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   BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07   

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https://dejure.org/2008,1616
BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 (https://dejure.org/2008,1616)
BAG, Entscheidung vom 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 (https://dejure.org/2008,1616)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 (https://dejure.org/2008,1616)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der materiellen Rechtslage für die Beteiligung im Arbeitsrechtsstreit; Automatischer Eintritt eines Betriebserwerbers in ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

  • Judicialis

    ArbGG § 83 Abs. 3; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der materiellen Rechtslage für die Beteiligung im Arbeitsrechtsstreit; Automatischer Eintritt eines Betriebserwerbers in ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dbb.de PDF, S. 21 (Leitsatz)

    Prozessrechtliche Folgen eines Betriebsübergangs während eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 128, 358
  • NJW 2009, 872
  • ZIP 2009, 1442
  • NZA 2009, 254
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 37/87

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
    In ihm richtet sich die Beteiligung gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedürfte (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 59, 371).

    Berührt der Verfahrensgegenstand dessen betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition - sei es als Verpflichteter, sei es als Rechtsinhaber - und geht im Laufe eines Beschlussverfahrens der Betrieb auf einen Erwerber über, nimmt dieser als neuer Inhaber auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 59, 371; 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - zu B III 1 a der Gründe, BAGE 116, 235).

    Dieser führt nicht nur zu einem Beteiligtenwechsel auf Arbeitgeberseite, sondern auch zu einem automatischen Austausch des mit dem Antrag in Anspruch genommenen Arbeitgebers (ebenso im Ergebnis BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 59, 371).

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
    Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, ist das Verfahren einzustellen (19. Februar 2008 - 1 ABR 65/05 - Rn. 10 mwN, NZA-RR 2008, 490).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
    Ein Antrag im Beschlussverfahren unterliegt insoweit denselben Anforderungen wie im Urteilsverfahren (BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 45 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 7).
  • LAG München, 11.04.2007 - 9 TaBV 127/06

    Einstellung und Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3) wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. April 2007 - 9 TaBV 127/06 - in Ziff. I.1.
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
    Der Senat hat zwar bislang offen gelassen, ob eine aus § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG folgende titulierte Verpflichtung des bisherigen Arbeitgebers auf einen Betriebserwerber umgeschrieben werden kann oder ob sie wegen ihrer Ähnlichkeit mit einer höchstpersönlichen Verpflichtung nicht auf diesen übergeht (18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 21, EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 2).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
    aa) Im Urteilsverfahren finden die §§ 265, 325 ZPO entsprechende Anwendung (vgl. BAG 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - zu A 1 b aa der Gründe mwN, AP BGB § 613a Nr. 101 = EzA BGB § 613a Nr. 107; MünchKommBGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 613a Rn. 215 mwN).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07
    Berührt der Verfahrensgegenstand dessen betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition - sei es als Verpflichteter, sei es als Rechtsinhaber - und geht im Laufe eines Beschlussverfahrens der Betrieb auf einen Erwerber über, nimmt dieser als neuer Inhaber auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 59, 371; 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - zu B III 1 a der Gründe, BAGE 116, 235).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

    Dementsprechend kommt es im Falle der vereinbarten Erhöhung der Stundenzahl für das Vorliegen einer Einstellung iSv. § 99 BetrVG nicht darauf an, ob diese bei einem oder mehreren Arbeitnehmern erfolgt und wie hoch der betriebliche Mehrbedarf an Arbeitszeit insgesamt ausfällt (BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5; 11. November 2008 - 1 ABN 85/08 - Rn. 2; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 -).
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, BAGE 128, 358).

    Berührt der Verfahrensgegenstand dessen betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition - sei es als Verpflichteter oder als Rechtsinhaber - und geht der Betrieb oder Betriebsteil im Laufe des Beschlussverfahrens auf einen Erwerber über, nimmt dieser als neuer Inhaber des Betriebs oder des von dem Beschlussverfahren betroffenen Betriebsteils auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (vgl. zum Betriebsübergang BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 385).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren richtet sich nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13, BAGE 161, 276; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, BAGE 128, 358) .
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Besonderer Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten bedarf es dazu nicht (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 11).

