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   BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07   

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https://dejure.org/2008,1199
BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07 (https://dejure.org/2008,1199)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 1 ABR 74/07 (https://dejure.org/2008,1199)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 (https://dejure.org/2008,1199)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit eines Anschlussrechtsmittels des in der Vorinstanz obsiegenden Antragstellers; Verlängerung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit eines Anschlussrechtsmittels des in der Vorinstanz obsiegenden Antragstellers; Verlängerung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigung: Einstellung gem. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wenn für mehr als einen Monat vorgesehen und mindestens um zehn Stunden pro Woche ? Änderungsvertrag selbst keine Einstellung, jedoch kann vorherige Beteiligung verlangt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften: Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrarbeit und Mitbestimmung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

  • dbb.de PDF, S. 14 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 99 Abs. 1 BetrVG
    Mitbestimmung bei Erhöhung der Arbeitszeit

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 14 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 99 Abs. 1 BetrVG
    Mitbestimmung bei Erhöhung der Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 128, 351
  • MDR 2009, 514
  • DB 2009, 743
  • NZA-RR 2009, 260
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann im Beschlussverfahren das Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die es in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb vorkommt und sich auch zukünftig jederzeit wiederholen kann (vgl. 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 113, 206).

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt in der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 50 ff., BAGE 122, 280; zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG BVerwG 23. März 1999 - 6 P 10/97 - zu II 1 der Gründe, BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73).

    a) Diese Auslegung des Begriffs der Einstellung iSv. § 99 BetrVG folgt nicht zwingend aus dem Wortlaut der Vorschrift, steht zum Wortsinn des Begriffs aber auch nicht im Widerspruch (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 113, 206).

    Sie bedürfen einer erneuten Beurteilung durch den Betriebsrat (vgl. näher BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d bb der Gründe, BAGE 113, 206).

    Diese Eingliederung erfährt aus der Sicht der Belegschaft eine erhebliche Änderung, wenn sich ihr zeitlicher Umfang wesentlich erhöht (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 113, 206).

    Maßgeblich ist in Anlehnung an die in § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zum Ausdruck kommende Wertung die Dauer von einem Monat (vgl. dazu näher BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d cc (3) (b) der Gründe, BAGE 113, 206).

    Es muss sich auch nach ihrem quantitativen Umfang um eine nicht unerhebliche Erhöhung des Arbeitszeitvolumens handeln (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d cc (3) (c) der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 52, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).

  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt in der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 50 ff., BAGE 122, 280; zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG BVerwG 23. März 1999 - 6 P 10/97 - zu II 1 der Gründe, BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73).

    Dabei wird übersehen, dass es sich bei dem in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verwendeten Begriff der "Einstellung" um einen rechtstechnischen Begriff handelt, der nicht in jeder Hinsicht dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechen muss (vgl. v. Hoyningen-Huene Anm. BAG AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30).

    Dementsprechend kommt es im Falle der vereinbarten Erhöhung der Stundenzahl für das Vorliegen einer Einstellung iSv. § 99 BetrVG nicht darauf an, ob diese bei einem oder mehreren Arbeitnehmern erfolgt und wie hoch der betriebliche Mehrbedarf an Arbeitszeit insgesamt ausfällt (BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5; 11. November 2008 - 1 ABN 85/08 - Rn. 2; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 -).

    Es muss sich auch nach ihrem quantitativen Umfang um eine nicht unerhebliche Erhöhung des Arbeitszeitvolumens handeln (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d cc (3) (c) der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 52, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).

    Der Senat hat das erforderliche Mindestmaß bislang nicht abschließend bestimmt, allerdings bereits darauf hingewiesen, dass insoweit ein Rückgriff auf die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG in Betracht komme (15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).

    Der Gesetzgeber gibt mit der Regelung in § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG zu erkennen, dass er eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden im Regelfall als beiderseits interessengerechtes zeitliches Minimum für eine Beschäftigung ansieht (vgl. BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, aaO.).

    d) Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es nicht darauf an, ob der Betriebsrat zuvor eine Stellenausschreibung iSd. § 93 BetrVG verlangt hat oder eine solche hätte verlangen können (15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 54, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
    Daher unterliegt der Änderungsvertrag nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. zum Abschluss des Arbeitsvertrags BAG 28. April 1992 - 1 ABR 73/91 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 70, 147).

