kommt schon dann zum Tragen, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht (st. Rspr., vgl. Senat 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 336, zu B I 2 b der Gründe; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93, 75, zu B II 2 a der Gründe, jeweils mwN).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00
    Ein solches Verlangen des Arbeitgebers kann eine einheitliche Regelung nur dann notwendig machen, wenn der Arbeitgeber allein unter diesen Voraussetzungen zu der regelungsbedürftigen Maßnahme bereit ist und insoweit mitbestimmungsfrei entscheiden kann, wie zB bei freiwilligen Leistungen (Senat 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - aaO, zu B I 2 b der Gründe) oder freiwilligen Betriebsvereinbarungen (Senat 6. Dezember 1988 - 1 ABR 44/87 - BAGE 60, 244, 252, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00
    Danach war die vom Arbeitgeber vorgenommene Modifikation der Vergütungsordnung mitbestimmungspflichtig, wie der Senat bereits bei früherer Gelegenheit festgestellt hat (Senat 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3, zu B II 1 c der Gründe).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00
    Bei Verletzung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten - hier nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG - ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unabhängig von der Intensität des Verstoßes ein Unterlassungsanspruch gegeben (Senat 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - aaO), der aus der besonderen Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat folgt und der Sicherung der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG dient (vgl. im einzelnen Senat 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - aaO).
  • LAG Köln, 20.10.1999 - 2 TaBV 28/99

    Anwendung von Normen eines gekündigten Tarifvertrages auf neubegründete

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Oktober 1999 - 2 TaBV 28/99 - aufgehoben.
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00
    Der Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 BetrVG - ausgenommen den hier nicht gegebenen Fall der Übertragung des Mitbestimmungsrechts durch die örtlichen Betriebsräte (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BetrVG) - zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte geregelt werden können (Senat 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139, zu B II der Gründe).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Mitbestimmungspflichtig sind aber die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 70 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 47; 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 53; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72; GK-BetrVG/Wiese § 87 Rn. 805 mwN).

    Dies stellt eine Änderung von Entlohnungsgrundsätzen dar (so mit Bezug auf den Beklagten bereits BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72).

    Darin liegt ein Verstoß gegen § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, 295, zu III 2 der Gründe; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72; 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 3).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Mitbestimmungspflichtig sind aber die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 70 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 47; 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 53; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72; Wiese GK-BetrVG 7. Aufl. § 87 Rn. 805 mwN).

    Dies stellt eine Änderung von Entlohnungsgrundsätzen dar (so mit Bezug auf den Beklagten bereits BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72).

    Darin liegt ein Verstoß gegen § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (so bereits die Senatsentscheidungen vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - und 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 -, jeweils aaO).

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Eine solche Wirkung kann mit der Regelung von Entlohnungsgrundsätzen untrennbar verbunden sein (BAG 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - zu B II 1 der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72).
  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber nur dann, wenn er mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, diese auch von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen kann ( BAG 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94  - zu B II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 70 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 47; 30. August 1995 -  1 ABR 4/95  - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 80, 366 ; 11. November 1998 -  7 ABR 47/97  - zu B I 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17; 13. März 2001 -  1 ABR 7/00  - zu B II 2 der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 3 der Gründe; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, zu IV 1 a der Gründe).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Bereich der freiwilligen Mitbestimmung der Gesamtbetriebsrat dann zuständig, wenn der Arbeitgeber zu einer Maßnahme nur unternehmenseinheitlich oder betriebsübergreifend bereit ist (BAG 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 70 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 47, zu B II 1, 2 b der Gründe; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366, 372 = AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kontrolleinrichtung Nr. 21, zu B I 2 b der Gründe; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72, zu B II 2 der Gründe; vgl. auch 11. November 1998 - 7 ABR 47/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17, zu B I 3 der Gründe).

    Dies gilt vor allem bei der Gewährung freiwilliger Zulagen (vgl. BAG 18. Oktober 1994 aaO; 30. August 1995 aaO; 11. November 1998 aaO), aber auch bei anderen Gegenständen, die nicht der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen (vgl. BAG 13. März 2001 aaO; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 1 der Gründe), also insbesondere bei Maßnahmen nach § 88 BetrVG.

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

    Unabhängig davon, dass es sich bei Vertriebsbeauftragten um eine Arbeitnehmergruppe handelt, die wegen der Einheitlichkeit ihrer Aufgabenstellung nicht mit AT-Angestellten vergleichbar ist, entspricht es inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber nur dann, wenn er mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, diese auch von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung herbeiführen kann ( BAG 13. März 2001 -  1 ABR 7/00  - zu B II 2 der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72; 11. November 1998 -  7 ABR 47/97  - zu B I 3 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 19 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 17; 30. August 1995 -  1 ABR 4/95  - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 80, 366; 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94  - zu B II 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 70 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 47).
  • LAG Berlin, 04.04.2003 - 13 TaBV 68/03

    Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, BAT, BAT-O, Vergütungsordnung, Ermessen der

    Mitbestimmungspflichtig sind aber die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt nur BAG 13.3.2001 - 1 ABR 7/00 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72, zu B II 1 der Gründe).

    Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist, sondern kommt schon dann zum Tragen, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur BAG 13.3.2001, a.a.O., zu B II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Ein solches Verlangen des Arbeitgebers kann eine einheitliche Regelung nur dann notwendig machen, wenn der Arbeitgeber allein unter diesen Voraussetzungen zu der regelungsbedürftigen Maßnahme bereit ist und insoweit mitbestimmungsfrei entscheiden kann, wie z.B. bei freiwilligen Leistungen (vgl. nur BAG 13.3.2001, a.a.O., zu B II 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen

    Eine solche Wirkung kann unter Umständen mit der Regelung von Entlohnungsgrundsätzen untrennbar verbunden sein (BAG 13. März 2001 - 1 ABR 7/00, Rn. 27, juris).

    Die Zweckverwirklichung kann aber nur im Rahmen der gesetzlichen vorgegebenen Grenzen stattfinden, also unter Beachtung der mitbestimmungsfrei vom Arbeitgeber getroffenen Vorgaben (von gewissen Reflexwirkungen abgesehen, vgl. etwa BAG 13. März 2001 - 1 ABR 7/00, Rn. 27, juris).

  • LAG Berlin, 06.06.2003 - 13 TaBV 68/03

    Streitigkeit über die Anfechtung eines Teileinigungsstellenspruchs; Streitigkeit

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  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 857/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 513/03

    Abfindung - Verjährung - altes Recht

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2015 - 5 Sa 229/14

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

  • LAG München, 04.07.2008 - 10 TaBV 118/07

    Anforderung an Beschwerdebegründung; Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 858/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12

    Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 52/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

  • LAG Düsseldorf, 31.07.2012 - 17 TaBV 38/11

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung

  • LAG Köln, 09.05.2012 - 8 TaBV 97/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Abänderung der Regelung hinsichtlich

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2006 - 4 TaBV 49/05

    Eingruppierung, Änderung von Entlohnungsgrundsätzen, Fehlende Tarifbindung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 23 TaBV 660/10

    Mitbestimmung bei Streichung einer Sonderzuwendung für bestimmte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2004 - 7 Sa 1055/03

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingriff in die Struktur einer bestehenden

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