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   BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82   

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https://dejure.org/1984,416
BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82 (https://dejure.org/1984,416)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1984 - 1 ABR 73/82 (https://dejure.org/1984,416)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 (https://dejure.org/1984,416)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 364
  • BB 1985, 340
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
    Der Senat folgt der Entscheidung des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 - BAG 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, wonach die Entscheidung einer von einem konkreten, aber erledigten Anlaßfall losgelösten Streitfra ge einen darauf gerichteten gesonderten Antrag voraussetzt, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht erstmalig gestellt werden kann.

    Darin liegt eine Antragsänderung, die in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich unzulässig ist (Beschluß des Senats vom 24. November 1981, BAG 37, 102 = AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG 1972; Beschluß des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982, BAG 39, 259 = AP Nr. 5 zu $ 83 ArbGG 1979).

    Die Entscheidung des Senats vom 19. Mai 1981 ist jedoch durch die Entscheidung des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982 (aaO) überholt.

  • BAG, 19.01.1982 - 1 AZR 279/81

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter

    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
    Ausnahmsweise ist jedoch eine Klage- bzw. Antragsänderung in der dritten Instanz dann zulässig, wenn es sich lediglich um eine Beschränkung oder Modifizierung des bisherigen Klageantrages handelt (BAG 37, 331, 343 f. = AP Nr. 10 zu Art. 140 GG, zu II der Gründe).
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79

    Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger -

    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
    Ob die wissenschaftliche Bestimmung der Max-Planck-Gesellschaft einer Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiter entgegensteht, ins besondere die sonst notwendige Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung entfallen läßt, läßt sich nicht allgemein für alle Mitarbeiter, auch nicht, soweit sie als "wissenschaftliche Mitarbeiter an Forschungsprojekten" bezeichnet werden, entscheiden, Auch bei einem Tendenzunternehmen treten die Beteiligungsrechte des Betriebsrates nur insoweit zurück, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Unternehmens zur Tendenzbestimmung und Tendenz-r verwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit die jeweils geschützten Freiheitsrechte - hier das Grundrecht der Forschungs» und Wissenschaftsfreiheit - verletzt werden können (zuletzt Beschluß des Senats vom 19. Mai 1981, BAG 35, 289 = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Erste Senat schon wiederholt angeschlossen (vgl. auch den Beschluß vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.08.1983 - 1 ABR 56/81
    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
    Dem hat sich der Senat schon wiederholt angeschlossen (Beschluß vom 22. März 1983 - 1 ABR 48/81 - und Beschluß vom 30. August 1983 - 1 ABR 56/81 - beide unveröffentlicht).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 48/81
    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
    Dem hat sich der Senat schon wiederholt angeschlossen (Beschluß vom 22. März 1983 - 1 ABR 48/81 - und Beschluß vom 30. August 1983 - 1 ABR 56/81 - beide unveröffentlicht).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 73/88

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber bei Einstellung neuer

    Der Senat bejaht in ständiger Rechtsprechung ein Feststellungsinteresse für Anträge, mit denen bestimmte Rechte oder Pflichten der Betriebspartner gegeneinander festgestellt werden, sofern das Beteiligungsrecht unter den Beteiligten bereits in der Vergangenheit streitig war und eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß es auch in künftigen Fällen wieder streitig werden wird (Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82

    Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen

    Der Unternehmer konnte - unabhängig vom streitigen Anlaßfall - einen auf den fortbestehenden Streit bezogenen Feststellungsantrag stellen; er mußte dies nur genügend deutlich zum Ausdruck bringen (BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 17/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstreisen

    Ist zu erwarten, daß die gleiche Streitfrage künftig erneut auftaucht, muß dem durch eine vom Ausgangsfall abgelöste Antragstellung Rechnung getragen werden, weil dann mit Rechtskraftwirkung auch für diese Fälle entschieden werden kann (ständige Senatsrechtsprechung seit Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979).
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