    Zur Wirksamkeit des Mitbestimmungsrechts ist es vielmehr grundsätzlich erforderlich, dass die Beteiligung des Betriebsrats zu einer Zeit erfolgt, zu der noch keine abschließende und endgültige Entscheidung getroffen worden ist oder doch eine solche noch ohne Schwierigkeiten revidiert werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 73/91 - zu B III 2 der Gründe, aaO.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 6 TaBV 31/06

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Arbeitszeit, Erhöhung, Einstellung (§ 99 BetrVG)

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. Juli 2007 - 6 TaBV 31/06 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt in der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 50 ff., BAGE 122, 280; zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG BVerwG 23. März 1999 - 6 P 10/97 - zu II 1 der Gründe, BVerwGE 108, 347 = AP BPersVG § 75 Nr. 73).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
    Dementsprechend kommt es im Falle der vereinbarten Erhöhung der Stundenzahl für das Vorliegen einer Einstellung iSv. § 99 BetrVG nicht darauf an, ob diese bei einem oder mehreren Arbeitnehmern erfolgt und wie hoch der betriebliche Mehrbedarf an Arbeitszeit insgesamt ausfällt (BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5; 11. November 2008 - 1 ABN 85/08 - Rn. 2; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 -).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
    Eine "Einstellung" iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann vor, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um dessen arbeitstechnischen Zweck zusammen mit den schon beschäftigten Arbeitnehmern durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (vgl. etwa 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - zu B II 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 103, 329).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07
    Insbesondere schließt die nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in Betracht kommende Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (vgl. dazu BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 124 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 11) ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht aus.
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Eine solche ist, soweit der Gesetzgeber die erforderliche Konkretisierung unterlassen hat, bisweilen unumgänglich und in der Rechtsprechung nicht selten (vgl. etwa zur Konkretisierung des Lohnwuchers BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 13 ff., BAGE 130, 338; zur Frage, von welchem Umfang an eine Arbeitszeiterhöhung eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG darstellt, BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351) .
  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Mit dieser Regelung gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass er eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden im Regelfall als beiderseits interessengerechtes zeitliches Minimum für eine Beschäftigung ansieht (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, BAGE 122, 280) .

    Ein Arbeitszeitvolumen von zehn Wochenstunden kommt typisierend als Teilzeitarbeitsverhältnis ernsthaft in Betracht (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - aaO zu der Frage, ob und gegebenenfalls ab welchem Umfang eine Erhöhung der Arbeitszeit als eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen ist) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10

    Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung

    Eine solche Konkretisierung ist bisweilen unumgänglich und in der Rechtsprechung nicht selten (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 39, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77 unter Hinweis auf 22. April 2009 - 5 AZR 436/08  - Rn. 13 ff., BAGE 130, 338 [Konkretisierung des Lohnwuchers]; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07  - Rn. 19, BAGE 128, 351 [Konkretisierung des Umfangs einer Arbeitszeitverlängerung, der zu einer mitbestimmungspflichtigen Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG führt]) .
  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 520/16

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung - Inhaltskontrolle

    Mit dieser Regelung gibt der Gesetzgeber zu erkennen, dass er eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden im Regelfall als beiderseits interessengerechtes zeitliches Minimum für eine Beschäftigung ansieht (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, BAGE 122, 280) .

    Ein Arbeitszeitvolumen von zehn Wochenstunden kommt typisierend als Teilzeitarbeitsverhältnis ernsthaft in Betracht (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - aaO zu der Frage, ob und ggf. ab welchem Umfang eine Erhöhung der Arbeitszeit als eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen ist) .

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Die Abgabe der Annahmeerklärung des Arbeitgebers zu einem Neuverteilungsantrag nach § 8 TzBfG unterliegt deshalb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. zu den von den Mitbestimmungsrechten des § 87 Abs. 1 BetrVG zu unterscheidenden Beteiligungsrechten bei personellen Einzelmaßnahmen iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 24; 28. April 1992 - 1 ABR 73/91 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 70, 147; aA zu § 8 TzBfG Laux in Laux/Schlachter § 8 Rn. 207: Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Annahmeerklärung).