    Vielmehr ist mit dem Inhaberwechsel in der Regel lediglich der Eintritt des neuen in die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Arbeitgebers verbunden (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 11).

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12

    Kosten des Betriebsrats - Betriebsübergang

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts richtet sich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die Beteiligung gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 358) .

    Anders als im Urteilsverfahren finden die §§ 265, 325 ZPO keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, aaO; vgl. auch BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15, BAGE 132, 333) .

    Der automatische Eintritt erfolgt jedenfalls in den Fällen, in denen die Übernahme der Rechtsträgerschaft unzweifelhaft und unstreitig ist (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, aaO) .

    Durch die Übernahme des Seniorenwohnheims ist sie als dessen jetzige Inhaberin automatisch in die prozessuale Rechtsstellung der Beteiligten zu 2. eingetreten (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 14, 19, BAGE 128, 358; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15, BAGE 132, 333) .

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter

    a) Nach § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, BAGE 128, 358) .
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12

    Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten des Betriebsrats im

    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder der Stelle des Gerichts bedarf (BAG 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - AP BGB § 613 a Nr. 356, Rn. 13; BAG 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - AP SGB IX § 81 Nr. 17, Rn. 11).

    Im Falle eines Betriebsübergangs tritt jedoch der neue Inhaber des Betriebs materiell-rechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers ein (BAG 28.09.1988 - 1 ABR 37/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 55 - unter B. I. 1. b) der Gründe; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - AP BGB § 613 a Nr. 356, Rn. 19; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 96, Rn. 15).

    Es ist bereits ausgeführt worden, dass im Falle eines Betriebsübergangs der neue Inhaber des Betriebs materiell-rechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers eintritt (BAG 28.09.1988 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 55 - unter B. I. 1. b) der Gründe; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - AP BGB § 613 a Nr. 356, Rn. 19; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 96, Rn. 15; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 613 a BGB Rn. 128).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 TaBV 2362/11

    Pflicht zur rechtzeitigen und umfassende Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Nur dann kann eine der materiellen Rechtskraft zugängliche Sachentscheidung ergehen (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 22, BAGE 128, 358).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

    Nur dann kann eine der materiellen Rechtskraft zugängliche Sachentscheidung ergehen (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 22, BAGE 128, 358) .
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

    Im Falle eines Betriebsübergangs tritt jedoch der neue Inhaber des Betriebs materiellrechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers ein (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 59, 371; ebenso zum Eintritt des Betriebserwerbers in die prozessuale Rechtsstellung des Veräußerers im Beschlussverfahren: BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 19, AP BGB § 613a Nr. 356 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 11).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 112/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21

    Unterrichtungsanspruch - Betriebsrat - Fremdpersonaleinsatz

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

  • ArbG Paderborn, 18.01.2012 - 2 BV 30/11

    Kosten der Betriebsratsarbeit, Freistellungsanspruch, Kosten der Rechtsverfolgung

  • LAG Köln, 18.08.2010 - 11 Ta 336/09

    Umschreibung titulierter Unterlassungsverpflichtung zur Einstellungen von

  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

  • ArbG Dortmund, 16.02.2016 - 2 Ca 4602/14

    Einsatz eines Schulhausmeisters an mehreren Schulen durch Zuweisung; Umfang des

  • LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19

    Die Tätgkeiten eines OW 1 Kombi Mitarbeiters I gemäß der innerbetrieblichen

  • LAG Hamm, 11.01.2021 - 12 Ta 568/20

    Beteiligtenstellung im Beschlussverfahren; Rechtsmittel

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von

  • LAG Hessen, 02.03.2017 - 9 TaBV 120/16

    In der Beschwerdeinstanz kann der Antrag auch in einem Wahlanfechtungsverfahren

  • LAG Hamm, 11.01.2013 - 10 TaBV 5/12

    Anspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters auf Weiterbeschäftigung nach

  • ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Leistungen, Gewerkschaft, Arbeitsvertrag,

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 8 TaBV 66/12
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