Rechtsprechung
   BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens - hinreichende Bestimmtheit eines aufschiebend bedingten Leistungsantrags

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  • NWB SteuerXpert START

    ArbGG § 83 Abs. 3; BGB § 613a

  • rws-verlag.de

    BGB § 613a; ArbGG § 83 Abs. 3
    Eintritt des Erwerbers in prozessuale Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers bei Betriebsübergang während arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgeblichkeit der materiellen Rechtslage für die Beteiligung im Arbeitsrechtsstreit; Automatischer Eintritt eines Betriebserwerbers in ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintritt des Erwerbers in prozessuale Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers bei Betriebsübergang während arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

  • dbb.de , S. 21 (Leitsatz)

    Prozessrechtliche Folgen eines Betriebsübergangs während eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 128, 351
  • BAGE 128, 358
  • NJW 2009, 872
  • ZIP 2009, 1442
  • NZA 2009, 254



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 3/09  

    Mitbestimmung - Einstellung eines Leiharbeitnehmers

    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, BAGE 128, 358).

    Berührt der Verfahrensgegenstand dessen betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition - sei es als Verpflichteter oder als Rechtsinhaber - und geht der Betrieb oder Betriebsteil im Laufe des Beschlussverfahrens auf einen Erwerber über, nimmt dieser als neuer Inhaber des Betriebs oder des von dem Beschlussverfahren betroffenen Betriebsteils auch ohne entsprechende Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten automatisch die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers und Arbeitgebers ein (vgl. zum Betriebsübergang BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 385).

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07  

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Besonderer Prozesserklärungen der Verfahrensbeteiligten bedarf es dazu nicht (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 11).

    Vielmehr ist mit dem Inhaberwechsel in der Regel lediglich der Eintritt des neuen in die verfahrensrechtliche Stellung des bisherigen Arbeitgebers verbunden (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 11).

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12  

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Freistellungsanspruch; Anwaltskosten;

    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder der Stelle des Gerichts bedarf (BAG 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - AP BGB § 613 a Nr. 356, Rn. 13; BAG 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 - AP SGB IX § 81 Nr. 17, Rn. 11).

    Im Falle eines Betriebsübergangs tritt jedoch der neue Inhaber des Betriebs materiell-rechtlich in die betriebsverfassungs-rechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers ein (BAG 28.09.1988 - 1 ABR 37/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 55 - unter B. I. 1. b) der Gründe; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - AP BGB § 613 a Nr. 356, Rn. 19; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 96, Rn. 15).

    Es ist bereits ausgeführt worden, dass im Falle eines Betriebsübergangs der neue Inhaber des Betriebs materiell-rechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers eintritt (BAG 28.09.1988 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 55 - unter B. I. 1. b) der Gründe; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - AP BGB § 613 a Nr. 356, Rn. 19; BAG 09.12.2009 - 7 ABR 90/07 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 96, Rn. 15; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 613 a BGB Rn. 128).

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  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07  

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

    Dementsprechend kommt es im Falle der vereinbarten Erhöhung der Stundenzahl für das Vorliegen einer Einstellung iSv. § 99 BetrVG nicht darauf an, ob diese bei einem oder mehreren Arbeitnehmern erfolgt und wie hoch der betriebliche Mehrbedarf an Arbeitszeit insgesamt ausfällt (BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 55, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5; 11. November 2008 - 1 ABN 85/08 - Rn. 2; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 -).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07  

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

    Im Falle eines Betriebsübergangs tritt jedoch der neue Inhaber des Betriebs materiellrechtlich in die betriebsverfassungsrechtliche Stellung des bisherigen Betriebsinhabers ein (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 59, 371; ebenso zum Eintritt des Betriebserwerbers in die prozessuale Rechtsstellung des Veräußerers im Beschlussverfahren: BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 19, AP BGB § 613a Nr. 356 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 11).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 25/09  

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Bestimmtheit der Entscheidungsformel und des

    Nur dann kann eine der materiellen Rechtskraft zugängliche Sachentscheidung ergehen (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 22, BAGE 128, 358).
  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09  

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    §§ 265, 325 ZPO sind im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren nicht anzuwenden, weil sich in ihm die Beteiligung gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG nach materiellem Recht richtet (vgl. BAG, Beschlüsse vom 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - BAGE 59, 371 , vom 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214 , vom 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG 1972 Bl. 1474 R, vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - BAGE 95, 30 , vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235 Rn. 15, vom 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - BAGE 128, 358 Rn. 13 und vom 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - AP Nr. 93 zu § 40 BetrVG 1972 Rn. 20).
  • LAG Köln, 18.08.2010 - 11 Ta 336/09  

    Umschreibung titulierter Unterlassungsverpflichtung zur Einstellungen von

    Adressat der titulierten Unterlassungsverpflichtung, es zu unterlassen, Einstellungen von Mitarbeiter/innen vorzunehmen, wenn der Betriebsrat gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG der Maßnahme seine Zustimmung verweigert hat und die Arbeitgeberin kein Verfahren gemäß den §§ 99, 100 BetrVG beim Arbeitsgericht eingeleitet hat, ist nicht der Arbeitgeber in einem höchstpersönlichen Sinn, sondern in seiner typischen Eigenschaft als Betriebsinhaber (vgl. hierzu: BAG, Beschl. v. 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 -), so dass eine Titelumschreibung auf den Betriebserwerber möglich ist.

    Adressat ist nicht der Arbeitgeber in einem höchstpersönlichen Sinn, sondern in seiner typischen Eigenschaft als Betriebsinhaber, indem er angehalten wird, seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber aus den §§ 99 ff. BetrVG einzuhalten (vgl. hierzu: BAG, Beschl. v. 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 -).

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09  

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

    Mit der Entscheidung über den Antrag muss feststehen, welche Maßnahmen der Schuldner zu unterlassen hat; diese Prüfung darf nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG, 11.12.1991 - 7 ABR 16/91 - AP BetrVG 1992 § 90 Nr. 2; BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 50; BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 34; BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61; BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 54; BAG, 21.01.2008 - 1 ABR 74/06 - AP AÜG § 14 Nr. 14; BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07 - NZA 2009, 254 m. w. N.).
  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10  

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

    Ein Antrag im Beschlussverfahren unterliegt insoweit denselben Anforderungen wie im Urteilsverfahren (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 22, BAGE 128, 358).
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09  

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10  

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09  

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09  

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09  

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11  

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 TaBV 2362/11  

    § 106 BetrVG, § 109 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG

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