    Der Abschluss des Änderungsvertrags ist regelmäßig eine solche endgültige Entscheidung, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, wenn der Vertrag nicht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats steht (vgl. zu § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 24).

  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Nach dem Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Beteiligung des Betriebsrats zu einer Zeit erfolgt, zu der noch keine abschließende und endgültige Entscheidung getroffen worden ist oder doch eine solche noch ohne Schwierigkeiten revidiert werden kann (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 24, BAGE 128, 351; 28. April 1992 - 1 ABR 73/91 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 70, 147) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Die kollektiven Interessen der Belegschaft werden nicht von der Befristung betroffen, sondern von der - längeren - tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb oder der Dienststelle (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 d der Gründe, BAGE 113, 206; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 15, BAGE 128, 351) .

    Auch lässt sich eine befristete Aufstockung der Arbeitszeit - jedenfalls ab einem erheblichen Umfang - der Sache nach kaum noch unterscheiden vom Abschluss eines zusätzlichen befristeten Arbeitsvertrags, der unmittelbar der Befristungskontrolle nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz unterfällt (vgl. zu der - allerdings betriebsverfassungsrechtlichen - Frage, von welchem zeitlichen Umfang an sich eine Erhöhung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers als Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG darstellt, BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 19, BAGE 128, 351) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2015 - 5 TaBV 11/15

    Verlängerung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers als mitbestimmungspflichtige

    Soweit der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Stundenhochstufungen auch unter 10 Wochenstunden festgestellt haben wolle, stehe dem die Rechtsprechung des BAG klar entgegen: Das BAG habe im Beschluss vom 09.12.2008 (1 ABR 74/07) unmissverständlich klargestellt, dass eine nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung bei einer Erhöhung der Arbeitszeit erst dann vorliege, wenn diese für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehen sei und mindestens 10 Stunden pro Woche betrage.

    Letztlich ergebe sich aus dem weitgehend unstreitigen Sachverhalt, dass die Arbeitgeberin im Anschluss an die Entscheidung des BAG vom 09.12.2008 (1 ABR 74/07) ihre Personaldisposition so umgestellt habe, dass seine Mitbestimmungsrechte umgangen werden können.

    Nach der Rechtsprechung des BAG, die bereits das Arbeitsgericht zitiert hat, liegt in der nach Dauer und Umfang nicht unerheblichen Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (09.12.2008 - 1 ABR 74/07 - Rn. 14 ff mwN, Juris).

    Das gilt unabhängig von der bisherigen Arbeitszeit des betroffenen Arbeitnehmers (BAG 09.12.2008 - 1 ABR 74/07; Kossens jurisPR-ArbR 15/2009 Anm. 5).

  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Eine gerichtliche Entscheidung muss aber in der Lage sein, das betreffende Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten umfassend zu klären und seinen Inhalt auch für die Zukunft hinreichend konkret festzustellen (zuletzt: BAG 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 70; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 74/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 58 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2016 - 13 Sa 460/16

    Konkurrentenklage; Arbeitszeiterhöhung

    Danach liegt ein nach dieser Norm als Einstellung mitbestimmungspflichtiger Vorgang bei einer Erhöhung der Stundenzahl nur vor, wenn diese im Umfang von zehn Wochenstunden erfolgen soll (BAG 09.12.2008 - 1 ABR 74/07 - DB 2009, 743).
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

  • LAG Hessen, 25.09.2015 - 18 Sa 520/14

    Zumindest kein Anspruch des AN auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit nach § 9 TzBfG,

  • LAG Nürnberg, 21.12.2010 - 6 TaBVGa 12/10

    Mitbestimmung bei Formularverträgen - persönliche Angaben - Globalantrag -

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 42/20

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung; Nachholung einer Ausschreibung

  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

  • LAG Düsseldorf, 03.03.2010 - 7 Sa 1152/09

    Befristete Aufstockung der Arbeitszeit einer Justizangestellten aus

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09

    Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09

    Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes;

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 73/09

    Eingeschränkte Mitbestimmung bei Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als

  • LAG Hessen, 02.06.2009 - 4 TaBV 219/08

    Fehlende Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen - grober Verstoß iSd § 23

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 TaBV 65/10

    Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Britischen

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